Hamburg. Abgeordnete des Europaparlaments und der Bezirksversammlungen werden neu bestimmt. Drei Großveranstaltungen am selben Tag in Hamburg.
Die Hamburgerinnen und Hamburger werden am 9. Juni zum dritten Mal nach 2014 und 2019 zur Wahl der Bezirksversammlungen und des Europaparlaments an einem Tag aufgerufen. Der doppelte Urnengang ist der Auftakt zu einem kleinen Wahlmarathon: Am 2. März 2025 wird die Bürgerschaft neu gewählt und wenige Monate später, voraussichtlich im September oder Oktober 2025, der Bundestag. Das Abendblatt hat zusammengestellt, was die Wahlberechtigten jetzt über die Wahlen am 9. Juni wissen müssen.
Wer ist wahlberechtigt?
Erstmals kann an beiden Wahlen teilnehmen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bislang galt das nur für die Bezirkswahlen. Darüber hinaus dürfen an den Europawahlen alle Deutschen und EU-Bürger teilnehmen, die seit mindestens drei Monaten, also seit dem 9. März 2024, in Deutschland oder den EU-Mitgliedstaaten ihren Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten. An den Bezirkswahlen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger teilnehmen, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Hamburg haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten.
Wie viele Wahlberechtigte gibt es?
Nach gegenwärtigem Stand liegt die Zahl der Wahlberechtigten für die Bezirksversammlungswahlen bei rund 1,46 Millionen. Für die Europawahlen sind es rund 1,32 Millionen. Die genaue Zahl wird erst feststehen, wenn die Wahlberechtigtenverzeichnisse am 28. April aufgestellt worden sind. Auf den ersten Blick mag überraschen, dass weniger Menschen zur Europawahl zugelassen sind. Der Grund: Nichtdeutsche EU-Bürger und -Bürgerinnen dürfen hier nur an der Wahl teilnehmen, wenn sie dies beantragt haben. Viele EU-Bürger entscheiden sich erfahrungsgemäß für eine Stimmabgabe in ihrem Heimatland. Eine entsprechende Regel gibt es bei den Bezirkswahlen nicht.
Wer stellt sich zur Bezirksversammlungswahl?
Zugelassen sind insgesamt 15 Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten und -kandidatinnen. Darunter sind die sechs in der Bürgerschaft vertretenen Parteien SPD, Grüne, CDU, Linke, FDP und AfD. Die Wählerinnen und Wähler werden ein umfangreiches Wahlheft erhalten, das je nach Bezirk zwischen 16 und 24 Seiten umfasst, weil bis zu 60 Wahlkreiskandidaten pro Partei aufgeführt werden können. Insgesamt müssen Stimmzettel mit einem Gewicht von rund 120 Tonnen gedruckt werden.
Wer stellt sich zur Europawahl?
Der Bundeswahlausschuss hat 35 Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen zugelassen. In 33 Fällen handelt es sich um gemeinsame Listen für alle Länder. Die CSU tritt lediglich in Bayern an, die CDU in allen anderen 15 Ländern. Für einzelne Länder gibt es 19 weitere Wahlvorschläge. Die endgültige Liste der Wahlvorschläge liegt erst vor, wenn der Bundeswahlausschuss über alle möglichen Beschwerden entschieden hat.
Wie werden die Bezirksversammlungen gewählt?
Wie bei der Bürgerschaftswahl hat jeder Wähler und jede Wählerin insgesamt zehn Stimmen: fünf Wahlkreisstimmen und fünf Stimmen für die Wahl der Bezirkslisten. Die Stimmen können auf eine Partei, Wählervereinigung oder Person gehäuft oder auf mehrere verteilt werden (Kumulieren und Panaschieren). In den Wahlkreisen wird nur über die Kandidaten und Kandidatinnen der Parteien und Wählervereinigungen bzw. die Einzelkandidaten abgestimmt. Für die Parlamente der sieben Bezirke gilt die Drei-Prozent-Hürde, bei der Bürgerschaftswahl sind es fünf Prozent. Ausgenommen sind Einzelkandidaten, die nur in den Wahlkreisen antreten.
Wie wird das Europaparlament gewählt?
Das Wahlsystem ist denkbar einfach: Jeder und jede Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?
Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 3. bis 19. Mai verschickt. Wahlberechtigte können Briefwahl schriftlich beantragen und erhalten dann die Unterlagen und den Wahlschein. Der offizielle Start der Briefwahl ist bereits am 29. April. Dann öffnen die insgesamt 15 Wahldienststellen, die mit dem Wählerverzeichnis verknüpft sind. Hier kann man direkt seine Briefwahlunterlagen abholen oder auch gleich vor Ort wählen. Wahldienststellen werden in den sieben Bezirksämtern und darüber hinaus je nach Größe der Bezirke in weiteren Stadtteilen eingerichtet. Eine zentrale Wahldienststelle wird es anders als bei der Bürgerschaftswahl nicht geben.
Wie hoch war der Anteil der Briefwähler und -wählerinnen zuletzt?
