Hamburg. Frau soll schwer misshandelt und zur Prostitution gezwungen worden sein. Vor Gericht bestreitet der Angeklagte die Taten.

In einem Prozess um die schwere Misshandlung und Zwangsprostitution einer Frau aus Ghana hat der Angeklagte einen Zwillingsbruder für die Taten verantwortlich gemacht.

Der 44-Jährige habe vor dem Amtsgericht Altona erklärt, er sei unschuldig, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Wenn jemand die Taten begangen haben sollte, dann müsse es sein Bruder gewesen sein. Dieser habe mit der Frau zusammengelebt.

Prozess Hamburg: Offenbar gibt es einen Zwillingsbruder

Die Frau bestätigte den Angaben zufolge vor Gericht, dass es einen Zwillingsbruder gebe. Aber aufgrund bestimmter körperlicher Merkmale könne man die Brüder unterscheiden. Das Gericht will nun Nachermittlungen anstellen, um die Identität des Angeklagten zu klären. Dabei soll geprüft werden, ob die körperlichen Merkmale schon einmal behördlich erfasst wurden. Einen ursprünglich für nächsten Montag geplanten Fortsetzungstermin hob das Gericht auf.

Laut Anklage misshandelte der Angeklagte die Frau, mit der er nach ghanaischem Recht verheiratet war, am 30. August 2020 in der gemeinsamen Wohnung in Altona-Altstadt. Dabei habe er ihr so wuchtig ins Gesicht geschlagen, dass sie eine Fraktur des Augenhöhlenbodens erlitt.

Zwillingsbruder war schon einmal im Prozess zum Problem geworden

Eineinhalb Jahre lang, von Januar 2021 bis August 2022, soll der Angeklagte die Frau zur Prostitution gezwungen haben. Er begleitete sie demnach zu Terminen mit Freiern in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs. Die Einnahmen soll er fast vollständig für sich behalten haben. Da die Frau über keine Aufenthaltserlaubnis verfügte, drohte er ihr mit einer Anzeige bei der Polizei und damit, ihren zehnjährigen Sohn in Ghana zu töten.

Die Hamburger Justiz hat es nicht das erste Mal mit dem Problem eines Zwillingsbruders zu tun: In einem Prozess um Schüsse im Rotlichtmilieu hatte sich 2016 plötzlich ein Zwillingsbruder des damals 35 Jahre alten Angeklagten aus dem Ausland gemeldet. Die Strafkammer am Landgericht konnte die Zweifel an der Identität nicht ausräumen und verurteilte den Mann nur wegen minderschwerer Delikte.