Hamburg. Hamburgerin erlebt böse Überraschung, als sie aus dem Urlaub zurückkehrt. Nun ist der Prozess zu Ende – und die Sache „vom Tisch“?

Es sollte nur ein Kurzurlaub sein. Doch als Katja B. (alle Namen geändert) nach einem Segelwochenende zurück in ihre Wohnung wollte, hatte sie plötzlich kein Zuhause mehr. Die Schlösser zu ihrer Wohnung an der Bellevue waren ausgetauscht, ihre Besitztümer lange Zeit für sie unauffindbar. Über viele Jahre lag die Hamburgerin deshalb mit ihren Vermietern im Streit, der unter anderem in einen Strafprozess mündete. Es schien eine unendliche Geschichte zu werden.

Jetzt aber, mehr als sieben Jahre nach den Geschehnissen vom August und September 2016, scheint es einen Schlussstrich im Prozess vor dem Amtsgericht zu geben. Nach Informationen des Abendblatts wurde ein Verfahren gegen den ehemaligen Vermieter von Katja B. sowie dessen Sohn mit einer Einstellung beendet. Manfred A. (79) soll demnach eine Geldzahlung von 15.000 Euro leisten, dann wäre für ihn die Sache endgültig „vom Tisch“. Gegen seinen Sohn Markus (43) wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt.

Wohnung an Hamburgs Alster einfach leer geräumt: Wie Prozess für Vermieter ausgeht

Im Kern ging es in dem Prozess um die Frage: Haben die Vermieter der 45-jährigen Katja B. in unrechtmäßiger Weise zugesetzt, mit dem Ziel, die Hamburgerin zum Auszug zu bewegen – und die Wohnung anschließend neu zu vermieten?

So lautete zumindest der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Männer, die sich deshalb wegen Nötigung in einem Prozess vor dem Amtsgericht verantworten mussten. In der Anklage hieß es unter anderem, Manfred und Markus A. hätten die persönlichen Gegenstände ihrer damaligen Mieterin aus der Wohnung entfernt und an einem unbekannten Ort eingelagert. Demnach ging es unter anderem um 70 Kartons mit Hausrat, eine Stereoanlage und einen Fernseher. Ursprünglich wurde den beiden Männern auch noch Hausfriedensbruch vorgeworfen. Doch dieser Tatbestand wäre mittlerweile verjährt.

Angeklagter sagte, er sei sicher, dass die Mieterin ausgezogen sei

Der 79 Jahre alte Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag vor drei Wochen angegeben, er sei sich sicher gewesen, dass der Mietvertrag beendet und Katja B. ausgezogen sei. Deshalb habe er dafür sorgen wollen, dass die Wohnung erneut vermietet werden könne. Dafür habe sie leer, aufgeräumt und bezugsfertig sein müssen.

Doch sein damaliger Hausmeister habe ihm mitgeteilt, dass sich noch Besitztümer von Katja B. in der Wohnung befänden, bei denen es sich nach den Worten des Hausmeisters um „Müll“ gehandelt habe. Auf Anraten eines Anwalts habe er daraufhin die Sachen der Mieterin in einem Lagerraum nahe dem Flughafen einlagern lassen – obwohl sie wahrscheinlich wertlos gewesen seien.

Katja B. hatte indes als Zeugin vor Gericht erzählt, dass sie ihre Rückkehr aus dem Urlaub und die Tatsache, dass ihre Wohnung leer geräumt wurde, als Schock erlebt habe. Sie sei mit ihrem Schlüssel nicht mehr in die Wohnung gekommen. Und 14 Monate lang habe sie nicht gewusst, wo ihre persönlichen Gegenstände abgeblieben seien. Darunter seien auch wichtige Dokumente gewesen.

