Hamburg. Sonne, Abenteuer, Helfen: Die Verbraucherzentrale Hamburg berät rund um ein Gap Year zu Versicherungen, Reisekonto, Handyverträgen und Co.

Früher war es eher eine Ausnahme, heute schon beinahe die Regel: Zahlreiche Absolventinnen und Absolventen entschließen sich nach der Schulzeit – oder später – zu einem Gap Year, also einer Pause zwischen Schule und Ausbildung, Studium oder Jobstart. Oft wird das Jahr zur persönlichen Weiterentwicklung genutzt, zur Selbstfindung, für Schnupperpraktika oder soziales Engagement, etwa in einem Sozialen oder Ökologischen Freiwilligenjahr (FSJ/FÖJ). Nicht selten geht es dazu ins Ausland, etwa nach Australien, Neuseeland, in die USA oder nach Ecuador. Laut einer Statistik des Internationalen Bunds sind diese Länder die derzeit beliebtesten Ziele im Weltwärts-Freiwilligendienst und für das sogenannte Freiwillige Internationale Jahr.

Gerade ein längerer Auslandsaufenthalt ist mit viel Organisation verbunden, bevor das Abenteuer starten kann. Selbst wenn der Reiseplan und die Finanzierung schon stehen, bleiben Fragen wie: Wie komme ich an mein Geld? Kann ich in Ecuador auf mein Konto zugreifen und Geld abheben? Welche Versicherungen brauche ich? Was kann ich tun, wenn ich vor Ort krank werde?

Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht Checkliste zum Gap Year

Um Reiselustige bei diesen – recht bürokratischen – Vorbereitungen zu helfen, hat die Verbraucherzentrale Hamburg eine ausführliche Checkliste veröffentlicht, die Fragen zu Versicherungen, Konto und Handyvertrag für das Auslandsjahr aufgreifen. Dazu heißt es: „Wer sein Gap Year im Ausland absolviert, muss sich mit ausreichend Vorlauf um offizielle Papiere, Impfungen, Versicherungen und finanzielle Angelegenheiten kümmern. Die zu treffenden Vorkehrungen sind abhängig vom Ort des Auslandsaufenthalts, dem Alter der Reisenden und den Aktivitäten im Land. Mit der Checkliste der Verbraucherzentrale kann man sich schnell einen Überblick über die notwendigen To-dos verschaffen.“

Doch auch für alle, die ihr Gap Year in Deutschland verbringen möchten, hat die Verbraucherzentrale Tipps. Ihr Checklisten-Rechner erstellt abgestimmte To-do-Listen für Menschen, die im In- oder Ausland, kurzfristig oder dauerhaft, mit Plan oder spontan in ihr freies Jahr starten wollen. Ergänzend bietet die Verbraucherzentrale im Mai die Online-Vortragsreihe „Fokuswoche Ziele – Neue Wege. Nach der Schule“ an. Besprochen werden unter anderem Tipps zur ersten eigenen Wohnung, zu ersten selbst abgeschlossenen Versicherungen und eben zum Start ins Auslandssemester.

Klares Ja zu Auslandshaftpflicht und Krankenversicherung

Soll es ins Ausland gehen, steht ganz oben auf der Checkliste eine Krankenversicherung, die angepasst an Alter wie Lebensumstände und international gilt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, diese Versicherung jeweils spezifisch für das entsprechende Reiseland abzuschließen. Während der Laufzeit kann die Krankenversicherung zu Hause pausieren. Das sei allerdings maximal für ein Jahr möglich.

Welche Versicherung gilt für wen? Gut zu wissen: „Bis zum 25. Lebensjahr greift die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse – sofern man sich in der Ausbildung befindet. Ab dem 26. Lebensjahr bietet die studentische Krankenversicherung Möglichkeiten zum Versicherungsschutz.“

Um die passende Krankenversicherung für ein FSJ im Ausland zu finden, rät die Verbraucherzentrale, sich direkt an die Sendeorganisation zu wenden. Diese sollte sicherstellen, dass im Ernstfall auch der Transport zurück nach Deutschland übernommen wird. Wer sein Gap Year dagegen unabhängig plant, spricht sich bestenfalls direkt mit der eigenen Krankenkasse ab, um Details zu Erstattungen im Krankheitsfall und gegebenenfalls Rückreisekosten zu klären.

