Hamburg. Verbotsschilder werden an Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße abmontiert – das übernehmen zwei Senatoren persönlich. Der Hintergrund.
Die Luftqualität ist besser geworden: Das Durchfahrtsverbot für Dieselfahrzeuge auf der Max-Brauer-Allee und in der Stresemannstraße fällt deshalb nun nach mehr als fünf Jahren. „Dieseldurchfahrtsbeschränkungen an der Max-Brauer-Allee und an der Stresemannstraße sind zur Grenzwerteinhaltung nicht mehr erforderlich und werden aufgehoben“, heißt es in einer Einladung des rot-grünen Senats zu einem Pressetermin am Mittwochmittag.
Dann nämlich wollen Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) und Innensenator Andy Grote (SPD) gemeinsam an der Max-Brauer-Straße öffentlichkeitswirksam ein Verkehrsschild, das die Autofahrer über das Dieselverbot informiert, persönlich abmontieren. Die Durchfahrt ist laut Umweltbehörde dann ab sofort wieder zulässig, das Verbot gilt nicht mehr.
Grund ist eine erfreuliche Entwicklung: Die Luft ist sauberer geworden, die Belastung mit Stickstoffdioxid gesunken.
Verkehr Hamburg: Hamburg verhängte als erste Stadt Fahrverbote
Im Mai 2018 hatte Hamburg als erste deutsche Stadt wegen der Luftbelastung Dieselfahrverbote verhängt. In der Max-Brauer-Allee gilt seitdem ein Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge mit Dieselantrieb bis einschließlich Euro 5 bzw. Euro V auf dem 600 Meter langen Abschnitt zwischen Julius-Leber-Straße und Holstenstraße. Für Anlieger gibt es eine Ausnahme.
In der Stresemannstraße ist seit 2018 im Abschnitt Kaltenkircher Platz bis Neuer Pferdemarkt die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen mit Dieselantrieb bis einschließlich Euro V mit Ausnahme von Pkw, Kraftomnibussen und des Anliegerverkehrs untersagt. Es drohten Geldbußen von bis zu 75 Euro.
Luftbelastung an der Max-Brauer-Allee deutlich gesenkt
Die Dieseldurchfahrtsbeschränkungen haben Erfolg gehabt, hatte die Umweltbehörde bereits im Mai erklärt – dies konnte messtechnisch bestätigt werden: So wurde die NO2-Belastung an beiden Straßenzügen unter den Grenzwert gesenkt, hieß es damals. Damit entfalle die Grundlage für die Durchfahrtsverbote. Im Mai war noch von einer Aufhebung des Durchfahrtsverbots für Dieselwagen nur an der Max-Brauer-Allee die Rede – jetzt gilt dies auch für die Stresemannstraße.
- Fahrverbote - Wie Hamburg auf neue EU-Grenzwerte reagiert
- Sternbrücke wird zu einem der umstrittensten Bauprojekte
- Veloroute in Altona- Politik will Bau wegen Bäumen stoppen
Um die Maßnahmen aufzuheben, musste nachgewiesen werden, dass der Grenzwert sicher und dauerhaft auch ohne die jeweilige Maßnahme eingehalten wird. Dabei müssten vorübergehende Effekte, wie beispielsweise die Senkung der Immissionen durch coronabedingte Maßnahmen, unberücksichtigt bleiben. Seit Einführung beider Dieseldurchfahrtsbeschränkungen wurden die Möglichkeiten zur Aufhebung der Maßnahmen regelmäßig überprüft, hieß es aus der Behörde.
Am Mittwoch will Umweltsenator Jens Kerstan auch den zweiten Teil der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorstellen. Dabei geht es um die gesamtstädtische Betrachtung der Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2). Vorangegangen war ein aufwendiges Monitoring-Verfahren, das jetzt abgeschlossen sei, heißt es aus der Behörde.