Hamburg. 39-Jährige wurde zweimal entführt, weil sie sich von ihrem Partner getrennt hatte. Wie das Urteil gegen Vater und Sohn lautet.

Dann eben mit Gewalt. Andreas S. (alle Namen geändert) hat partout nicht akzeptieren wollen, dass seine frühere Lebensgefährtin nicht mehr mit ihm zusammen sein wollte. Als sich die 39-Jährige von ihm trennte, machte er ihr das Leben zur Hölle. Erst entführte er sie, dann drohte er ihr, er werde sie im Wald vergraben. Es sei denn, sie kehre zu ihm zurück.

Für dieses Verbrechen aus dem Jahr 2020 hat das Landgericht jetzt einen 54 Jahre alten Angeklagten zu zehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Hamburger habe sich unter anderem der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, hieß es. Auch der Sohn des 54-Jährigen, der 27 Jahre alte Constantin S., wurde verurteilt. Gegen ihn verhängte das Gericht im Prozess in Hamburg zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Prozess Hamburg: Angeklagter kannte nur „Kälte und Härte“

An die Adresse des Hauptangeklagten sagte der Vorsitzende Richter, dass bei Andreas S. gegenüber Menschen aus dem nächsten Lebensumfeld, für die man normalerweise Verantwortung tragen sollte, nur „Kälte, Härte und Gleichgültigkeit“ zu erkennen sei. Mit Gewalt sei er gegen seine frühere Lebensgefährtin vorgegangen, als er sie gleich zweimal entführte. Der Sohn habe sich an der zweiten Tat beteiligt, um seinem Vater zu helfen. Dabei sei der 27-Jährige in einer „psychologischen Drucksituation“ gewesen. Für den jüngeren Angeklagten spreche vor allem, dass er ein Geständnis abgelegt hatte.

Andreas S. und die 39-Jährige waren 23 Jahre lang ein Paar. Doch als ihr damaliger Lebensgefährte am 5. Februar 2020 in der gemeinsamen Hamburger Wohnung wegen einer mutmaßlichen Vermögensstraftat verhaftet wurde, verkündete die Frau, dass sie sich von ihm trennen werde. Doch dass die Beziehung nun endgültig zu Ende sein sollte, konnte der Hamburger nicht akzeptieren.

Opfer wurde nach Überzeugung des Gerichts zweimal entführt

Die Anklage warf dem Mann vor, seine frühere Lebensgefährtin unter einem Vorwand in sein Auto gelockt und gegen ihren Willen bis nach Bad Bentheim gebracht zu haben. In einem Waldstück schlug er der Frau der Anklage zufolge mit der Faust ins Gesicht und fesselte ihr die Hände mit Kabelbindern auf den Rücken. In ihrer Not habe die 39-Jährige „weinend um ihr Leben“ gefleht, hatte es geheißen. Erst am nächsten Tag sei die Frau wieder nach Hause gebracht worden.

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Doch ihre Freiheit währte nicht lange. Wenige Tage später brachte Andreas S. die Hamburgerin erneut in seine Gewalt. Diesmal assistierte ihm sein Sohn. Die dann folgende Fahrt nach Wedel und dort in ein Waldstück führte Andreas S. nach Überzeugung des Gerichts allerdings allein aus. Erneut habe er ihr mit dem Tode gedroht, hieß es zu dieser zweiten Tat in der Anklage. Schließlich sei die Frau von ihrem Ex-Partner in eine Wohnung verschleppt und dort gefangen gehalten worden. Schließlich wurde die Frau von der Polizei befreit.

Der Prozess war ursprünglich auf zehn Verhandlungstage angesetzt. Tatsächlich dauerte das Verfahren im Ergebnis 43 Verhandlungstage. Im Prozess wurden zahlreiche Zeugen gehört, insbesondere die 39-Jährige, die zum Opfer wurde. Die Aussage, die die Frau im Gericht gemacht hatte, bezeichnete der Vorsitzende Richter als „plausibel“. Der Hauptangeklagte, so der Richter, hätte für seine Taten eine mildere Strafe bekommen können, wenn er sich zu dem von ihm begangenen Unrecht bekannt hätte.