Hamburg. In England und Spanien gibt es das Verbot bereits. Nun wird auch in Hamburg gehandelt. Wann und wo die neuen Regeln gelten.
Es ist noch nicht lange her, da löste ein E-Scooter einen ganzen Wohnungsbrand in der Bürgerweide aus. Drei Menschen verletzten sich dabei, und die Feuerwehr musste mehrere Bewohner über Leitern aus dem Mehrfamilienhaus retten. Ein anderes Mal verursachte ein E-Scooter in Eimsbüttel sogar einen Brand in einer Kneipe (Eicheneck), der ebenfalls auf die darüberliegende Wohnung übergriff.
Und auch in Norderstedt saßen vergangene Woche Bewohner eines Mehrfamilienhauses mehrere Stunden in ihren Wohnungen fest, weil ein E-Scooter im Treppenhaus brannte. Schuld daran war, so wie auch bei den anderen beiden Bränden, der Akku des Scooters.
HVV: Hochbahn verbietet Mitnahme von E-Scootern wegen Brandrisiko
Offenbar eine Warnung für die Hamburger Hochbahn: Diese teilt nämlich mit, die Mitnahme von E-Scootern in U-Bahnen ab dem 24. August zu verbieten. „Unter den spezifischen Bedingungen des Hamburger U-Bahn-Systems mit seinen vielen Tunnelstrecken, relativ engen U-Bahn-Fahrzeugen und den abgegrenzten Waggons (DT4) ist das Risiko zu hoch, dass Fahrgäste durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden davontragen“, so Hochbahn-Sprecher Christoph Kreienbaum.
Zudem seien auch Fälle in Barcelona und London bekannt geworden, in denen sich E-Scooter in U-Bahnen selbst entzündet hätten. Die Folge seien eine enorme Rauchentwicklung und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe gewesen. Sowohl Barcelona als auch London haben mittlerweile die Mitnahme von E-Scootern untersagt.
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Doch das Verbot ist nicht von Dauer. Wie die Hochbahn mitteilte, soll es nur so lange gelten, „bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt“. Über die aktuell neue Regelung werden Fahrgäste auch über Schilder an den Haltestellen informiert.