Nur noch am heutigen 31. Januar können Hamburger ihre Grundsteuererklärung abgeben. Viele haben das noch immer nicht gemacht.

  • Grundsteuer-Unterlagen müssen bis 31. Januar abgegeben werden
  • Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel warnt vor Fristablauf
  • Wer die Erklärung nicht einreicht, muss mit hohem Zwangsgeld rechnen
  • Großteil der Immobilienbesitzer hat Unterlagen zur Grundsteuer eingereicht

Hamburg. Die Woche begann Andreas Dressel (SPD) mit einem gut gemeinten Rat bei Twitter. „Auf geht´s liebe 22,41 Prozent Steuerpflichtige, die noch nicht abgegeben haben. Morgen ist Fristablauf“, schrieb der Hamburger Finanzsenator mit Blick auf die Grundsteuer. Bislang haben 77,59 Prozent der Immobilienbesitzer die Unterlagen eingereicht, davon 22,41 Prozent digital über das Steuerportal Elster.

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Seit das Bundesverfassungsgericht vor fünf Jahren die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Reform angeordnet hatte, wird über dieses Thema öffentlich debattiert und berichtet. Seit anderthalb Jahren steht fest, welches neue Modell in Hamburg von 2025 an angewendet werden soll.

Vor knapp einem Jahr begann der Senat, die Bürger aktiv darüber zu informieren – auf Veranstaltungen, Wochenmärkten, im Internet und schließlich auch per Post – bevor dann im Juli die Frist zur Abgabe neuer Erklärungen begann. Und dennoch reichten nur rund 40 Prozent der mehr als 400.000 Steuerpflichtigen die Daten fristgerecht bis zum 31. Oktober ein.

Grundsteuer Hamburg: Weitere Verlängerung der Frist wird es nicht geben

Weil die Rücklaufquote in den anderen Bundesländern teilweise sogar noch schlechter war, wurde die Frist bundesweit einmalig bis zum 31. Januar verlängert. Doch auch eine Woche vor Ablauf dieser Deadline sind in Hamburg erst knapp 68 Prozent der Grundsteuer-Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen: exakt 287.634 von 423.870, wie Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) erklärte.

Dabei stellte er klar, dass seine Geduld nun erschöpft sei. Eine weitere Fristverlängerung werde es nicht geben, so Dressel. „An breiter Kommunikation schon vor Beginn der Abgabefrist hat es in Hamburg nicht gefehlt“, sagte Dressel, der zigfach persönlich über Märkte und durch Finanzämter gezogen war und Bürgerinnen und Bürger beim Ausfüllen der Erklärung beraten hatte. Wer seine Erklärung bis Ende Januar nicht abgebe, müsse mit Verspätungszuschlägen rechnen oder könne sogar mit einem Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro dazu gezwungen werden.

Grundsteuer in Hamburg: Endgültige Bescheide erst ab Ende 2024

„Steuererklärungen machen keinen Spaß“, das wisse er, räumte der Finanzsenator ein. Aber sie seien nun mal notwendig. Die deutschen Kommunen seien auf die jährlichen Grundsteuer-Einnahmen von 14 Milliarden Euro bundesweit zwingend angewiesen. Zudem erneuerte Dressel das Versprechen, dass die Reform insgesamt und in jedem Bundesland aufkommensneutral sein solle.

Mehr als die 500 Millionen Euro, die für 2025 in Hamburg ohnehin erwartet wurden, werde die Stadt nicht bei den Bürgern einsammeln. Um das zu garantieren, werden die Daten ein Jahr lang analysiert und erst dann final der Grundsteuer-Hebesatz festgelegt. Die 85.000 bereits verschickten „Grundsteuerwertbescheide“ seien daher noch vorläufig – die endgültigen Bescheide werde es erst ab Ende 2024 geben.

Grundsteuer – wer wenig zahlt, muss mit Steigerung rechnen

Die versprochene Aufkommensneutralität gilt natürlich nicht für jeden einzelnen Steuerpflichtigen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Reform angeordnet, damit die Grundsteuer gerechter wird. Wer bislang sehr wenig zahlt – das sind tendenziell vor allem die Besitzer ältere, vor 1964 errichteter Immobilien – muss also mit einer Steigerung rechnen. Wer überdurchschnittlich viel Grundsteuer zahlt, darf dagegen mit einer Entlastung rechnen.

Das oft bemühte Argument, die Behörden hätten doch alle nötigen Daten vorliegen, wies der Finanzsenator zurück. Zum einen wisse man aus den bisher eingegangenen Erklärungen, dass viele Daten wie die Anschriften veraltet waren – das Bundesverfassungsgericht habe aber ausdrücklich angeordnet, eine Reform auf Basis aktueller Daten vorzunehmen. Zum anderen dürften die Finanzämter schon aus Datenschutzgründen nicht auf alles zugreifen, was sie wissen wollen, zum Beispiel Daten der Meldeämter.

Grundsteuer Hamburg: Dressels Elster-Tipp hat einen Haken

Wer seine Grundsteuererklärung noch abgeben möchte, hat nach wie vor drei Möglichkeiten: Am liebsten sehen es die Behörden, wenn die Bürger dafür das Online-Portal Elster (www.elster.de) nutzen, über das bislang rund zwei Drittel aller Erklärungen eingegangen sind. Das hat allerdings einen Haken: Denn für Elster muss man zunächst Zugangsdaten bestellen, die erst nach zwei bis drei Wochen per Post zugeschickt werden – wer das jetzt macht, kann die Frist also gar nicht mehr einhalten.

Dressel appellierte dennoch, diesen Weg zu nutzen und deutete eine gewisse Karenzzeit an: „Der Zwangsgeldbescheid wird nicht am 1. Februar in der Post liegen.“ Ohnehin wird so ein Zwangsgeld vorher vom Finanzamt mit einem Schreiben angekündigt, in dem nochmals an die Abgabepflicht erinnert wird.

Grundsteuer: Strafe in Form eines Verspätungszuschlags

Wer sich die Nutzung des Onlineportals nicht zutraut oder nicht die technischen Möglichkeiten dazu hat, kann im Internet unter www.grundsteuer-hamburg.de die Formulare herunterladen, am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg) einreichen. Auf dieser Webseite gibt es auch viele Informationen und Anleitungen zum Ausfüllen der Erklärung – ebenso wie beim Telefonischen Hamburg Service unter der 115. Drittens ist die Abgabe auch komplett auf Papier möglich. Dafür muss man sich die Formulare in den Finanzämtern abholen.

Wer die Erklärung zu spät einreicht, muss mit einer Strafe in Form eines Verspätungszuschlags von 25 Euro pro angefangenem Monat rechnen. Bei Nichtabgabe kann das Finanzamt die Daten auch einfach selbst schätzen – was im Übrigen nichts an der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ändert.

Dressel kündigte an, das ganze Verfahren im Nachgang selbstkritisch zu überprüfen: „Da kann man sicher vieles besser machen. Aber jetzt müssen wir den eingeschlagenen Weg zu Ende gehen.“