Hamburg. 59-Jähriger hatte an Protest der Klimakleber teilgenommen. Richter nennt es einen „Fall auf der Schnittstelle von Recht und Politik“.

Die Zukunft unseres Planeten bereitet Christian S. aufgrund des Klimawandels große Sorge. Und die Politik, davon ist der 59-Jährige überzeugt, tue viel zu wenig. Deshalb engagiert sich der 59-Jährige seit Jahren bei der „Letzten Generation“.

Im Februar war Christian S. Teil einer Straßenblockade der „Letzten Generation“. Für ihn ist diese Art von Protest die einzige Möglichkeit, um ausreichend Aufmerksamkeit auf die drohenden Folgen der Klimakrise zu lenken. Doch genau so eine Aktion brachte den Hamburger vor Gericht. Angeklagt war der dreifache Familienvater für eine Straßenblockade, bei der sich am 4. Februar 2022 mehrere Anhänger der Umweltbewegung „Letzte Generation“ auf einer der Hauptverkehrsadern in Hamburg, der Billhorner Brückenstraße, versammelt und so den Verkehr blockiert hatten. Einige Protestler hatten sich sogar auf der Straße festgeklebt.

Letzte Generation: Aktivisten hatten sich auf der Straße festgeklebt

Es ist der zweite Prozess in dieser Sache. Schon das Amtsgericht hatte Christian S. im März 2023 vor dem Amtsgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu zehn Euro wegen versuchter Nötigung verurteilt. Weil er dagegen Berufung eingelegt hatte, stand der 59-Jährige nun vor dem Landgericht Hamburg.

Für Christian S. reichen Protestaktionen wie Demonstrationen, Kundgebungen oder Petitionen schon lange nicht mehr aus, um genügend Aufmerksamkeit auf die Klimaproblematik zu lenken. Für ihn sind „Fridays for Future -zu überhörbaren Aktionen“ geworden, die ihre Wirkung verloren hätten, sagte der Hamburger.

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Doch das Landgericht verwarf am Mittwoch die Berufung. Das Gericht sieht den Tatbestand der versuchten Nötigung, wie es bereits das Amtsgericht entschieden hatte, ebenfalls als zutreffend; das Urteil bleibt bestehen. Das Gutachten eines Klimaforschers, das Christian S. beim letzten Berufungstermin gefordert hatte, sah das Gericht als nicht erforderlich an.

Dass der Klimawandel eine ernstzunehmende Bedrohung sei, ist laut dem Vorsitzendem Richter Struth „Allgemeinwissen, dafür brauche ich keinen Sachverständigen.“ Für den Vorsitzenden Richter handelte es sich um einen „Fall auf der Schnittstelle von Recht und Politik.“