Hamburg. Hamburg hat bundesweit die strengste Regelung. Die Linksfraktion strebt bei besonders aggressiven Tieren ein neues Vorgehen an.

Das Hamburger Hundegesetz soll auf den Prüfstand gestellt werden. Das fordert die Linksfraktion in der Bürgerschaft in einem Antrag. Der Grund: In Hamburg gilt eines der restriktivsten Hundegesetze in der Bundesrepublik, das zuletzt im Jahr 2012 geringfügig angepasst wurde. Die Verschärfungen waren Folge der tödlichen Beißattacke, bei der zwei Kampfhunde im Jahr 2000 den sechsjährigen Volkan zu Tode gebissen hatten. Hamburg überdachte danach seinen Umgang mit Kampf- und anderen gefährlichen Hunden, der 2006 in das Hundegesetz mündete.

„Der Tod von Volkan wirkt in der Hansestadt nach, gar keine Frage“, sagt Stephan Jersch, tierschutzpolitischer Sprecher der Linksfraktion in der Bürgerschaft. Aber: Nach wie vor gelte in Hamburg ausschließlich die Rassezugehörigkeit als Gradmesser zur Bestimmung der Gefährlichkeit eines Hundes, so Jersch. Während andere Bundesländer längst bei Maßnahmen zu den Halterinnen und Haltern der Tiere ansetzen, behält Hamburg seine anachronistische Sichtweise auf die reine Rassenzugehörigkeit bei.

Hundegesetz: Schleswig-Holstein geht anders mit Kampfhunden um

Seit der letzten Evaluation im Jahr 2012 seien elf Jahre vergangen – aus Sicht der Linken Zeit, das Hundegesetz auf den Prüfstand zu stellen. Das Nachbarland Schleswig-Holstein zeige, dass weniger die Rassenzugehörigkeit und mehr das aggressive Verhalten Aussagen über die Gefährlichkeit eines Hundes liefere. In Niedersachsen wiederum setze man bei den Haltern an, die dort ihre Sachkunde zum Halten von Hunden nachweisen müssen.

„Die Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass es tiergerechtere Möglichkeiten zur Kategorisierung der Gefährlichkeit von Hunden gibt als in Hamburg“, so Jersch. Ins Visier nimmt er insbesondere die sogenannten Kategorie-2-Hunde, die nicht der Rasse, sondern ihrem Verhalten nach als Gefahr eingestuft werden. Fallen sie mit Aggressivität auf, müssen sie Maulkorb tragen und angeleint sein.

In Schleswig-Holstein sei es möglich, das Verhalten des Hundes nach zwei Jahren überprüfen zu lassen. „Damit zielt man stärker auf die Halter, die häufig das größere Problem sind als die Hunde selbst“, so Jersch. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse müssten einbezogen werden. „Wir fordern daher, das Hamburger Hundegesetz in seiner heutigen Form durch eine Evaluation hinsichtlich seiner Wirksamkeit zu überprüfen.“