Hamburg . Kirchliches Arbeitsgericht sieht Fehler beim Erzbistum. Schulschließungen dennoch nicht zu verhindern.
Es war ein moralischer Sieg für die Mitarbeiter der von der Schließung bedrohten katholischen Schulen: Das Kirchliche Arbeitsgericht Hamburg hat am Donnerstag entschieden, dass das Erzbistum in dem laufenden Prozess einen Fehler gemacht und gegen das Beteiligungsrecht der Betroffenen verstoßen hat. Konkret heißt das, dass die Mitarbeitervertretungen, die es an jeder katholischen Schule gibt, eigentlich das Recht gehabt hätten, sich vor dem Erzbistum zu den Plänen zu äußern und an den Beratungen darüber beteiligt zu werden. Da ihnen dieses Recht verwehrt wurde, hatten die Mitarbeitervertreter von sieben der betroffenen Schulen geklagt – und Recht bekommen. Rechtliche Konsequenzen für das Erzbistum hat das Urteil allerdings nicht. Für eine Anhörung und Mitberatung ist es bereits zu spät.
„Wir können die Schließungen nicht verhindern“, sagte der Anwalt der Kläger, Christof Knauer aus Hildesheim. „Wir konnten dem Dienstherrn so aber vor Augen halten, dass er etwas falsch gemacht hat.“ Jetzt werde man intensiv verfolgen, was an den betroffenen Schulen passiert.
Erzbistum will Entscheidung nicht kommentieren
Das Erzbistum wollte die Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht kommentieren. „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden jetzt die Urteilsbegründung abwarten und uns dann äußern“, sagte Sprecher Manfred Nielen. Die Möglichkeit einer Revision hat das Gericht aber nicht zugelassen.
Geklagt hatten die Mitarbeitervertreter vom Niels-Stensen-Gymnasium (Harburg), der Katholischen Schulen Neugraben und Altona, der Domschule (St. Georg), der Grundschule St. Marien in Ottensen sowie der Sophienschule und der Franz-von-Assisi-Schule (beide Barmbek). Die Katholische Schule Harburg, für die es wie für die Schule in Neugraben und für die Sophienschule noch weiter gehen könnte, beteiligte sich nicht. Hier hatte es keine Mehrheit für die Klage gegeben.