Hamburg. Wie sich bei dieser Wahl zeigt, profitieren die Sozialdemokraten am meisten von der sogenannten Heilungsregel.

Am Tag nach der Bürgerschaftswahl sind auch die zunächst als ungültig gewerteten Stimmzettel überprüft worden. Dabei ging es darum, in welchen Fällen nach der sogenannten Heilungsregel noch Stimmen für gültig erklärt werden müssen. Wie sich zeigt, profitiert die SPD bei dieser Wahl am meisten von der Heilungsregel.

Grundsätzlich gilt zwar: Enthält ein Landeslisten-Stimmzettel mehr als fünf Stimmen, ist er ungültig. Sind diese Stimmen jedoch nur für eine Partei abgegeben worden, werden fünf Stimmen für diese Partei gewertet, weil davon auszugehen ist – so der Ansatz –, dass die wenn auch formal falsche Stimmabgabe für nur eine Partei den Willen des Wählers dokumentiert. „Damit bleibt die getroffene politische Wahlentscheidung erhalten“, erklärt das Landeswahlamt. Die fünf Stimmen werden aber nur für die Zusammensetzung der Bürgerschaft nach Parteien und Wählervereinigungen berücksichtigt, nicht bei der personellen Zuteilung der Sitze nach Listenplatz oder der Anzahl der Personenstimmen.

Bei dieser Bürgerschaftswahl wurden nach der Heilungsregel insgesamt 49.160 Stimmen nachträglich an die Parteien vergeben, davon 29.315 an die SPD, wie das Landeswahlamt am Montagabend mitteilte. Die SPD lag nach Hochrechnungen am Sonntag noch bei 39 Prozent, infolge der Heilungsregel kommt sie nun auf 39,2 Prozent. Zum Vergleich: Die CDU erhielt nach der Heilungsregel 5665 Stimmen, den Grünen wurden 4885 Stimmen zugeschlagen, Die Linke bekam auf diesem Weg 2940 Stimmen, für die FDP kamen noch 1760 Stimmen hinzu, für die AfD waren es 3170.

Von den Abgeordneten werden 71 nach Wahlkreislisten und 50 nach Landeslisten gewählt. Überhang- und Ausgleichsmandate können die insgesamt 121 zu vergebenden Mandate über die Landesliste erhöhen. Das heißt: Erreicht eine Partei über die Wahlkreise mehr Sitze, als ihr proportional in Hamburg zustehen, und überspringt sie die Fünfprozenthürde, behält sie diese Überhangmandate. Dadurch erhöht sich die Gesamtzahl der proportional zu verteilenden Sitze um Ausgleichsmandate.