Hamburg. Junger Mann soll indirekt für den Kollaps einer Hamburger Jugendlichen verantwortlich sein. Doch das Ende des Prozesses überrascht.
Sie brach zusammen. Sie lag am Boden und litt Qualen. Ihre Körpertemperatur stieg höher und höher, bis die 16-Jährige schließlich bewusstlos wurde. Als ihre Freunde endlich Hilfe riefen, war es für Celina längst zu spät. Das Leben der jungen Hamburgerin konnte nicht mehr gerettet werden.
Celina starb durch den Konsum von zwei Ecstasy-Tabletten. Sie hatte die Pillen genommen, weil sie sich davon Spaß versprochen hatte, weil sie auf einer Geburtstagsfete ausgelassen feiern wollte. Und weil sie und ihr Umfeld die Gefahren, die von der sogenannten „Party-Droge“ ausgehen, offenbar deutlich unterschätzt hatten. Doch woher stammte das Ecstasy, das Celina und eine weitere Jugendliche an jenem 13. September 2020 genommen hatten? Das sollte jetzt in einem Prozess vor dem Amtsgericht geklärt werden.
Prozess Hamburg: Junger Mann soll das Ecstasy für eine Party verkauft haben
Auf der Anklagebank saß ein junger Mann, der indirekt dafür gesorgt haben soll, dass Celina überhaupt Zugang zu Ecstasy hatte. Dem 22-jährigen Tobias G. (Name geändert) wurde gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln, eine versuchte räuberische Erpressung sowie ein weiteres Drogendelikt vorgeworfen. Im Ergebnis konnte dem jungen Hamburger indes nicht nachgewiesen werden, dass er derjenige war, der die Drogen verkauft hatte, deren Konsum Celina den Tod brachte.
Laut Anklage hatte Tobias G. an einen weiteren jungen Mann im September 2020 drei Ecstasy-Tabletten verkauft. Dieser Abnehmer, Mehmet L. (Name geändert), übergab je eine der Tabletten auf einer Party in Winterhude an die 16-jährige Celina und eine weitere Jugendliche. Beide konsumierten die Drogen. Doch weil sich bei Celina zunächst keine Wirkung bemerkbar machte, soll die Jugendliche Mehmet L. um eine weitere Tablette gebeten haben.
Die 16-Jährige starb an Überhitzung, verursacht durch den Konsum von Ecstasy
Kurze Zeit später starb die Schülerin an Hyperthermie, also an Überhitzung, die durch die Einnahme der beiden Tabletten verursacht worden war. Medizinische Gutachten hatten später ergeben, dass das Schicksal der Jugendlichen in dem Moment besiegelt und ihr Leben nicht mehr zu retten war, als sie die zweite Ecstasy-Pille geschluckt hatte.
Frühere Aussagen aus dem Umfeld von Celina hatten dazu geführt, dass der Verdacht, mit dem Ecstasy gedealt zu haben, auf Tobias G. fiel. Eigentlich hätte sich der heute 22-Jährige schon vor anderthalb Jahren vor Gericht verantworten sollen, dann zusammen mit Mehmet L. Doch weil Tobias G. damals an einer Psychose erkrankt war und als nicht verhandlungsfähig galt, wurde der Prozess zunächst allein gegen Mehmet L. geführt, dem die Staatsanwaltschaft Abgabe von Betäubungsmitteln vorwarf.
Eigentlich sollte Tobias G. schon vor 18 Monaten vor Gericht stehen
Mit seinem Urteil gegen Mehmet L. folgte das Jugendschöffengericht seinerzeit im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Der zur Tatzeit 20-Jährige, der selbst ein Drogenproblem hatte, sollte nachweisen, dass er seine bereits begonnene Therapie fortführt. Außerdem musste er 800 Euro als Geldauflage zahlen, an einen Sammelfonds für Suchtgefährdete.
Doch weder durch die Zeugenaussage von Mehmet L., der jetzt im Prozess gegen Tobias G. gehört wurde, noch durch weitere Schilderungen von Menschen aus dem Umfeld von Celina konnte nun vor Gericht nachgewiesen werden, dass die Ecstasy-Tabletten von dem heute angeklagten 22-Jährigen stammten. Auch ein junger Mann, der mutmaßlich Opfer einer versuchten räuberischen Erpressung durch Tobias G. wurde, belastete den Angeklagten nicht. „Ich weiß gar nicht, warum er jetzt hier ist“, sagte der Zeuge mit Blick auf den Angeklagten. „Ich habe mich von ihm nicht bedroht gefühlt.“
Angeklagter beteuert, er habe mit dem Tod von Celina „nichts zu tun“
So blieb von den ursprünglichen Vorwürfen am Ende der Beweisaufnahme allein ein kleineres Drogenvergehen übrig, das Tobias G. auch vor Gericht einräumte. Über den Tod von Celina sagte er, dass es ihn seinerzeit sehr belastet habe, dass die 16-Jährige gestorben sei. „Aber ich hatte nichts damit zu tun.“ Er selbst sei mittlerweile clean, sagte der junge Mann, und habe „zu Gott gefunden“. Er wolle einen Beruf erlernen, am liebsten in der Alten- oder Krankenpflege, „irgendwo, wo ich Menschen helfen kann“. Jede Hilfe, die er auf seinem weiteren Weg bekommen könne, „wäre in meinem Sinn“, sagt Tobias G.
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So erteilt das Gericht am Ende nach dem Jugendgerichtsgesetz die Weisung, dass der Angeklagte mit der Jugendgerichtshilfe zusammenarbeiten und seine psychologische Behandlung, in der er sich seit Längerem befindet, fortsetzen muss.
Und Celina? Ihre Mutter sagte nach einem früheren Prozess: „Mit ihrem Tod werde ich nie abschließen können. Wir vermissen sie jeden Tag.“