Hamburg. Mehr Wohnraum, weniger Spekulation mit Grundstücken: So will Senat sein Vorhaben umsetzen. Wann der Grundsteuerbescheid für alle kommt.

Möglichst „sommerlich“ wollte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) es am Dienstagmittag während der Landespressekonferenz (LPK) angehen – wegen der bereits angelaufenen Sommerferien und auch wegen des Themas. Was er wohl eigentlich meinte: kurz und schmerzlos.

Doch auch wenn der Tagesordnungspunkt „Reform der Grundsteuer“ nicht das erste Mal auf der Agenda der LPK stand und einige wohl ein trockenes Zahlenwerk erwarteten, verkündete der Senator mit der Nachricht über die Einführung einer neuen Grundsteuer auf baureife Grundstücke etwas, das Spekulanten aufhorchen lassen dürfte.

Grundsteuer Hamburg: So will der Senat gegen Spekulanten vorgehen

„Ich möchte schon, dass es finanziell spürbar ist“, sagte Dressel mit Blick auf seine Ankündigung, dass Hamburg mit der sogenannten Grundsteuer C ab 2025 eine höhere Steuer auf unbebaute und baureife Grundstücke erheben wird.

Sobald mindestens drei Wohneinheiten von je 100 Quadratmeter zugunsten des Wohnungsbaus auf einem solchen Grundstück realisiert werden könnten, also insgesamt 300 Quadratmeter Geschossfläche, werde die Grundsteuer C in voller Höhe erhoben.

Im Gegensatz zur (normalen) Grundsteuer B, die für Wohngrundstücke, gewerbliche Grundstücke, zu sonstigen Zwecken privat oder öffentlich genutzte Grundstücke greift, soll die Grundsteuer C somit dem Leerstand von Grundstücken entgegenwirken und einen Anreiz zum Bau von Wohnungen schaffen.

„Das ist es, was Hamburg will und auch braucht“, sagte Dressel, da im gesamten Stadtgebiet Bodenknappheit herrsche. Das Vorhaben geht auf eine Vereinbarung zwischen SPD und Grünen im Koalitionsvertrag zurück.

Grundsteuer C: Höhe der Steuer noch unklar

Wie hoch die Steuer konkret ausfallen wird, hängt dem Senator zufolge aber nun erst einmal von der Neuberechnung der Grundsteuer B ab, die auch Hamburg aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 aktuell vornimmt.

Auf Grundlage der eingereichten Grundsteuererklärungen, zu der 425.000 Hamburger Immobilienbesitzer bis Anfang dieses Jahres verpflichtet waren, errechnet die Finanzbehörde nun einen neuen sogenannten Hebesatz. Der Grundsteuer-Hebesatz ist ein Faktor, mit dem Kommunen die Höhe der tatsächlich zu entrichteten Grundsteuer beeinflussen können.

Diesen Hebesatz will der Senat nun bis Sommer 2024 beschließen und die entsprechenden Bescheide (Grundsteuerbescheide und -messbescheide) ab September 2024 an die Haushalte verschicken. Darin soll dann auch gleich die Zahlungsaufforderung für die neue Grundsteuer enthalten sein, die ab dem 14. Februar 2025 gilt. Ab März 2024 will der Senat aber bereits die neuen Hebesätze bekannt geben, damit sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darauf einstellen können.

Grundsteuer Hamburg: Sprechstunden in Finanzämtern

Um negative Folgewirkungen für Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten Grundstücken durch die Reform der Grundsteuer C zu vermeiden, wenn diese ihr Grundstück zwar bebauen wollen, dies aber aus bestimmten Gründen, wie etwa Fachkräfte- oder Baustoffmangel, noch nicht getan haben, gewährt der Senat eine Sperrfrist von drei Jahren ab Feststellung des Bebauungsplans.

Zudem sind auch Steuerpflichtige ausgenommen, wenn sie nachweisen, dass eine sofortige Bebauung aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar wäre oder das Grundstück für die spätere Bebauung durch Angehörige bereitgehalten wird.

Auch würden keine Einheiten besteuert, die rein gewerblichen und industriellen Zwecken dienen oder dem Gemeinbedarf. Damit alle Steuerpflichtigen die Neuerungen nachvollziehen können, wolle der Senat ab nächstem Sommer erneut eine große Informationskampagne starten und zu Sprechstunden in die Finanzämter aller sieben Bezirke einladen.

Grundsteuer Hamburg: Kritik von CDU und Linken an Grundsteuer C

Die Fraktion Die Linke begrüßt das Vorhaben über die Einführung der Grundsteuer C. „Wir freuen uns, dass die ,Grundsteuer C’ endlich kommt, denn dafür haben wir lange gekämpft. Grundstücke bewusst leer zu lassen, darf sich nicht mehr lohnen“, sagte Linken-Finanzpolitiker David Stoop. Was Spekulation dieser Art anrichte, habe Hamburg am Holstenareal zur Genüge erlebt – und nicht nur dort.

Die Grundsteuer C müsse daher bald kommen und auch so hoch angesetzt sein, dass auch wirklich unverzüglich Wohnraum entstehe. Dass reine Gewerbe- und Industrieflächen außen vor gelassen werden, hält Stoop jedoch für falsch. Denn auch dort gebe es spekulativen Leerstand – obwohl der Bedarf, etwa für das lokale Handwerk, hoch sei.

Kritik an der Grundsteuer C kommt hingegen von der CDU: Anke Frieling, stadtentwicklungspolitische Sprecherin, nennt die Steuer „ein weiteres Meisterstück der Bürokratie“. „Jeder Bauherr ist nun gezwungen, dem Finanzamt für liegen bleibende Projekte im Einzelnen nachzuweisen, dass diese sich nicht rechnen, um die Grundsteuer C zu vermeiden.“ Der Senator habe „den Schuss immer noch nicht gehört“. Wer mehr Wohnungsbau wolle, müsse Regelungen vereinfachen und verschlanken.