Bei der Bundestagswahl 2021 lag der Briefwähleranteil mit rund 50 Prozent sehr hoch – vermutlich auch infolge der Corona-Pandemie. Bei den Bezirks- und Europawahlen waren es rund 33 Prozent. „Wie hoch der Briefwähleranteil diesmal sein wird, ist schwer einzuschätzen, aber wir rechnen damit, dass er erneut ansteigen wird“, sagt Landeswahlleiter Oliver Rudolf.
Wo wird gewählt?
Am 9. Juni werden 1269 Urnenwahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Die meisten Wahllokale sind in Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen untergebracht. Darüber hinaus gibt es bis zu 700 Briefwahlauszählstellen.
Wie viele Wahlhelfer- und -helferinnen werden benötigt?
Jedes Wahllokal hat einen Wahlvorstand und eine Stellvertretung sowie zwischen sechs und neun Beisitzer. Für die Wahllokale und die Briefwahlauszählstellen werden also insgesamt knapp 4000 Wahlvorstände benötigt. Hinzu kommen rechnerisch bis zu 14.000 Beisitzer und Beisitzerinnen. Nach Einschätzung von Landeswahlleiter Rudolf werden insgesamt realistischerweise rund 15.000 Wahlhelfende benötigt.
Werden noch Wahlhelfer und Wahlhelferinnen gesucht?
Auf jeden Fall. Laut Landeswahlleiter Oliver Rudolf fehlen Wahlvorstände noch „im dreistelligen Bereich“. Bei den Beisitzern ist der Bedarf deutlich höher. „Hier fehlen uns noch Wahlhelfer im deutlich vierstelligen Bereich“, sagt Rudolf, der davon ausgeht, dass die erforderliche Zahl rechtzeitig erreicht werden wird. Bislang sei nicht geplant, Wahlberechtigte direkt anzuschreiben.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Wer wahlberechtigt ist, darf auch im Wahllokal und bei der Stimmenauszählung helfen. In der Regel wird es so sein, dass 16- und 17-Jährige nicht als Wahlvorstände, sondern als Beisitzer eingesetzt werden. Wer bei der Durchführung der Wahlen helfen will, muss dies nicht ein „seinem“ Wahllokal tun. Wer zum Beispiel in Niendorf wohnt, kann in einem Billstedter Wahllokal mitarbeiten. Alle Informationen gibt es über die Seite „www.hamburg.de/wahlhelfende“. Dort können sich Interessierte auch anmelden.
Gibt es für Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung?
Ja. Die Entschädigung ist gestaffelt: Für den Wahlsonntag erhalten der Wahlvorstand 65 Euro, die Stellvertretung 50 Euro und die Beisitzer 35 Euro. Am Montag, wenn die Stimmen für die Bezirkswahlen ausgezählt werden, beträgt die Staffelung 120/110/100 Euro. Der Grund für die höhere Aufwandsentschädigung: Der Montag ist ein Werktag, sodass sich Wahlhelfer unter Umständen Urlaub nehmen müssen. Die Vorstände in den Briefwahlauszählstellen erhalten 55 Euro, die Beisitzer 35 Euro.
Wie und wann werden die Stimmen ausgezählt?
Nach Schließung der Wahllokale werden zunächst die Stimmzettel für die Europawahl und die Stimmzettel für die Bezirkswahlen voneinander getrennt (es gibt nur eine Urne pro Wahllokal). Die Bezirkswahlstimmen werden wieder in den Urnen verschlossen. Am Wahlabend wird nur die Europawahl ausgezählt. Das Hamburger Ergebnis wird voraussichtlich um 23 Uhr veröffentlicht, wenn die letzten Wahllokale auf EU-Ebene in Italien geschlossen sind. Die Stimmzettel für die Bezirkswahlen werden am Montag, dem 10. Juni, ausgezählt. Landeswahlleiter Rudolf rechnet mit einem vorläufigen Endergebnis zwischen 17 und 20.30 Uhr.
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Nach jetzigem Stand sind für den 9. Juni drei Großveranstaltungen angemeldet: der Motorrad-Gottesdienst in der Hauptkirche St. Michaelis, eine Fahrradsternfahrt sowie ein Straßenlauf am Vormittag um Binnen- und Außenalster. „Die Situation könnte günstiger sein“, sagt Rudolf, der aber nicht mit gravierenden Einschränkungen rechnet. Anders als in Berlin würden alle Wahllokale mit der ausreichenden Zahl von Stimmzetteln ausgestattet.
Wie lange werden die Stimmzettel aufbewahrt?
Grundsätzlich werden alle Stimmzettel ein Jahr lang aufbewahrt. Sollte es Beschwerden gegen das Wahlergebnis geben, werden die in Betracht kommenden Unterlagen aufbewahrt, bis die Beschwerden abschließend gerichtlich entschieden sind, gegebenenfalls durch das Hamburgische Verfassungsgericht. Sollte es strafrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit den Stimmzetteln geben, die zu staatsanwaltlichen Ermittlungen führen, gilt auch hier das Prinzip der Aufbewahrung bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung.