Hamburg. Die Stadt Hamburg kündigt eine einmalige Sonderzahlung an. Wem dieses Geld zugutekommt und wie es ausgezahlt wird.
Ob Personalmangel, Corona-Nachwirkungen bei Kindern oder die gestiegenen bürokratischen Anforderungen: Gute Nachrichten für Erzieherinnen und Erzieher sind aktuell selten. Die Tatsache, dass die Hamburger Sozialbehörde in der vergangenen Woche nach Verhandlungen mit den Kita-Verbänden und der Geschäftsführung der Elbkinder ein nach eigenen Angaben umfangreiches Paket an zusätzlichen Erhöhungen der Kita-Leistungsentgelte für das Jahr 2023 geschnürt hat, erscheint deshalb zunächst einmal wie eine Rarität.
Doch was beinhaltet dieses Paket und wie umfangreich fällt es am Ende für die einzelnen Kitas aus? Wie die Behörde dem Abendblatt mitteilt, sollen die Hamburger Kitas einen Inflationsausgleich über 18 Millionen Euro erhalten. Konkret heißt es, dass die Kitas „über die reguläre einheitliche Fortschreibungsrate und die Gebäudekosten-Fortschreibungsraten hinaus (43 Mio. Euro)“ einmalige Zusatzfortschreibungsraten in Höhe von 18 Millionen Euro erhalten.
Kitas in Hamburg: Sozialbehörde zahlt Inflationsausgleich für Mitarbeitende
Diese sollen dazu dienen, die in den Tarifverträgen vereinbarten oder freiwillig von den Trägern gezahlten zwei Regenerationstage zu finanzieren, Inflationsausgleichsgelder für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finanzieren und gezielt kleine Kitas zu stärken.
Und wer genau erhält nun etwas von dem Geld?
„Alle pädagogischen Mitarbeitenden, für die das tariflich vereinbart ist oder der Träger es freiwillig auszahlt, erhalten damit insgesamt ein Inflationsausgleichgeld in Höhe von 3000 Euro“, sagt Wolfgang Arnhold, Sprecher der Sozialbehörde. Davon sollen 2560 Euro bereits in diesem und 440 Euro im kommenden Jahr ausgezahlt werden.
Gelder stammen aus regulärem Haushaltsbudget
Alle Träger, die das Inflationsausgleichsgeld in Höhe von mindestens 2560 Euro je Vollzeitkraft an alle pädagogischen Mitarbeitenden nachweislich ausgezahlt haben oder für die ein Tarif gilt, der dies so regelt, erhielten demnach eine einmalige Sonderzahlung für 2023. „Ein Eigenanteil der Träger besteht daher beim Inflationsausgleichsgeld nicht“, so Arnhold.
Finanzieren will Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) dies aus dem regulären Haushaltsbudget für die Kindertagesbetreuung. Damit wolle sie „die wirtschaftliche Grundlage der unverzichtbaren Kita-Infrastruktur in Hamburg“ sichern und „ein wichtiges Signal an die Eltern und die Fachkräfte“ senden.
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Und wie genau kommen die Kitas an das Geld?
Um an die erhöhten Leistungsentgelte zu kommen, müssen die Kitas entweder ihre Tarifverträge bei der Behörde vorlegen oder entsprechende Lohnbescheinigungen, die deutlich machen, dass das Inflationsausgleichsgeld überwiesen wurde. Ausgezahlt werden die Gelder dann über die monatliche Kita-Leistungsabrechnung.
Iris Dypka, Trägerin der Kita „Küstenkinder“ in Altona, nennt diesen Schritt der Behörde „ein sehr beruhigendes Signal“ für sich und ihre Mitarbeiterinnen. „Ich habe bereits im vergangenen Jahr in Anbetracht der Inflation und erhöhten Energiekosten damit angefangen, meinen Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Besonders vor Weihnachten war mir das wichtig.“
Kitas in Hamburg: Wunsch nach mehr Planungssicherheit bei Trägern
Was Dypka sich nun jedoch von der Behörde wünsche sei Planungssicherheit. Besonders im Hinblick auf die anstehenden Tarifverhandlungen im kommenden Jahr durch die „einiges“ auf die Trägerin und Kitas zukomme.
Benedikt Hensel, Geschäftsführer von Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung sieht die von der Sozialbehörde vorgesehene Zusatzzahlung als „wichtigen“ und „nötigen Schritt, um akute Herausforderungen jetzt abzufedern“. Dieser Beschluss sei aber lediglich eine Hilfe für das aktuelle Jahr.
„Wir benötigen eine dauerhafte Erhöhung der Entgelte damit Kitas eine gesicherte Finanzierung der gestiegenen Löhne erhalten. Zudem braucht es Mittel, um in neue Maßnahmen zu investieren, mit denen Fachkräfte gewonnen werden können, und um Aus- und Weiterbildung zu stärken.“ Gerade kleine und mittlere Träger müssten Ressourcen haben, um Fachkräfte zu finden, diese zu stärken und in dem Berufsfeld zu halten. Deshalb hofft Hensel auf eine baldige Aufnahme weiterer Gespräche mit der Sozialbehörde, um ein „tragfähiges Konzept für die Zukunft“ zu entwickeln.