Berlin/Hamburg. Die umstrittene Wahlrechtsreform ist mit Stimmen der Ampel beschlossen. Warum in der Hansestadt die SPD die große Verliererin ist.

Der Bundestag hat nach jahrelangem Streit eine Wahlrechtsreform beschlossen, die das Parlament verkleinern und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen soll. Ein Entwurf von SPD, Grünen und FDP erreichte am Freitag in Berlin die erforderliche einfache Mehrheit.

Die Union und die Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt. Sie kündigten jeweils eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Politiker der Opposition warfen den Ampel-Fraktionen in der abschließenden Debatte vor, sie hätten sich ein Wahlrecht zum eigenen Machterhalt maßgeschneidert.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, der Plan ziele darauf ab, die Linke aus dem Parlament zu drängen und „das Existenzrecht der CSU“ infrage zu stellen. Die CSU würde, gemessen am Wahlergebnis von 2021, künftig elf Mandate verlieren.

Wahlrechtsreform: In Hamburg ist die SPD die große Verliererin

Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl 2025 auf 630 Mandate verkleinert werden. Erreicht werden soll die Verkleinerung, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird.

In Hamburg ist die SPD die große Verliererin. Bezogen auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 würden die Sozialdemokraten nach dem geplanten neuen Wahlrecht eines ihrer fünf Mandate verlieren. Niels Annen, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, säße bei einem gleichen Wahlergebnis wie 2021 nicht mehr im Parlament, weil er über ein Ausgleichsmandat in den Bundestag einzog. Auch bei früheren Wahlen hätte die SPD nach dem neuen Wahlrecht weniger Mandate erzielt.

Verkleinerter Bundestag: Ein Punkt wird heftig diskutiert

Der am heftigsten diskutierte Punkt der Reform, der auch die Hamburger SPD umtreibt: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, sollen die „überzähligen“ Direktmandate künftig entfallen. Das heißt: Ein direkt gewählter Politiker würde nicht in den Bundestag einziehen.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte kurz vor der Abstimmung, vielleicht wäre eine bessere Reform möglich gewesen als die von SPD, Grünen und FDP. „Aber wir hatten es als Union die vergangenen Jahre selbst in der Hand, einen anderen Vorschlag zu machen. Nur hat die CSU jede Lösung verhindert“, so Günther. „Und wir haben es verpennt.“ Für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der einen Bundestagsabgeordneten hat, gilt weiter eine Minderheitsklausel.