Hamburg. Eine größere Häufung von Fällen an einzelnen Schulen im Sinne eines Ausbruchs sei bislang nicht festgestellt worden.
Die Schulbehörde hat am Dienstag sechs neue Corona-Infektionen von Schülern an Hamburger Schulen registriert. Diese beziehen sich auf den Stand Montag und betroffen sind fünf Schulen: die Stadtteilschule (STS) Lohbrügge, die Grundschule Kirchdorf, die Berufsschule (BS) für medizinische Fachberufe mit zwei Fällen, die BS Burgstraße, sowie die Grund- und Stadtteilschule Altrahlstedt.
Neuinfektionen von Lehrern wurden nicht registriert. Das teilte Schulbehördensprecher Peter Albrecht am Dienstag auf Abendblatt-Anfrage mit. Die zuständigen Gesundheitsämter der Bezirke hätten bis auf die Isolierung der Betroffenen keine weitergehenden Maßnahmen angeordnet, so Albrecht. Zwei am Montag zunächst gemeldete Corona-Fälle hätten sich dagegen nicht bestätigt, und zwar die aus der Grundschule St. Nikolai und der Grundschule Bekassinenau.
44 Schüler und Lehrer mit aktiver Corona-Infektion
Damit wurden laut Behörde bisher insgesamt 59 Infektionen von Schülern und Lehrern an insgesamt 41 Schulen seit Schulstart am 6. August festgestellt. 55-mal waren Schüler betroffen, nur in vier Fällen wurden Infektionen bei Lehrern nachgewiesen. Insgesamt sind laut Schulbehörde derzeit noch 44 Infektionen von Lehrern oder Schülern aktiv.
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Da für die Maßnahmen zum Infektionsschutz allein die Gesundheitsämter der Bezirke zuständig seien, habe die Schulbehörde keine Kenntnisse über mögliche Quellen der jeweiligen Infektionen, so der Sprecher. „Dazu haben wir keine Infos vorliegen, dazu können nur die bezirklichen Gesundheitsämter Auskunft geben. An weitergehenden Maßnahmen (z.B. Quarantäne für eine Klasse) lässt sich ablesen, dass dort offenbar ein Kontakt mit Mitschülern gegeben war.“
15 Hamburger Klassen in Quarantäne
Derzeit sind laut Behörde 15 Klassen in Quarantäne. Es habe auch Reihentestungen von Jahrgängen gegeben, am Montag etwa am Goethe Gymnasium Lurup, nachdem dort am Freitag eine Infektion bekannt geworden sei. Die Ergebnisse lägen noch nicht vor. Eine größere Häufung von Fällen an einzelnen Schulen im Sinne eines Ausbruchs seien nicht festgestellt worden, so die Behörde.
„Wir beobachten die Entwicklung von Corona-Infektionen an Hamburgs Schulen sehr genau und beraten uns fortlaufend mit der in Gesundheitsfragen zuständigen Sozialbehörde“, sagte Schulbehördensprecher Albrecht. „Wir sind froh, dass aktuell nur 15 von über 9500 Klassen von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sind und daher am Fernunterricht teilnehmen. Eine umfangreiche Handreichung der Schulbehörde zum Fernunterricht liegt den Schulen vor, sodass diese gut vorbereitet sind.“
Corona-Regeln an Hamburgs Schulen (Stand: 3. August):
- Maskenpflicht an weiterführenden Schulen für alle Beteiligten, ausgenommen im Unterricht
- Schüler und Beschäftigte müssen grundsätzlich den Mindestabstand einhalten
- Schulen müssen eine entsprechende Wegführung und feste Areale auf den Pausenhöfen organisieren
- Während des Unterrichts gilt die Abstandspflicht nicht
- In besonderen Fällen können Schüler verschiedener Klassen miteinander lernen, etwa in Oberstufen- oder Wahlpflichtkursen
- Schüler verschiedener Jahrgangsstufen müssen weiterhin untereinander den Mindestabstand einhalten
- In Sport, Schwimmen, Musik und Theater sind große Abstandsregeln einzuhalten und Körperkontakte zu vermeiden
- Schüler und Beschäftigte mit besonderen gesundheitlichen Risiken können sich per Attest vom Präsenzunterricht befreien lassen
- Kranke Schüler sowie Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, die keinen negativen Test vorweisen können und noch nicht in Quarantäne waren, werden umgehend nach Hause geschickt und dürfen die Schule vorerst nicht betreten
- Bei Fernunterricht muss die Schule wöchentlich Telefongespräche mit den Schülern organisieren und den Austausch von Arbeitsbögen, Arbeitshefte, Bücher und handschriftlicher Arbeiten garantieren
- Schulen müssen bis zu den Herbstferien in jeder Woche den vollständigen Unterricht erteilen
- Projektwochen, Ausflüge, auswärtige Besuche sowie weitere Schulaktivitäten sind bis zu den Herbstferien nur erlaubt, wenn sie nicht zu Lasten der regulären Unterrichtsstunden gehen
- Klassenreisen sind bis zu den Herbstferien untersagt