Hamburg. Wann zusätzlich die Gründachpflicht kommt und welche Ausnahmen es geben soll. Kombinierte Montage mit 3,5 Millionen Euro gefördert.

Für Immobilienbesitzer in Hamburg gelten bald neue Pflichten: Die Bürgerschaft hat am Mittwochabend mit rot-grüner Mehrheit auch in zweiter Lesung das vom Senat vorgelegte neue Klimaschutzstärkungsgesetz und die Fortschreibung des Hamburger Klimaplans beschlossen.

In erster Lesung hatte das Landesparlament schon vor zwei Wochen der Novelle zugestimmt; doch es war zu Unmut gekommen wegen eines kurzfristig von SPD und Grünen eingebrachten umfangreichen Zusatzantrags. Es sei unmöglich gewesen, sich darauf angemessen vorzubereiten, kritisierte der AfD-Abgeordnete Krzysztof Walczak.

Klima Hamburg: Für wen ab 2024 die Pflicht für eine Solaranlage gilt

Auch CDU und Linke hatte kurzfristig Zusatzanträge eingebracht. Um den Abgeordneten mehr Zeit zur Auseinandersetzung damit zu geben, war die finale Abstimmung auf den 6. Dezember verschoben worden. Die CDU forderte eine Übergangsfrist, wonach die neuen Regeln erst von Juli 2024 gelten sollten, stieß damit aber auf Ablehnung bei den Regierungsfraktionen.

Die Linken-Fraktion verlangte, der Senat solle sich am 1,5-Grad-Ziel orientieren und eine CO₂-Budgetierung für Hamburg festlegen – doch auch dem wollten SPD und Grüne nicht zustimmen.

Solardach und Begrünung – Die neuen Pflichten der Hamburger Hausbesitzer

Bisher gilt schon: Auf allen von Januar 2023 an errichteten Privatgebäuden muss eine Solaranlage betrieben werden. Nun kommt hinzu: Von 2024 an gilt auch für private Bestandsgebäude, bei denen das Dach „wesentlich erneuert“, also saniert wird, eine Photovoltaikpflicht. In beiden Fällen betreffe dies Gebäude mit einer Bruttodachfläche von mindestens 50 Quadratmetern, so die Umweltbehörde.

Wenn Solaranlagen von Januar 2024 an errichtet werden, müssen sie mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten und 30 Prozent der Nettodachfläche bei Bestandsgebäuden bedecken. Die Nettodachfläche ist laut Umweltbehörde die „Bruttodachfläche, abzüglich der Flächenanteile von Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer notwendiger Dachnutzungen und der nach Norden ausgerichteten Flächenanteile des Daches mit Neigung über zehn Grad“. Damit solle die „bauliche Historie bei Bestandsbauten Berücksichtigung finden“. Reparaturmaßnahmen von sturm- oder unwetterbedingten Elementarschäden sollen die Solardachpflicht nicht auslösen.

Hamburg fördert Solargründächer bis 2026 mit insgesamt 3,5 Millionen Euro

Von 2027 an soll sowohl für Neubauten als auch für Bestandsbauten „im Fall eines wesentlichen Umbaus des Daches“ eine Solargründachpflicht bestehen. „Das Solargründach verbindet effektiv die Erzeugung erneuerbarer Energie mit Aspekten der Hitzevorsorge, Regenwasserbewirtschaftung und Luftreinhaltung“, so die Umweltbehörde. 70 Prozent der Dachfläche muss dann begrünt werden; 30 Prozent entfallen auf Photovoltaik. Wenn die Solaranlage auf Ständern über der Begrünung installiert werde, ergebe sich je nach Anordnung eine Belegung der Dachfläche von 70 bis 80 Prozent, so die Umweltbehörde.

Für Dächer, die sich technisch nicht eignen, gibt es Ausnahmeregelungen: Das Gründach ist nur bis zu einer Dachneigung von zehn Grad vorgeschrieben; die Photovoltaikpflicht gilt auch bei größeren Dachneigungen. Die Stadt unterstütze die „kombinierte Errichtung“ von Solargründächern mit insgesamt 3,5 Millionen Euro in der „Hamburger Gründachförderung“ bis Ende 2026, „um weitere Anreize für frühzeitiges Tätigwerden zu setzen“, so die Umweltbehörde. Weitere Ausnahmen: Sowohl die Solardachpflicht von 2024 an als auch die Pflicht zur Dachbegrünung von 2027 an entfallen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften oder eine „wirtschaftliche Nicht-Vertretbarkeit“ dagegen sprechen.

Für mehr Klimaschutz in Hamburg: Rot-Grün will CO2-freie städtische Fahrzeugflotte

Auf Antrag könnten Besitzer privater Immobilien „im Einzelfall“ von der Pflicht befreit werden, „wenn die Erfüllung der Pflicht aufgrund besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde“. Die Pflicht entfalle außerdem, wenn eine Solarthermieanlage betrieben werde. Die Solar- und Gründachpflicht könne auch auf anderen Gebäudeteilen oder versiegelten Flächen desselben Grundstückes erfüllt werden.

Auch alle bestehenden öffentlichen Hamburger Gebäude sollen künftig Solardächer bekommen, soweit dies technisch möglich ist. Bisher beschränkt sich eine Pflicht für Solarmodule auf Neubauten der Stadt; Hamburg hinkt im Bundesvergleich wie berichtet mit seinen Dienstgebäuden hinterher. Der rot-grüne Senat soll allerdings erst bis 2026 einen Bericht über die Eignung von Dach- und Fassadenflächen der bestehenden städtischen Gebäude für erneuerbare Energien vorlegen, heißt es in dem nun verabschiedeten Zusatzantrag von SPD und Grünen.

Außerdem vorgesehen: Hamburg soll für die öffentliche Fahrzeugflotte „weitestgehend CO2-freie Fahrzeuge“ beschaffen, um der „Vorbildfunktion der Stadt gerecht zu werden“ – dies soll schon von 2024 an für neue städtische Pkw und von 2025 an für neue städtische Lkw gelten. Die zusätzlichen Maßnahmen seien das Ergebnis der Gespräche mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft in Ausschüssen der Bürgerschaft, hieß es.

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