Hamburg. Offen, gebunden, teilgebunden – welche Unterschiede es gibt. Die Anmeldung für die ersten Klassen läuft bis zum 26. Januar 2024.

Er gilt in Hamburg schon seit 2012: der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für alle Schulkinder bis 14 Jahre. Für die kostenlose „Kernzeit“ von 8 bis 16 Uhr waren nach Angaben der Schulbehörde zuletzt rund 89 Prozent aller Grundschulkinder angemeldet. Ab 6 Uhr ist eine Frühbetreuung möglich; von 16 bis 18 Uhr gibt es eine Spätbetreuung. Zu den außerunterrichtlichen Angeboten zählen etwa Sport, Musik, Kunst und Theater.

Der Ganztag soll etwa dazu beitragen, dass Eltern ihre Familie und ihren Beruf miteinander vereinbaren können. Im Bundesvergleich sei Hamburg beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen „am besten aufgestellt“, lobte vor Kurzem das arbeitgebernahe private Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Derzeit läuft die Anmeldephase für die ersten Klassen in Hamburg: Bis zum 26. Januar können Eltern das ausgefüllte Anmeldeformblatt aus dem Einladungsschreiben der Behörde an der Schule ihrer Wahl abgeben.

Ganztag in Hamburg: Angebote meistens zusammen mit einem Jugendhilfeträger

Wichtig zu wissen: Es gibt unterschiedliche Ganztagsmodelle an den Hamburger Grundschulen. Sie unterscheiden sich darin, wie verbindlich die Teilnahme am Ganztag ist und wie die Betreuung organisiert ist. Eltern sollten bedenken, ob eine Teilnahme ihres Kindes an Ganztagskursen im Anschluss an den regulären Schulunterricht mit Verabredungen und Kursen in der Freizeit vereinbar ist.

Laut Schulbehörde arbeiten die meisten Hamburger Grundschulen nach dem Ganztagsmodell in Zusammenarbeit mit einem Jugendhilfeträger, der Betreuungsangebote organisiert. Die Rede ist von GBS-Schulen, das Kürzel steht für: „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen“. Dort läuft der Unterricht an fünf Tagen in der Woche von 8 bis 13 Uhr. Es gibt zusätzliche Bildungs- und Betreuungsangebote durch einen Kooperationspartner in der Schule an fünf Tagen in der Woche von 6 bis 8 Uhr, nach dem Unterricht bis 18 Uhr und in den Ferien. Die Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot ist freiwillig. Werden Kinder für den Ganztag angemeldet, nehmen sie an mindestens drei wählbaren Tagen bis mindestens 15 Uhr teil.

Wie sich offene, gebundene und teilgebundene Ganztagsschulen unterscheiden

Daneben gibt es offene, teilgebundene und gebundene Ganztagsschulen (GTS). Sie organisieren den Ganztag selbst, oft allerdings in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister aus der Kinder- und Jugendhilfe. Offener Ganztag bedeutet: Der Unterricht läuft an fünf Tagen in der Woche von 8 bis 13 Uhr, die außerunterrichtlichen Angebote finden an fünf Tagen in der Woche von 6 bis 8 Uhr statt, nach dem Unterricht bis 18 Uhr und in den Ferien. Die Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot ist grundsätzlich freiwillig. Aber: Nach der Anmeldung für bestimmte Tage ist die Teilnahme an diesen Tagen verbindlich.

Für die gebundene Ganztagsschule gilt laut Schulbehörde: Der Unterricht und Freizeitangebote finden in wechselnder Reihenfolge verteilt über den ganzen Tag statt. An vier Tagen von 8 bis 16 Uhr ist die Teilnahme verpflichtend; am fünften Tag mit zusätzlichen Angeboten ist die Teilnahme freiwillig. Es gibt eine Frühbetreuung von 6 bis 8 Uhr, eine Spätbetreuung von 16 bis 18 Uhr und eine Ferienbetreuung.

Ganztag in Hamburg: Ermäßigungen für Gebühren und Mittagessen möglich

An den teilgebundenen Ganztagsschulen in Hamburg läuft es so: Der Unterricht und Freizeitangebote finden in wechselnder Reihenfolge verteilt über den ganzen Tag statt. Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten kann anders als bei gebundenen GTS an weniger als vier Tagen in der Zeit von 8 bis 16 Uhr verpflichtend sein.

Eine weitere Variante: Vorgesehen ist eine verpflichtende Teilnahme an vier Tagen in der Zeit von 8 bis 16 Uhr nur für einen Teil der Schülerinnen und Schüler sowie ein zusätzliches Angebot für diese am fünften Tag. Daneben gibt es zusätzliche Angebote für alle anderen Schüler an allen Tagen, wobei die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten grundsätzlich freiwillig ist, nach der Anmeldung an den gewählten Tagen jedoch verbindlich. Eine Frühbetreuung gibt es von 6 bis 8 Uhr, eine Spätbetreuung findet von 16 bis 18 Uhr statt; zudem gibt es eine Ferienbetreuung.

Die Schulbehörde rät: Eltern sollten sich bei ihren Wunschschulen nach dem konkreten und aktuellen Ganztagsmodell erkundigen, um die für sie passende Wahl treffen zu können. Auch im Internet können Eltern sich anzeigen lassen, wo es Schulen in der Nähe ihres Wohnorts gibt und nach welcher Ganztagsform diese arbeiten. Dazu geht man auf die Internetseite https://geoportal-hamburg.de/schulinfosystem, klickt dort den Punkt „Schulinfo“ an und wählt die gewünschte Darstellung aus.

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Während die „Kernzeit“ von 8 bis 16 Uhr kostenlos ist, werden für die Früh-, Spät- und Ferienbetreuung Gebühren erhoben. Unter bestimmten Bedingungen gibt es Ermäßigungen bei den Gebühren und den Preisen für das Mittagessen. Die Ermäßigungen sind abhängig von der Zahl der Kinder, von dem für Erwachsene und Kinder verfügbaren Einkommen und dem Bezug von Sozialleistungen. Wenn das Kind oder seine Eltern bestimmte Sozialleistungen erhalten, hat das Kind Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Diese Kinder bekommen das Mittagessen dann kostenlos und profitieren sechs Ferienwochen im Jahr ohne Gebühren von der Ferienbetreuung.