Hamburg. Hamburgs Finanzsenator macht Christian Lindner mitverantwortlich für den schleppenden Rücklauf. Erklärungen zwingend für Reform nötig.

Die Finanzminister der Bundesländer haben sich heute – in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium – auf eine Verlängerung der Frist zur Abgabe neuen Grundsteuererklärung geeinigt. Ursprünglich sollten alle Immobilienbesitzer die Erklärung bis zum 31. Oktober diesen Jahres abgegeben haben. Es zeichnete sich aber schnell ab, dass dieser Termin nicht zu halten war. Entsprechend verständigte man sich heute auf ein neues Fristende: den 31. Januar 2023.

Grundsteuerreform: Dressel macht Lindner mitverantwortlich für schlechten Rücklauf

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) erklärte: „Auch wenn Hamburg im Rücklauf der Erklärungen 3 % über dem Bundesdurchschnitt liegt, liegt die Rücklaufquote mit etwa einem Drittel zwei Wochen vor Ablauf der Frist Ende Oktober deutlich hinter den Erwartungen." Dressel machte dafür auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) mitverantwortlich. Dessen "wiederholte, unabgestimmte Kommunikation" habe den Rücklauf "nicht erleichtert".

"Um in dieser krisenhaften Zeit die Bürgerinnen und Bürger nicht mit – unter Umständen kostenpflichtigen – Verfahren zu überziehen und die Finanzämter nicht mit einer Flut von individuellen Fristverlängerungsanträgen zu befassen", habe man sich auf die allgemeine Verlängerung der Frist verständigt, so Dressel weiter.

Grundsteuerreform: Neue Frist muss unbedingt eingehalten werden

Dressel empfiehlt Lindner darüber hinaus, sein Ministerium möge "die Informations- und Werbekampagne zur Erklärungsabgabe nochmals intensivieren". Die Landesminister "appellieren gemeinsam an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Steuerberaterinnen und Steuerberater nunmehr für einen kontinuierlichen Erklärungsrücklauf Sorge zu tragen".

Ohne die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte können die Gemeinden schon ab 2025 keine Grundsteuer mehr erheben. Die Grundsteuerreform war vom Bundesverfassungsgericht angestoßen worden, das die bisherige Praxis als nicht rechtskonform eingestuft hatte. Ohne eine ausreichende Menge von Erklärungen kann keine zeitgerechte Neubewertung der insgesamt rund 38 Millionen Immobilien stattfinden, die gesamte Grundsteuerreform geriet ins stocken. Die Landesminister betonen deswegen, dass die neue Frist unbedingt eingehalten werden müsse.