Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club hatte gegen die Benutzungspflicht von Radwegen geklagt. Das Urteil hat Auswirkungen auf Hamburg.
Hamburg. Radfahrer können nur in Ausnahmefällen dazu gezwungen werden, auf dem Radweg zu fahren. Ein grundsätzlicher Radwegebenutzungszwang ist unzulässig, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) hatte gegen die Benutzungspflicht eines Radweges in Regensburg geklagt. Das Urteil hat auch auf Hamburg Auswirkungen.
"In Hamburg gibt es unzählige Bordsteinradwege, die nicht benutzungspflichtig sein dürften – weil sie entweder zu schlecht sind oder es ungefährlich ist, auf der Straße zu fahren", sagt Dirk Lau vom ADFC Hamburg. "Dieser illegal angeordnete Radwegzwang ist ein echtes Ärgernis, weil er oftmals das sichere und komfortable Radfahren in Hamburg behindert."
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrradfahrer nicht auf der Straße fahren, wenn ein blaues Radwegschild am Fahrradweg steht. Solche Schilder darf die Stadt aber nur dort aufgestellen, wo aufgrund "besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für Radfahrer besteht". Die Radwege müssen zudem bestimmte Kriterien erfüllen, etwa eine Mindestbreite von einem Meter.
"Schon seit 2005 wurden und werden für zahlreiche Radwege in Hamburg die Benutzungspflichten aufgehoben", sagt Frank Reschreiter von der zuständigen Behörde für Inneres. Allein von Februar bis Mai 2010 habe die Hamburger Straßenverkehrsbehörde an 20 Straßen die Radwegebenutzungspflicht ganz oder teilweise aufgehoben. Das Urteil bestätige deshalb nur die Hamburger Rechtsauffassung.
Der ADFC fordert die Stadt Hamburg auf, alte Radwege nicht mehr zu sanieren. „Es muss vielmehr ein Paradigmenwechsel in Hamburgs Verkehrspolitik erfolgen – weg vom Prinzip Radweg“, so Lau. Stattdessen solle die Stadt auf allen Hauptverkehrsstraßen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markieren.
Für Hamburger Radfahrer gilt aber weiterhin: Wo ein blaues Radwegschild am Fahrradweg steht, darf nicht auf der Straße gefahren werden.