Geld abheben und Überweisungen: Ist ein Auslandskonto notwendig?

Ein Extrakonto im Reiseland kann hilfreich sein, ist aber kein Muss, so sieht es die Verbraucherzentrale. Innerhalb Europas bestehen ohnehin nur selten Einschränkungen beim Geldtransfer. Außerhalb sollten Reisende allerdings sicher gehen, dass ihre Bank beziehungsweise ihre Kredit- oder Girocard auch Auslandszahlungen ohne größeren Aufpreis ermöglicht. Dazu erklärt die Verbraucherzentrale: „In immer mehr Ländern ist es üblich, auch Kleinstbeträge, wie den Brötchenkauf beim Bäcker oder den Cappuccino im Café, bargeldlos mit Karte zu zahlen. Wichtig ist dann, eine Giro- oder Kreditkarte zu wählen, bei der nicht für jeden Zahlungsvorgang Gebühren berechnet werden. Das kann sonst schnell hohe Kosten verursachen.“

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Im Zweifel kann auch ein zusätzliches Konto vor Ort hilfreich sein. Insbesondere dann, wenn Überweisungen an ausländische Bankverbindungen sonst kostenpflichtig abgerechnet werden.

Außerdem wichtig: Nicht nur von der eigenen Bank hängt ab, wie viel es kostet, am Automaten Geld abzuheben. Auch die ortsansässigen Banken machen jeweils einen Unterschied. Während die einen Abheben mit einer fremden Kredit- oder Girocard als Festbeträge in Rechnung stellen, ziehen die anderen eine prozentuale Summe ab, je nachdem wie viel Geld gerade abgehoben wurde.

„Roam like Home“ – Reisen mit dem Handyvertrag

Wer innerhalb der Europäischen Union, in Liechtenstein, Norwegen oder Island sein Gap Year verbringt, für den gilt bei der Handybenutzung: „Roam like Home“. Es fallen erst einmal keine Zusatzkosten an. Allerdings warnt die Verbraucherzentrale Hamburg: „Stellt der Anbieter fest, dass man innerhalb von vier Monaten mehr Zeit im EU-Ausland verbringt und den Tarif dort mehr nutzt als im Heimatnetz, kann er für Telefonate, SMS und Datenvolumen zusätzliche Gebühren erheben. Er muss mit zwei Wochen Vorlaufzeit über anstehende Roaming-Aufschläge informieren. Dann kann es sinnvoll sein, in einen Tarif im Heimatland zu wechseln.“

Wer allerdings ins Nicht-EU-Ausland reisen möchte, sollte sich direkt zu Beginn um einen alternativen Vertrag oder eine Prepaid-Karte im jeweiligen Land bemühen. Andernfalls fallen für Telefonie, SMS und Internetnutzung hohe Extrakosten an. Auch empfiehlt die Verbraucherzentrale den Tarif zu Hause in Deutschland während dieser Zeit zu pausieren oder zu kündigen, um unnötige Kosten zu sparen.

Impfungen, Führerschein, Kindergeld und Co.

Die Liste mit Tipps und To-dos der Verbraucherzentrale Hamburg ist noch um einiges länger. Teils geben die Mitarbeitenden eigene Ratschläge. Mitunter verweisen sie auch auf die Website des Auswärtigen Amts. Hier finden Interessierte wichtige Infos rund um medizinische Vorsorge, internationale Fahrerlaubnis und die Sicherheitslage vor Ort. Auch gibt es hier Übersichten mit Reisedokumenten und zur Visavergabe, falls das Wunschland außerhalb der Europäischen Union liegt.

Die Liste der Verbraucherzentrale vermittelt einen ersten Eindruck, wie viel Aufwand es bedeuten kann, sein Gap Year außerhalb Deutschlands, womöglich sogar außerhalb der EU, zu verbringen. Wichtig ist daher vor allem eine frühzeitige wie gründliche Vorbereitung, damit das Abenteuer Auslandsjahr ohne Probleme starten kann.