Hamburg. Grundstücke der katholischen Schulen sind laut Senatsvorgabe an Bildungsnutzung gebunden. Lukrativer Verkauf ist damit ausgeschlossen.

Dass mindestens sechs der 21 katholischen Schulen geschlossen werden, ist mittlerweile sicher. Das Erzbistum Hamburg will dauerhaft 13 Standorte erhalten, für zwei Schulen gilt ein einjähriges Moratorium, um nach Sponsoren zu suchen und tragfähige Konzepte zu entwickeln. Was passiert aber mit den künftig nicht mehr genutzten Schulgebäuden und den Grundstücken, auf denen sie stehen?

Immer wieder war vermutet worden, die in finanziellen Schwierigkeiten steckende katholische Kirche könnte die frei werdenden Flächen meistbietend verkaufen, um dort zum Beispiel lukrativen Wohnungsbau zu ermöglichen. Obwohl das Erzbistum stets betont hat, über die künftige Nutzung der Grundstücke sei noch nicht entschieden, schiebt der rot-grüne Senat nun allen möglichen Spekulationen mit den Schulflächen einen Riegel vor.

Senat hat Planverfahren an sich gezogen

Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat entschieden, dass der Senat für drei der acht Schulen das Planverfahren an sich zieht, also evoziert. So soll sichergestellt werden, dass in den Bezirken keine Bauanträge genehmigt werden, die eine andere als die Schulnutzung vorsehen. „Da zwei der drei Schulen Zweigstellen haben, die ebenfalls planungsrechtlich nicht gesichert sind, muss neues Planrecht für fünf Schulstandorte erlassen werden“, heißt es in der dem Abendblatt vorliegenden Drucksache aus dem Haus von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).

Um diese Flächen in den Bezirken Altona und Harburg geht es: die Katholische Schule St. Marien in Ottensen, die Katholische Schule Harburg und die Zweigstelle des Niels-Stensen-Gymnasiums an der Julius-Ludowieg-Straße und der Barlachstraße, die Zweigstelle der Katholischen Schule Harburg am Reeseberg und das Niels-Stensen-Gymnasium an der Hastedt-straße (alle in Harburg). In allen Fällen ist das Erzbistum Eigentümer.

Pikant: Senat hatte dem Erzbistum Flächen geschenkt

Laut dem für diese Areale maßgeblichen Baustufenplan handelt es sich um sogenannte Mischgebiete. „Damit wären auf diesen Flächen andere und höherwertige Nutzungen möglich. Eine planungsrechtliche Sicherung ist daher für diese Standorte erforderlich, auch um eine Veräußerung an Dritte zu vermeiden“, heißt es in der Drucksache:

Technisch erlässt der Senat sogenannte Veränderungssperren. „Aufgrund des gesamtstädtischen Ziels, diese Veränderungssperren möglichst zügig und zeitgleich erlassen zu können, soll die Zuständigkeit ... für eine dauerhafte planungsrechtliche Sicherung mit der Nutzung ,Fläche für den Gemeinbedarf – Zweckbestimmung Schule‘ bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen liegen“, heißt es weiter.

Pikant: Der Senat hatte dem Erzbistum die Grundstücke für zwei der drei Schulen erst im Jahr 2008 kostenlos überlassen, also geschenkt: St. Marien in Ottensen und die Katholische Schule an der Julius-Ludowieg-Straße in Harburg. Das Erzbistum hatte die Schulgebäude, die allerdings einen erheblichen Sanierungsbedarf hatten, zuvor zu einem niedrigen Preis gemietet. „Vor diesem Hintergrund ... soll ein Vertrag geschlossen werden, der den Betrieb der katholischen Schulen auf eine langfristig sichere und wirtschaftliche Basis stellt. In Ansehung des erheblichen Sanierungsbedarfs wird ein Kaufpreis nicht verlangt“, heißt es in einer Absichtserklärung, die das Erzbistum und der Senat vor zehn Jahren unterzeichneten.

Weiter Bedarf an staatlichen Schulen

Von einem langfristigen Schulbetrieb ist nun keine Rede mehr. Rechtlich besteht kein Zweifel daran, dass der Senat auch diese 2008 dem Erzbistum geschenkten zwei Grundstücke zurückkaufen muss, wenn er die Flächen für den Schulbetrieb nutzen will.

In Zeiten wachsender Schülerzahlen sieht die Schulbehörde weiterhin Bedarf für zusätzliche Standorte staatlicher Schulen. Daher will der Senat alle Grundstücke der auslaufenden oder von Schließung bedrohten katholischen Schulen – das schließt die beiden Moratoriumsschulen ein – planungsrechtlich für die Nutzung als Schulstandorte sichern. Die Veränderungssperre soll alle für den Schulbetrieb benötigten Flächen, einschließlich der Freiflächen und Außenanlagen umfassen. Für die folgenden fünf Standorte lässt die Rechtslage aus Sicht des Senats auch jetzt schon keine andere als eine schulische Nutzung zu: Domschule (St. Georg), Katholische Schule Altona, Franz-von-Assisi-Schule und Sophienschule (beide Barmbek) sowie Katholische Schule Neugraben.