Hamburg. Verfassungsschutz bezeichnete „Die Deutschen Konservativen“ einst als rechtsextremistisch. Welche Initiative ebenfalls anerkannt wurde.
Gleich zwei Wahlen finden in Hamburg am 9. Juni 2024 statt: Neben der Europawahl stehen nämlich auch die Bezirkswahlen an. Der Landeswahlausschuss hat am Donnerstag über die Beteiligungsanzeigen des Vereins „Die Deutschen Konservativen“ und der Initiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ entschieden: Beide werden als Wählervereinigungen anerkannt. Die Zulassung sei nur von formellen Gründen abhängig, sagt Landeswahlleiter Oliver Rudolf.
„Die Beteiligungsanzeige wurde frist- und formgerecht eingereicht“, sagt Oliver Rudolf zum Antrag des Vereins „Die Deutschen Konservativen“. Der Verein wurde unter der Kurzbezeichnung „Die Konservativen“ als Wählervereinigung für die Bezirksversammlungswahl anerkannt. Auch 2019 und 2014 nahm der Verein an der Bezirkswahl teil. 1995 bezeichnete der Verfassungsschutz den Verein in einem Bericht als „rechtsextremistisch“.
Wählervereinigung kann bei Bezirkswahl antreten, ohne politische Partei zu sein
Vereinigungen, die zu der Bezirksversammlungswahl einen Wahlvorschlag einreichen wollen, müssen vom Landeswahlausschuss als Partei oder Wählervereinigung anerkannt werden. Eine Wählervereinigung kann bei Wahlen antreten, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen. Nicht jede Organisation, die an der Bezirkswahl teilnehmen möchte, muss vorher vom Landeswahlausschuss anerkannt werden.
„Parteien, die bereits im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind oder deren Parteieigenschaft zur letzten Bundestagswahl festgestellt worden ist, sind von diesem ‚Vorverfahren‘ nicht betroffen“, heißt es von der Senatskanzlei.
„Im Wahlrecht wird die Zulassung streng nach formellen Punkten entschieden. Die inhaltliche Ausrichtung kann nicht Gegenstand der Zulassung sein“, sagt Rudolf. Nur die formellen wahlrechtlichen Punkte müssten erfüllt sein. Eine Partei könne nicht zugelassen werden, wenn sie als verfassungswidrig eingestuft wurde. „Solange eine Partei nicht verboten ist, ist eine inhaltliche Prüfung nicht vorgesehen“.
„Rettet Hamburgs Grün“ ebenfalls als Wählervereinigung anerkannt
Im Dezember 2023 ist die Initiative „Rettet Hamburgs Grün - Klimaschutz jetzt!“ mit einem Volksbegehren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gescheitert. Aus dieser Initiative ging nun die Wählervereinigung hervor. Auch sie wurde am Donnerstag als Wählervereinigung unter der Kurzbezeichnung RHG zugelassen.
Ziel des Volksbegehrens war, dass in großen Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Die Richterinnen und Richter hätten einstimmig entschieden, dass das Volksbegehren „nicht durchzuführen ist“, weil es mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sei, sagte Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler.
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Weitere Wahlvorschläge für die Bezirksversammlungswahl müssen bis spätestens zum 2. April 2024, 16 Uhr, bei der jeweiligen Bezirkswahlleitung eingereicht werden. Welche Parteien und Wählervereinigungen sowie Einzelbewerbungen auf die Stimmzettel kommen, entscheiden die Bezirkswahlausschüsse am 9. April 2024. Danach könne nur noch die Bezirkswahlleitung Beschwerde einlegen, sagt Oliver Rudolf.