Hamburg. In 38 Schulen wurden Infektionen festgestellt, elf Klassen in Quarantäne. Behörde nennt Zahlen „wenig besorgniserregend“.

Seit dem Schulstart am 6. August sind bei insgesamt 55 Schülern und Lehrern von Hamburger Schulen Infektionen mit dem neuen Coronavirus festgestellt worden. Das teilte die Schulbehörde am Montag auf Anfrage des Abendblattes mit. Man geht demnach von noch 44 aktiven Infektionen aus. Der Ort der Infektion ist in der Regel nicht bekannt.

Mit 51 der 55 Fälle waren überwiegend Schülerinnen und Schüler von Ansteckungen betroffen. Nur in vier Fällen hatten sich nachweislich auch Lehrerinnen, Lehrer oder andere Schulbedienstete infiziert. Betroffen waren 38 Schulen, derzeit gibt es noch aktive Fälle an 35 Schulen.

Elf neue Corona-Fälle an Hamburger Schulen am Wochenende

Am Freitag waren laut Behördensprecher Peter Albrecht sechs neue Fälle gemeldet worden und zwar an der Stadtteilschule (STS) Bahrenfeld, am Goethe-Gymnasium, Nelson-Mandela-Schule, der Katholischen Schule Neugraben, der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg und der Beruflichen Schule Spedition/Logistik.

Am Sonnabend kamen mit der STS Am Hafen und der STS Wilhelmsburg zwei Fälle hinzu, am Sonntag weitere drei: die STS Wilhelmsburg, die Grundschule St. Nikolai und die Grundschule Bekassinenau. Die gesicherten Zahlen für Montag würden erst am Dienstag vorliegen, hieß es.

Bei zusammen 285.000 Schülern und Beschäftigen im Schulsystem entspreche die aktuelle Infiziertenzahl einer Quote von 15,4 auf 100.000 Menschen oder 2,2 Infektionen pro Woche, so Albrecht. „Bei den Neuinfektionen sind jeweils nur die Betroffenen in Quarantäne“, sagte der Schulbehördensprecher.

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Elf Schulklassen in Hamburg in Quarantäne

Aktuell befänden sich insgesamt elf Klassen oder Teilklassen in vorsorglicher Quarantäne – bei laut Behörde 9538 Klassen an allgemeinbildenden Schulen, zuzüglich der Berufsbildenden Schulen, die statistisch keine Klassen erfassten. „Die Anzahl der Corona-Infizierten an Hamburgs Schulen ist also weiter sehr gering und die Entwicklung insgesamt wenig besorgniserregend.“

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Umfassende Corona-Ausbrüche an Schulen hat es demnach bisher offenbar nicht gegeben, dafür eine Vielzahl von Einzelfällen. Wenn Infektionen bei Schülern oder Lehrern bekannt werden, entscheidet jeweils das Gesundheitsamt des Bezirks, ob und welche weitergehenden Maßnahmen neben der Quarantäne für die Betroffenen ergriffen werden. Nicht immer ist dies für Außenstehende sofort nachvollziehbar.

Infizierte nimmt an Unterricht teil – keine Quarantäne für Mitschüler

So hatte es etwa an einer Stadtteilschule einen Fall gegeben, in dem eine infizierte Schülerin der elften Klasse am Unterricht teilgenommen hatte. Dennoch wurden Mitschüler weder getestet noch unter Quarantäne gestellt. Das Bezirksamt Eimsbüttel hatte dies damit begründet, dass es keine engen Kontakte (mindestens 15 Minuten ohne Abstand von 1,50 Meter) der Schülerin gegeben habe.

Die Schulbehörde betont stets, dass solche Entscheidungen allein von den Fachleuten in den Gesundheitsämtern getroffen würden. Diese wiederum hatten zuletzt darauf hingewiesen, dass sie sich an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts orientierten.

Corona-Regeln an Hamburgs Schulen (Stand: 3. August):

  • Maskenpflicht an weiterführenden Schulen für alle Beteiligten, ausgenommen im Unterricht
  • Schüler und Beschäftigte müssen grundsätzlich den Mindestabstand einhalten
  • Schulen müssen eine entsprechende Wegführung und feste Areale auf den Pausenhöfen organisieren
  • Während des Unterrichts gilt die Abstandspflicht nicht
  • In besonderen Fällen können Schüler verschiedener Klassen miteinander lernen, etwa in Oberstufen- oder Wahlpflichtkursen
  • Schüler verschiedener Jahrgangsstufen müssen weiterhin untereinander den Mindestabstand einhalten
  • In Sport, Schwimmen, Musik und Theater sind große Abstandsregeln einzuhalten und Körperkontakte zu vermeiden
  • Schüler und Beschäftigte mit besonderen gesundheitlichen Risiken können sich per Attest vom Präsenzunterricht befreien lassen
  • Kranke Schüler sowie Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, die keinen negativen Test vorweisen können und noch nicht in Quarantäne waren, werden umgehend nach Hause geschickt und dürfen die Schule vorerst nicht betreten
  • Bei Fernunterricht muss die Schule wöchentlich Telefongespräche mit den Schülern organisieren und den Austausch von Arbeitsbögen, Arbeitshefte, Bücher und handschriftlicher Arbeiten garantieren
  • Schulen müssen bis zu den Herbstferien in jeder Woche den vollständigen Unterricht erteilen
  • Projektwochen, Ausflüge, auswärtige Besuche sowie weitere Schulaktivitäten sind bis zu den Herbstferien nur erlaubt, wenn sie nicht zu Lasten der regulären Unterrichtsstunden gehen
  • Klassenreisen sind bis zu den Herbstferien untersagt