Hamburg. Thailänderinnen und Transsexuelle boten in Bordell ihre Dienste an. Dahinter steckte ein Frauentrio. Die Strafe und die Hintergründe.

Von Zwang war die Rede, von unmenschlichen Arbeitsbedingungen, von Frauen, die unter fragwürdigen Bedingungen nach Deutschland eingeschleust worden seien. So hatte eine Frau die Zustände in einem Bordell im Norden Hamburgs dargestellt. Die Leidtragenden demnach: sechs thailändische Frauen und Transsexuelle.

Es waren Schilderungen, die die Polizei auf den Plan rief und schließlich drei Frauen vor das Landgericht gebracht hat. Der Vorwurf im Prozess gegen eine 66-Jährige sowie zwei weitere Angeklagte: Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie Verstoß gegen das Ausländergesetz. Dabei sollen sie laut Anklage ganz bewusst die fehlenden Deutschkenntnisse, mangelnden Sozialkontakte und den illegalen Aufenthaltsstatus und damit die Hilflosigkeit der Betroffenen ausgenutzt haben. Einen Großteil der erzielten Einnahmen, insgesamt rund 260.000 Euro, soll die 66-Jährige in die eigene Tasche gesteckt haben.

Prozess Hamburg: „Puffmutter“ wusste, dass Frauen illegal in Deutschland waren

Jetzt erging in dem Prozess das Urteil: Die 66-jährige Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Verurteilt wurde sie wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusen von Ausländern. Zwei 57 und 43 Jahre alten Frauen erhielten wegen Beihilfe jeweils Bewährungsstrafen von acht beziehungsweise sechs Monaten.

Das Gericht war unter anderem nach der Anhörung von Zeuginnen sowie Auswertung von Telefonüberwachung zu der Überzeugung gekommen, dass die Prostituierten in dem Bordell freiwillig tätig waren. Allein: Sie hätten sich gar nicht in Deutschland aufhalten dürfen. Und das haben die Angeklagten, die den Betrieb mit organisiert hatten beziehungsweise bei der Buchhaltung mithalfen, offenbar gewusst.

Prostituierte sollten sich verstecken, wenn die Polizei kommt

Allen voran die 66-Jährige, die als „Puffmutter“ fungierte, wie der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung sagte. Diese Frau habe den angehenden Prostituierten, die ihre Dienste den Freiern anbieten wollten, unter anderem geholfen, sich auf Internetplattformen anzumelden und die Zimmer in dem Bordell zu nutzen. Außerdem habe die Frau in ihrer Rolle als „Puffmutter“ auch mal „das Machtwort gesprochen“. Und sie teilte den jungen Frauen mit, wo sie sich verstecken können, sollte es zu einer Polizeikontrolle kommen.

Doch die Vorsichtsmaßnahmen griffen nicht: Im Juni 2021 stellte die Polizei bei einer Razzia umfangreiches Beweismaterial sicher. Und die mutmaßliche Hauptverantwortliche kam in Untersuchungshaft, wo sie zwei Monate lang blieb.

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Die drei Angeklagten hatten die Vorwürfe, dass sie an der Ausgestaltung des Bordellbetriebes beteiligt waren, im Wesentlichen gestanden. Dabei hatte eine der als Helferinnen angeklagten Frauen eingeräumt, sie habe als „rechte Hand“ der Hauptverantwortlichen die Arbeitszeiten der Prostituierten kontrolliert und Freier in Empfang genommen. Eine andere hatte unter anderem die Verfügbarkeit der Zimmer geregelt.