Hamburg. In drei Verfahren gab es Geldstrafen, in anderen wird noch wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Wie die Täter vorgingen.

Barrikaden, Würfe mit Böllern und Flaschen, Angriffe aufPolizisten und Streifenwagen: Ob zu Silvester oder Halloween – an diesen Tagen scheinen sich manche Gruppen von Randalierern zu Störattacken berufen zu fühlen. In einigen Teilen Hamburgs kam es dabei zu zahlreichen Delikten wie Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Es sind Taten, die erst die Polizei und anschließend Staatsanwaltschaft und Justiz beschäftigen.

Überwiegend sind an den Krawallen Jugendliche und Heranwachsende, aber auch einzelne Erwachsene beteiligt. Die Randalierer direkt nach der Tat zu erwischen ist schwierig, weil sie entweder in der Masse untertauchen oder flüchten. Die Polizei versucht, möglichst Bildmaterial zu sichern und so Täter auch im Nachgang zu identifizieren. Trotzdem bleibt die Zahl der begangenen Straftaten oft deutlich höher als die der ermittelten Täter.

Halloween- und Silvester-Randale: Wie Täter bestraft werden

In Bezug auf die Krawalle zu Silvester 2022/2023 wurden bei der Hamburger Staatsanwaltschaft bis zum Frühjahr zunächst 17 anhängige Strafverfahren zugeordnet. Die Tatverdächtigen sind zwischen 16 und 37 Jahre alt. Weitere acht Verfahren sind mittlerweile von der Polizei mitgeteilt worden, die ebenfalls im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am Jahreswechsel stehen sollen.

Von den insgesamt 25 Verfahren sind in 20 Fällen die Ermittlungen abgeschlossen; in fünf Verfahren ergingen rechtskräftige Urteile. In drei Verfahren wurden Geldstrafen ausgesprochen, davon einmal in Höhe von 30 Tagessätzen, in zwei Verfahren über jeweils 60 Tagessätze. Diese Entscheidungen ergingen per Strafbefehl, also ohne Hauptverhandlung auf der Basis der vorliegenden Akten. Ferner wurden durch Urteile des Jugendgerichts in zwei Prozessen jeweils Auflagen und Zuchtmittel verhängt.

Silvester-Krawalle: Auch Anklage zum Jugendrichter erhoben

In einem weiteren Fall wurde ein Strafbefehl beantragt, der aber noch nicht rechtskräftig ist. In zwei Verfahren wurde Anklage zum Jugendrichter erhoben, wobei Hauptverhandlungstermine noch nicht feststehen. Ein Verfahren wurde eingestellt gegen jugendgerichtliche Maßnahmen, in einem weiteren Verfahren wurde nach dem Jugendgerichtsgesetz wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung abgesehen.

Ein Verfahren wurde nach dem Erwachsenenrecht gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Acht Verfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, weil Täter nicht ermittelt werden konnten. Und schließlich: Ein Verfahren wurde an eine auswärtige Staatsanwaltschaft abgegeben. In fünf der 25 Verfahren dauern die Ermittlungen noch an.

Es geht unter anderem um gefährliche Körperverletzung

Insgesamt werden die Ermittlungen in den 25 Verfahren unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel und unerlaubten Führens von (Schreck-)Schusswaffen geführt. Dass noch weitere Verfahren hinzukommen können, ist laut Staatsanwaltschaft möglich. Innensenator Andy Grote (SPD) hatte nach den Silvesterkrawallen Anfang Januar im Abendblatt „eine effektive Strafverfolgung“ gefordert. Er sei „entschieden dafür, dass die vom Strafrecht zur Verfügung gestellten Tatbestände jedenfalls voll ausgeschöpft werden“.

Unterdessen ist wohl davon auszugehen, dass eine ähnliche Klientel wie vergangenes Silvester auch an den jüngsten Krawallen zu Halloween beteiligt war. Wie berichtet, lag der Schwerpunkt der Ausschreitungen in Harburg, aber auch in Lurup und Osdorf. Weitere kleinere Ausschreitungen gab es in anderen Stadtteilen wie Billstedt, Rahlstedt oder Steilshoop.

Zu Halloween waren rund 1200 Polizisten an Einsätzen beteiligt

In ganz Hamburg waren rund 1200 Beamte an den Polizeieinsätzen zu Halloween beteiligt. In Harburg waren zuletzt sogar Wasserwerfer eingesetzt worden, um den Krawallen ein Ende zu bereiten.

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Zum Jahreswechsel hatten die Angriffe aus dem Bereich Stubbenhof (Hausbruch) für besonderes Entsetzen gesorgt. Hierbei ging es um Angriffe erst auf Linienbusse, dann auf die Feuerwehr. Die etwa 20 Täter hatten die vorbeifahrenden, teils mit Fahrgästen besetzten Busse sowohl mit Feuerwerksraketen beschossen als auch mit Böllern beworfen. Ferner hatten einige die Fahrer durch Vorhalt von Schreckschusswaffen zum Anhalten gezwungen. Darüber hinaus wurden Fahrer mit Laserpointern geblendet. Ein Busfahrer war dabei verletzt worden.

Silvester: Sogar Linienbusse und die Feuerwehr wurden angegriffen

Auch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Hausbruch, die im Stubbenhof einen brennenden Müllcontainer löschen wollten, wurden seinerzeit mit Pyrotechnik attackiert. Erst durch den Einsatz stärkerer Polizeikräfte hatte man die Lage wieder unter Kontrolle bekommen. In der Nacht selbst wurde ein 16-Jähriger in Gewahrsam genommen. Konkrete Straftaten konnte man dem Jugendlichen nicht zuordnen.

Noch vor Ende Januar hatte die Polizei drei Jugendliche, zwei 17-Jährige und einen 18-Jährigen identifiziert, denen konkrete Taten im Zusammenhang mit den Ausschreitungen im Bereich Stubbenhof zugeordnet wurden. Bei Wohnungsdurchsuchungen stellte die Polizei Beweismaterial sicher. Es wurden Verfahren unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs eingeleitet.