Wann wird das Konzerthaus fertig? Der Senat fordert einen klaren Terminplan. Das Unternehmen zeigt sich in dieser Frage unnachgiebig.
Hamburg. Im Streit um den Bau der Elbphilharmonie zieht der Hamburger Senat jetzt härtere Saiten auf. Heute will die städtische Realisierungsgesellschaft ReGe Klage gegen den Baukonzern Hochtief einreichen, um die Herausgabe eines Terminplans zu erreichen. Das kündigte Kultursenatorin Karin von Welck (parteilos) gestern Abend an. "Die Verhandlungen sind in manchen Bereichen schwierig und nur von Juristen zu klären", sagte von Welck im Kulturausschuss der Bürgerschaft. Sollte Hochtief die geforderten Unterlagen nicht bis gestern Abend, 24 Uhr, geliefert haben - was der Konzern nach Aussage eines Sprechers nicht vorhatte -, wird die Auseinandersetzung erstmals ein Gericht beschäftigen.
Es geht um die Frage, wann das Konzerthaus fertig wird. Nachdem die Eröffnung eigentlich im Mai 2012 stattfinden sollte, hatte Hochtief im Januar angekündigt, dass sich der Termin um bis zu ein Jahr verzögern könnte. Als Gründe wurden Änderungswünsche oder fehlende Pläne der Architekten angeführt. Außerdem hatte der Essener Baukonzern weitere Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich angemeldet. Bislang hat die Stadt im Haushalt 323 Millionen Euro für die Elbphilharmonie eingeplant. Inklusive Hotel und Wohnungen wird das Projekt gut 500 Millionen Euro kosten.
Da die Stadt weder die Terminverschiebung noch die Mehrkosten akzeptiert, verhandelt sie seit drei Monaten mit Hochtief. Laut von Welck gibt es "keinen Dauerstreit", aber auch keinerlei Annäherung in der Terminfrage. Bei dieser Haltung blieb Hochtief auch gestern Abend auf Abendblatt-Nachfrage: "Wir sind doch die Einzigen, die einen Termin genannt haben", sagte Sprecher Bernd Pütter. "Es wird alles rechtzeitig Ende 2011 fertig, nur der Große Saal ein Jahr später, weil die Pläne der Architekten nicht vorliegen."
Erst wenn das der Fall sei, werde Hochtief seine Planung präzisieren. Nach Darstellung der Kultursenatorin hat die Stadt jedoch jetzt schon juristisch ein Anrecht auf diese Information. Denn im Vertrag zwischen Stadt und Unternehmen ist vereinbart, dass die Baufirma den Terminplan "fortzuschreiben" habe, falls ein Termin nicht mehr zu halten ist - was der Fall ist. Daher rechnen sich die Juristen der Stadt gute Chancen aus, Hochtief vor Gericht zum Einlenken bewegen zu können.