Hamburg. Angeklagte war von Hamburg nach Syrien gereist, um Islamischen Staat zu unterstützen. Jetzt soll sie sich für Mitgliedschaft verantworten.
Nachdem im Sommer 2014 in Teilen Syriens und des Iraks der „Islamische Staat“ (IS) ausgerufen worden war, machte sich am 15. März 2015 auch eine Frau aus Hamburg auf den Weg in das Kalifat der Terrormiliz. Jahre später muss sie sich jetzt am Montag, 25. März, vor dem Staatsschutz des Hanseatischen Oberlandesgericht verantworten. Die Anklage: ihre Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Prozess in Hamburg: Angeklagte reiste für IS nach Syrien
Frau T. war nach ihrer Radikalisierung im Frühjahr 2015 von Hamburg über die Türkei nach Syrien ausgereist. Drei Tage nach ihrer Ankunft, am 18. März, soll sie dann den IS-Kämpfer M. geheiratet haben, mit dem sie in einer vom Islamischen Staat finanzierten Wohnung im Bereich der Stadt Rakka lebte. M. wurde vom IS monatlich alimentiert und darüber hinaus mit weiteren finanziellen Zuwendungen bedacht.
Noch am Hochzeitstag soll ihr Ehemann T. dann auch im Umgang mit Waffen geschult haben. In diesem Zusammenhang soll sie auch mit einem Sturmgewehr, einer AK 47, geschossen haben. Fortan soll die Angeklagte zur Verteidigung des IS-Gebiets und zur Tötung etwaiger Angreifer dauerhaft bewaffnet gewesen sein.
Ehefrau von IS-Kämpfer muss in Hamburg vors Gericht
Einen Tag nach ihrer Waffenschulung soll T. dann mit einer Bekannten aus Deutschland gesprochen und ihr von dem Leben im IS vorgeschwärmt haben. Als ihr Mann dann starb, soll T. vom Islamischen Staat finanziell entschädigt und in einem Frauenhaus für die Witwen der „Gotteskrieger“ untergebracht worden sein.
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Als sie rund vier Monate später zurück in die Türkei reisen wollte, wurde sie festgenommen und am 24. Juli 2015 nach Deutschland abgeschoben. Jetzt steht sie in Hamburg vor Gericht.