Harburg/Finkenwerder. In seinem getunten AMG fuhr Ömer O. wohl zu schnell durch FInkenwerder und hatte Alkohol im Blut. Eine der 20-jährigen Schwestern starb.

Seit Dienstag muss sich der 28-jährige Ömer O. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Harburg verantworten. Er hatte am 26. Dezember 2019 mit seinem Mercedes AMG einen schweren Unfall auf der Straße „An der alten Süderelbe“ in Hamburg-Finkenwerder verursacht, bei dem eine 20-jährige Insassin starb und eine 20-jährige Beifahrerin schwer verletzt wurde.

Auch der Fahrer verletzte sich schwer, der Mercedes ein hatte nach dem Unfall nur noch Schrottwert. Die Zwillingsschwestern hatten zunächst am ersten Weihnachtsfeiertag zusammen gefeiert, dann zogen sie jeweils allein los. Man feierte zunächst im Freien, trank Alkohol und rauchte Zigaretten, erinnern sich der Angeklagte und eine Zeugin übereinstimmend, dann setzte ein leichter Regen ein. Die Feiernden zogen weiter, um sich vor Kälte und Regen zu schützen.

Tödlicher Unfall mit AMG-Mercedes: Zwilling schildert Ereignisse in Finkenwerder vor Gericht

Über den Abend legte man mehrere Stopps ein, landete aber letztlich in einer Bar. „Dort wurde Jule letztlich müde und wollte nach Hause“, erinnert sich Antonia K. (24) vor Gericht und schildert unter Tränen die letzten Minuten vor dem Unfall. Sie fragte Ömer O., ob er noch in der Lage sei, die Zwillinge und eine weitere Bekannte nach Hause zu bringen.

Nachdem die Bekannte abgeliefert wurde, soll der Angeklagte O. über die Finkenwerder Umgehungsstraße einen Umweg gefahren sein.

Nicht angeschnallt: Schwester stirbt nach Aufprall im Krankenhaus

„Ich wollte noch eine Zigarette rauchen, fand aber kein Feuerzeug. Deshalb hielt Ömer auf der Straße an, ich sagte fahr weiter, so wichtig sei es nicht. Dann fuhr Ömer schnell an“, erzählt sie. Sie hätte ihn noch ermahnt langsamer zu fahren.

Dann krachte der AMG in den Anprallschutz am rechten Fahrbahnrand. Julia K. die auf der Rückbank saß und nicht angeschnallt war, wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass sie kurz darauf starb. Die angeschnallt auf dem Beifahrersitz sitzende Antonia K. erlitt Frakturen zweier Lendenwirkbel, Prellungen und eine posttraumatische Belastungsstörung.

Der Angeklagte räumte den Kernvorwurf über seinen Anwalt ein, dieser betonte aber, dass sein Mandant nicht allzu schnell unterwegs gewesen sein soll. Ein Unfallgutachter hatte errechnet, dass die Kollisionsgeschwindigkeit bei 105 km/h gelegen haben dürfte. Am Unfalltag hätte auf der Strecke eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h gegolten,

Unfallfahrer sollte wegen weiterer Vorfälle kurz darauf MPU machen

Ömer O. sei nicht einmal 100 km/h gefahren. Alkohol hätte er wegen einer anstehenden Medizinisch psychologischen Untersuchung wenige Wochen später am Abend nicht getrunken. Letzteres konnte bereits heute widerlegt werden, sowohl bei der Eingangsuntersuchung im Krankenhaus hatte der Unfallfahrer einen Alkohol-Blutwert von 1,99 Promille als auch bei der gerichtsmedizinischen Probe am Morgen nach dem Unfall konnten noch 0,09 Promille Alkohol nachgewiesen werden.

Hochgerechnet wurde ein Blutalkoholspiegel für den Unfallzeitpunkt von 0,9 Promille errechnet. Der Prozess geht mit der Vernehmung weiterer Zeugen und Sachverständiger am 20.6.2023 vor dem Amtsgericht weiter.