Hamburg. Landeswahlleiter berichtet von Panne. Wie der Anteil ungültiger Stimmen dank „Heilungsregel“ auf 1,2 Prozent halbiert wurde.

Bei der Auszählung der Bürgerschaftswahl ist es zu einer weiteren Panne gekommen – einer ebenso kuriosen wie peinlichen: In einem Wahllokal am Langenfelder Damm in Eimsbüttel sind nach Angaben von Landeswahlleiter Oliver Rudolf statt der nicht benötigten, überschüssigen Wahlunterlagen versehentlich die Umschläge mit den ausgefüllten Stimmzetteln entsorgt worden – und das nicht auf dem vorgeschriebenen Weg, sondern ganz schlicht in einem öffentlichen Altpapiercontainer.

„Zum Glück wurde der Fehler rechtzeitig festgestellt“, sagt Rudolf. So habe man den Altpapiercontainer entleeren und die Wahlumschläge wieder herausfischen und zur Auszählung bringen können. 18 Wahlumschläge seien aber unauffindbar geblieben. Rudolf bezeichnet den Fehler als „sehr ärgerlich“, denn die Anweisung an die Wahlvorstände, wie überschüssiges Material über eine spezielle Logistikfirma zu entsorgen ist, seien eigentlich „ganz klar“. Einen Einfluss auf das Wahlergebnis hätten die 18 Stimmhefte mit bis zu 90 Stimmen so oder so aber nicht haben können, sagte Rudolf. Die genaue Zahl der falsch entsorgten Wahlumschläge konnte er nicht nennen. Aber da in dem Lokal insgesamt 2379 Stimmen abgegeben wurden, müssten es rund 475 gewesen sein.

Fehler auch in einem Wahllokal in Langenhorn

Zuvor war bereits bekannt, dass in einem Wahllokal in Langenhorn bei der Übermittlung am Sonntagabend versehentlich die Stimmen der Grünen bei der FDP eingetragen wurden (und umgekehrt), was diese im letzten Moment noch über die 5,0-Prozent-Hürde gehievt hatte – und auf 4,9 Prozent zurückfallen ließ, als der Fehler am Montag korrigiert wurde. In einem Wahllokal in Winterhude hatte es eine vergleichbare Verwechslung bei Stimmen von CDU und SPD gegeben.

Der Landeswahlleiter sah dennoch keinen Anlass für Kritik an den Tausenden ehrenamtlichen Wahlhelfern. „Die Wahlhelfer waren gut geschult und haben gewissenhaft gearbeitet.“ Dass es in einigen wenigen von 1884 Wahllokalen zu Pannen gekommen sei, sei zwar ärgerlich, aber „menschlich“. Immerhin seien die Wahlhelfer von morgens um 7.30 bis 21 Uhr am Abend im Einsatz gewesen.

„Nicht gut“ sei dagegen gewesen, dass das vorläufige Endergebnis am Montagabend erst nach 20 Uhr festgestanden habe und sogar erst nach 22 Uhr geklärt gewesen sei, welche Kandidaten ein Mandat errungen haben. Auslöser sei eine technische Panne bei der Eingabe der Ergebnisse in den Computer gewesen, diesen Zeitverlust habe man nicht mehr aufholen können, so Rudolf.

Obwohl der Anteil der ungültigen Stimmen von 3,0 Prozent im Jahr 2011 über 2,8 Prozent 2015 auf nunmehr 1,2 Prozent gesunken ist, hielt sich der Landeswahlleiter mit Analysen zu diesen Trend noch zurück. „Wenn die Ungültig-quote zurückgeht, mag das darauf zurückzuführen sein, dass das Wahlrecht besser verstanden wurde“, sagte Rudolf. Allerdings müsse man erst noch auswerten, warum die Stimmzettel ungültig waren. Denn es gebe ja auch Wähler, die das bewusst als Statement verstanden wissen wollen.

Bewährt habe sich aus Sicht des Landeswahlamts aber die erstmals bei einer Bürgerschaftswahl angewandte „Heilungsregel“, so Rudolf. Von den ursprünglich gut 20.000 ungültigen Stimmzetteln konnte etwa die Hälfte im Nachgang zumindest für die Ermittlung der Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft doch gewertet werden.

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Das sei immer dann der Fall gewesen, wenn auf einem Stimmzettel mehr als fünf Kreuze waren: Das war zwar eigentlich verboten, aber wenn diese Kreuze alle auf eine Partei entfielen, sei der Wählerwille klar erkennbar gewesen und die fünf Stimmen gewertet worden. Erst durch diese „Heilung“ konnte der Anteil der ungültigen Stimmen von 2,4 auf 1,2 Prozent halbiert werden. Seien mehr als fünf Stimmen auf verschiedene Parteien vergeben worden, sei der Wählerwille hingegen nicht erkennbar und eine „Heilung“ nicht möglich gewesen.