Hamburg. Hamburg erhält aus Milliardentopf 86 Millionen vom Bund. Wie die Stadt das Geld in Kitas investieren will – und was sich ändern wird.

Ob „Gute-KiTa-Gesetz“ oder „KiTa-Qualitätsgesetz“: In jedem Fall soll es besser werden. Besser mit der Chancengerechtigkeit in diesem Land. Und damit das klappen kann, stellt der Bund knapp vier Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität bei der Kindertagesbetreuung bereit. Hamburg überweist er davon rund 86 Millionen in die Landeskasse. Das teilte die Sozialbehörde dem Abendblatt auf Anfrage mit.

Nach wochenlangen Debatten hatte sich die Ampel-Koalition bereits Ende vergangenen Jahres auf ein neues Gesetz für mehr Qualität in der Kita-Betreuung geeinigt, vor einigen Tagen verabredeten Bund und Länder die Details. Bei den nun fließenden Mitteln handelt sich um eine Fortsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes, wie Anja Segert, stellvertretende Pressesprecherin der Sozialbehörde, sagt. Die Bundesregierung will auf diese Weise einen „Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern im Bundesgebiet und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ leisten – so heißt es laut Gesetz.

Hamburger Kitas erhalten 86 Millionen Euro vom Bund

Und wie bereits beim „Gute-KiTa-Gesetz“ für die Jahre 2019 bis 2022 hat Hamburg auch für das „KiTa-Qualitätsgesetz“ einen individuellen Vertrag mit dem Bund geschlossen. Konkret hat sich die Hansestadt damit verpflichtet, „weiterhin die dauerhafte Maßnahme des verbesserten Fachkraftschlüssels im Krippenbereich vertraglich zuzusichern“, sagt Segert. Für Krippenkinder liegt dieser bei 1:4, wobei Hamburg bereits seit 2015 daran arbeite, diesen auch tatsächlich umzusetzen. Bei Elementarkindern liegt dieser aktuell bei 1:10,2 soll ab 2024 jedoch bei 1:10 liegen.

Grundsätzlich verpflichten sich alle Länder dazu, mit dem Geld ein bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in der Kindertagesbetreuung zu schaffen, das eine bedarfsgerechte Ausweitung der Öffnungszeiten und eine inklusive Förderung von Kindern umfasst. Zudem soll das Geld dabei helfen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Leitungen der Tageseinrichtungen stärken, etwa durch Weiterbildungen. Auch sollen die Kita-Räumlichkeiten verbessert und mehr auf Gesundheit, Ernährung und Bewegung geachtet werden.

Hamburg finanziert Sprach-Kita-Programm weiter

Zusätzlich, so die Gesetzesvorgabe, sollen Maßnahmen entwickelt werden, um Kinder besser vor sexualisierter Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen und die Zusammenarbeit mit Eltern und Familien gestärkt werden.

Da die 86 Millionen an Bundesmitteln jedoch nur einen Teil der Mehrkosten abdeckten, die Hamburg durch die Verbesserung des Krippen-Fachkraftschlüssels laut Sozialbehörde entstünden, zahlt Hamburg noch einen eigenen Anteil aus dem Landeshaushalt dazu. Für 2023 nutzt Hamburg 42,02 und für 2024 die restlichen 44,45 Millionen Euro vom Bund. An eigenen Mitteln stellt Hamburg für 2023 die Summe von 105,87 und für 2024 Mittel in Höhe von 116,49 Millionen Euro bereit.

Konkret finanziert Hamburg damit beispielsweise das Sprach-Kita-Programm weiter, das vom Bund nur noch bis Juni dieses Jahres finanziert worden war und mit dem insbesondere Kinder mit sprachlichem Förderbedarf unterstützt werden sollen. Ab 2024 will die Stadt das Sprach-Kita-Programm dann mit dem bisherigen Landesprogramm in ein neues Kita-Plus-Programm zusammenführen und vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Hierzu liefen die letzten Verhandlungen, wie es aus der Sozialbehörde heißt. Der entsprechende Beschluss, sagt Segert, sei für September vorgesehen.

Hamburger Kitas erhalten über 2024 hinaus Geld vom Bund

Für 2025 plane der Bund darüber hinaus die Umsetzung eines weiteren Gesetzes, dem sogenannten Qualitätsentwicklungsgesetz. Damit will die Bundesregierung bundesweite Standards in der frühkindlichen Bildung festlegen, insbesondere für das Betreuungsverhältnis, sprachliche Bildung und bedarfsgerechtes Ganztagsangebot.

Der Bund werde Hamburg auch dafür über 2024 hinaus Mittel zur Verfügung stellen. Wie viel, das ist jedoch noch offen. Die Länder und das Bundesfamilienministerium befänden sich hierzu aktuell noch in einem „intensiven Prozess zur Verständigung auf gemeinsame Standards“, sagt Segert. Konkrete Vorschläge wollen Bund und Länder jedoch noch bis Ende 2023 vorlegen.