Hamburg. Ein Mann schleudert mit einem AMG von der Straße. Eine junge Frau stirbt, die Schwester wird schwer verletzt. Nun kommt es zur Berufung.
Als das Amtsgericht Harburg im vergangenen Juli das Urteil sprach, flossen Tränen im Saal: 16 Monate sollte Ömer O. in Haft, wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Zudem müsse er seinen Führerschein für zwei Jahre abgeben. Es war das vorläufige Ende einer Tragödie – die nun vor dem Landgericht Hamburg eine Fortsetzung findet.
Alles begann am zweiten Weihnachtstag des Jahres 2019: O. fuhr in den frühen Morgenstunden mit einem AMG-Mercedes auf der Finkenwerder Umgehungsstraße An der Alten Süderelbe, als er vor der Hakengrabenbrücke im Stadtteil Francop von der Fahrbahn schleuderte und gegen den Anprallschutz am rechten Fahrbahnrand prallte.
Junge Frau stirbt bei Unfall in Hamburg-Francop – AMG-Raser und Anklage gehen in Berufung
Seine junge Mitfahrerin Julia K. (20), die nicht angeschnallt im Fond des Sportwagens saß, wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass sie kurz darauf starb. Ihre Zwillingsschwester Antonia – sie saß angeschnallt auf dem Beifahrersitz – erlitt Frakturen zweier Lendenwirbelkörper sowie eine posttraumatische Belastungsstörung.
O., so stellte sich in dem Prozess heraus, war bei dem Unfall viel zu schnell gefahren: mit etwa 105 statt der erlaubten 50 km/h. Zudem hatte der inzwischen 28-Jährige aus Finkenwerder zuvor offenbar Alkohol konsumiert. Und die Hinterreifen des AMG waren – wohl infolge notorischer Raserei – so abgefahren, wie es selbst der Gutachter „noch nie gesehen“ hatte.
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Mit seinem Urteil war das Amtsgericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage von zwei Jahren Freiheitsstrafe und drei Jahren Führerscheinentzug – geblieben. Von einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung hatte die Kammer angesichts einschlägiger Vorstrafen abgesehen.
Doch der Schlussstrich, den sich Antonia K. und die anderen Hinterbliebenen ihrer toten Zwillingsschwester von dem Urteil erhofft hatten, ist damit noch nicht gezogen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt. Darüber wird nun vom kommenden Donnerstag (2. November) an vor dem Landgericht Hamburg verhandelt.