Hamburg. Finanzsenator Dressel (SPD) begrüßt den Durchbruch auf Bundesebene und wartet auf das Kleingedruckte: „Noch viele Fragen offen.“
Der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hat den Durchbruch auf Bundesebene bei der Reform der Grundsteuer begrüßt: „Wichtig war jetzt, dass die Koalition überhaupt in Sachen Grundsteuer zu einer Einigung findet, andernfalls hätten die Kommunen in Deutschland ab nächstem Jahr mit dramatischen Einnahmeausfällen zu kämpfen gehabt.“ Allein Hamburg nimmt pro Jahr rund 500 Millionen Euro Grundsteuer ein, bundesweit liegt das Aufkommen bei etwa 14 Milliarden Euro.
Am Sonntagabend hatte sich der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD in Berlin auf einen Kompromiss verständigt. Demnach ist zwar der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf die Grundlage für die Reform. Er soll aber Öffnungsklauseln enthalten, die es den Ländern erlauben, eigene Regelungen zu treffen.
Wie diese Klauseln im Detail formuliert sein werden, war am Montag noch unklar – obwohl der Gesetzentwurf bereits am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Die Reform muss auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende des Jahres beschlossen sein. Das Gericht hatte die bisherige Regelung gekippt, da sie auf völlig veralteten Immobilienwerten basiert.
Wird Hamburg beim Länderfinanzausgleich „bestraft“?
„Wir sind nun auf das Kleingedruckte im Gesetzentwurf, der vom Kabinett noch beschlossen werden muss, gespannt“, sagte Dressel. Dabei gehe es nicht nur um die Öffnungsklausel, sondern auch um den Länderfinanzausgleich und den von Scholz geplanten „Metropolenzuschlag“. Dieser hätte das Wohnen in den Großstädten noch weiter verteuern können, was nicht nur Hamburg vehement ablehnt. Beim Länderfinanzausgleich geht es um die Frage, ob Kommunen, die ihre Bürger bei der Grundsteuer unterdurchschnittlich belasten, dafür beim Finanzausgleich bestraft werden – was viele Bundesländer naturgemäß sehr kritisch sehen.
„Es gibt nach wie vor viele Fragen“, so Dressel. „Wir werden die Vorlage mit Blick auf die Auswirkungen für Hamburg sehr gründlich prüfen und durchrechnen – insbesondere im Hinblick auf die drastische Bodenwertentwicklung. Danach werden wir auch klären, ob und wie wir in Hamburg von einer Länderöffnungsklausel selbst Gebrauch machen werden.“
Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen fordert Anwendung der Öffnungsklausel
Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), fordert bereits genau das vom Senat: „Der Berliner Kompromiss zur Grundsteuer ermöglicht jetzt dank der Öffnungsklausel für die Länder dem Hamburger Senat, seine eigenen Vorstellungen umzusetzen. Hamburg kann und muss jetzt liefern.“
Breitner erinnerte daran, dass die Hansestadt, ebenso wie Bayern, lange für ein anderes Modell plädiert hatte, nach dem die Grundsteuer einzig anhand der Fläche eines Grundstücks oder einer Immobilie berechnet werden solle und nicht nach dem Wert und der Lage. Für dieses Flächenmodell würden die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften plädieren, so Breitner: „Ziel muss sein, die Wohnkosten für die Mieterinnen und Mieter per Grundsteuerbescheid nicht weiter zu erhöhen. Der rot-grüne Senat hat hier die Möglichkeit, unter Beweis zu stellen, ob es ihm mit dem bezahlbaren Wohnen in Hamburg weiter ernst ist.“
Allerdings ist noch unklar, ob und inwiefern die Öffnungsklausel den Kommunen so weitgehende Freiheiten einräumt, dass sie sogar völlig unterschiedliche Modelle anwenden können. Im Grundsatz hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass im Zuge der Reform das Aufkommen aus der Grundsteuer in etwa gleich bleiben soll. Dennoch wird jede Reform dazu führen, dass einige Immobilienbesitzer mehr als bislang zahlen und einige weniger.
Jennyfer Dutschke (FDP) argumentierte ähnlich: „Finanzsenator Dressel muss jetzt parallel einen Plan B erarbeiten und ein Hamburgisches Grundsteuergesetz auf Basis eines Flächenmodells vorlegen.“ Der Bundestagsabgeordnete und designierte CDU-Spitzenkandidat für die Bürgerschaftswahl, Marcus Weinberg, sagte: „Die Einigung zur Grundsteuerreform mit den erlaubten Öffnungsklauseln ist eine gute Nachricht für Hamburg. Rot-Grün muss diese Möglichkeit jetzt aber auch nutzen! Das eigentlich von Olaf Scholz geplante Modell wäre für viele Eigentümer und Mieter in Hamburg teuer geworden.“