Chaos: Mieterin erzählte, sie sei „aus allen Wolken gefallen“

Als sie schließlich nach einem Schriftverkehr über Anwälte den Schlüssel für die Lager-Box erhalten habe, sei sie „aus allen Wolken gefallen“. Die Gegenstände seien durcheinandergeschmissen worden, es habe ein regelrechtes Chaos geherrscht. „Ich kann nicht verstehen, aus welchem Motiv ein Mensch einem anderen Menschen derartig seine Lebensgrundlage entzieht“, sagte die Hamburgerin als Zeugin.

Dieser Prozess, der am 6. März begonnen hat, war der mittlerweile dritte Neuanfang der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Nachdem sich die mutmaßliche Tat im August beziehungsweise September 2016 ereignet hatte, hatte es erstmals im Oktober 2022 einen Versuch gegeben, gegen die beiden Angeklagten zu verhandeln. Doch dieser Prozess scheiterte zunächst, weil Manfred A. offenbar wegen eines defekten Hörgerätes der Verhandlung nicht folgen konnte.

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Ein zweiter Prozess nur kurze Zeit später wurde ausgesetzt, nachdem der 79-Jährige erstmals seine Version der Ereignisse dargelegt hatte und das Gericht daraufhin mehrere Zeugen laden wollte. Danach kam es offenbar zu Terminproblemen und über längere Zeit zu keiner neuen Verhandlung – bis es jetzt im März dann doch endlich losging.

Lange Verfahrensdauer: Es gab an mehreren Stellen Verzögerungen

Vorher hatte sich Katja B. bereits beim Amtsgericht darüber beschwert, dass das Verfahren aus ihrer Sicht unzumutbar lange dauere. Daraufhin hatte ein Gerichtssprecher erklärt, dass im Verlauf des Verfahrens „leider an mehreren Stellen Verzögerungen eingetreten“ seien, „die zu einer inzwischen weit überdurchschnittlichen Verfahrensdauer geführt haben“.

Es handele sich „um einen komplexen Fall, in dem der strafrechtliche Vorwurf von einem unübersichtlichen Geflecht von Mietrechtsstreitigkeiten überlagert wird“, so der Sprecher. „Solche Fälle sorgen für einen hohen zeitlichen Bearbeitungs- und Vorbereitungsaufwand“, der hier wegen häufiger Richterwechsel mehrfach zu Buche geschlagen habe. Auch habe es besonders eilbedürftige Haftsachen gegeben, die Vorrang gehabt hätten.

Schon in den vergangenen Jahren hatte es im Fall der mutmaßlichen Entmietung an der Bellevue mehrfach zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Gericht und dem Rechtsbeistand von Katja B. Gespräche darüber gegeben, ob das Verfahren wirklich mit einem Prozess über mehrere Verhandlungstage verhandelt werden müsse oder mit einer Einstellung beendet werden könne. Dabei hatte es sehr unterschiedliche Vorstellungen gegeben, ob die Angeklagten eine Geldauflage zahlen müssten und – falls ja – wie hoch diese sein solle.

In einem Zivilprozess geht es um einen hohen fünfstelligen Betrag

Nun also scheint es eine Einigung gegeben zu haben, bei der Markus A. keinerlei Geldauflagen gemacht wurden, Manfred A. indes 15.000 Euro zahlen müsse. Wird dieses Geld innerhalb einer bestimmten Frist überwiesen, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Beide Angeklagte gelten damit als nicht vorbestraft. Außerdem ist damit kein Schuldeingeständnis verbunden.

Der Zwist zwischen den beiden Männern und ihrer ehemaligen Mieterin Katja B. ist damit aber noch lange nicht vollständig beendet. Weiterhin läuft ein Zivilverfahren, in dem es darum geht, ob Katja B. möglicherweise eine Entschädigung zusteht. Über eine Klage, in der es um einen höheren fünfstelligen Betrag geht, ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Ein Zivilprozess, in dem darüber verhandelt werden soll, hätte an diesem Mittwoch stattfinden sollen, ist aber mittlerweile vertagt worden auf einen Termin im Mai. Die unendliche Geschichte geht also noch weiter.