Laut Senatorin Karin von Welck seien in dem von Hochtief vorgelegten Papierausdruck keine Planungsvorlaufzeiten erkennbar.
Hamburg. Der Streit um einen detaillierten Terminplan für die Errichtung der Elbphilharmonie zwischen der Stadt und Hochtief geht weiter. Die von der Stadt per Klage eingeforderte Terminplanung, die der Baukonzern am vergangenen Freitag übergeben hatte, ist für die städtische ReGe nicht akzeptabel. "Es ist äußerst bedauerlich, dass Hochtief der Stadt den vertraglich geschuldeten Terminplan weiterhin vorenthält. Das bestätigt unsere Entscheidung, Hochtief auf Herausgabe eines Detailterminplans zu verklagen. Wir werden diese Klage aufrechterhalten. Denn wir benötigen Planungssicherheit", sagte Senatorin Karin von Welck (parteilos).
Der von Hochtief vorgelegte Papierausdruck umfasse weder sämtliche wesentlichen Bautätigkeiten, noch seien Planungsvorlaufzeiten erkennbar. Besonders zu bemängeln sei, dass der Ausbau des Großen Konzertsaals nur als ein einziger Vorgang ausgewiesen ist. Damit sei dieser besonders sensible Bereich nicht im Detail überprüfbar.
Hintergrund des Streits ist eine von Hochtief im Januar bekannt gegebene Bauverzögerung um ein Jahr. "Bislang konnte Hochtief für keinen einzigen terminlichen Störungssachverhalt die Stadt als Verursacher nachweisen", sagte ReGe-Geschäftsführer Heribert Leutner. "Der nun vorgelegte Terminplan führt die angeblichen Planungsbehinderungen ebenfalls nicht aus." Eine Überprüfung der von Hochtief behaupteten Verzögerung "um exakt ein Jahr ist auf dieser Basis noch immer nicht möglich".
Dagegen ist Hochtief der Meinung, so geht es aus dem Anschreiben an die ReGe hervor, dass man "den von Ihnen geforderten fortgeschriebenen Detailterminplan nicht schulde" und dass man diesen "derzeit auch nicht erstellen" könnte. Der Baukonzern ist nämlich der Meinung, dass mit dem im November 2008 vereinbarten "Nachtrag 4" die nun geforderte "Detaillierung und Fortschreibung der Terminplanung gerade nicht mehr vertraglich vereinbart ist, sondern vielmehr durch speziellere Regelungen des NA 4 modifiziert worden ist." Der damalige Nachtrag musste laut Hochtief nur deshalb abgeschlossen werden, "weil die Projektorganisation des Auftraggebers, insbesondere in Bezug auf die vom Generalplaner zu liefernden Pläne, in jeder Hinsicht unzureichend, um nicht zu sagen mangelhaft war". Im Klartext: Die Stadt trage die Schuld an all den Verzögerungen - und würde nach wie vor nachträglich Pläne ändern. "Bis zum heutigen Tage werden durch Ihren Planer sogar Änderungen an bereits nach Ihren ursprünglichen Planungsvorhaben gefertigten Stahlkonstruktionen vorgenommen, sodass uns eine Detaillierung des Stahlbaus des Saaldaches nicht möglich ist."