Hamburg. Solange die Straßen im Umfeld saniert werden, dürfen Anwohner über das Gelände fahren. Doch sie setzen die Ausnahmeregel aufs Spiel.

Um den Anwohnern während der Sanierung von Wellingsbütteler Landstraße und Wellingsbüttler Weg lange Umwege zu ersparen, erlaubt der Friedhof Ohlsdorf ihnen die sonst untersagte Durchfahrt. Um den Durchgangsverkehr von dem Areal fernzuhalten, war 2020 eine Schranke aufgestellt worden. Anwohner der Baustelle dagegen haben eine Ausnahmegenehmigung für das Passieren des Friedhofs erhalten. Doch offensichtlich halten sich etliche von ihnen weder an die auf dem Gelände geltende Straßenverkehrsordnung, noch zeigen sie Respekt vor der Besonderheit des Ortes.

„Der Friedhof ist nicht Teil des öffentlichen Straßennetzes und stellt aufgrund des Friedhofsbetriebes einen besonders schutzbedürftigen Ort dar, für den generell ein Durchfahrverbot für den Autoverkehr gilt“, betont Nicole Buschermöhle, Sprecherin des Baustellenkoordinators Hamburg Wasser. Die Durchfahrerlaubnis für Anwohner des Wellingsbüttler Bauprojektes sei eine Ausnahmeregelung. „Sie ist vorbehaltlich der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und Etikette, die der Würde des Ortes entspricht, gewährt worden.“

Friedhof Ohlsdorf: Autofahrer halten Regeln für Ausnahmegenehmigung oft nicht ein

Diese Regelungen seien in der Vergangenheit bedauerlicherweise nicht immer eingehalten worden. So sollen Autofahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung ignorieren, die auf dem Gelände bei Tempo 30 liegt, und sich hinter dem Vordermann durch die geöffnete Schranke drängen, obwohl dem Wärter vor Ort die Durchfahrtserlaubnis einzeln zur Prüfung vorgelegt werden muss. „Uns ist sogar zu Ohren gekommen, dass schon Trauerzüge angehupt wurden.“

Die bewachte Schranke hatte Hamburg Wasser eigens für die Anwohner eingerichtet. Denn als Baustellenkoordinator ist das Unternehmen an einem reibungslosen Ablauf der drei Jahre dauernden Straßensanierung interessiert. Deshalb richtet es nun auch „im Sinne eines respektvollen Miteinanders“ den Appell an die Autofahrer, die auf dem Friedhof geltenden Vorschriften und Regelungen zu beachten:

  • Kein Hupen auf dem Friedhofsgelände
  • Einhaltung eines respektvollen Abstands zu Trauernden
  • Anhalten und Motor abstellen, wenn Trauerzüge die Straße überqueren
  • Erst nach Prüfung der Durchfahrerlaubnis einzeln durch die Schranke fahren

Ohlsdorfer Friedhof könnte Sonderregelung für Wellingsbüttler und Ohlsdorfer widerrufen

„Bevor der Friedhof die Ausnahmegenehmigung widerruft, möchten wir die Autofahrer in ihrem eigenen Interesse bitten, sich dem Ort angemessen zu verhalten“, so die Unternehmenssprecherin. Der Friedhof sei nicht ohne Grund für den Durchgangsverkehr gesperrt worden. Tatsächlich hatte sich dieser auf dem größten Parkfriedhof der Welt über viele Jahre auch durch regelmäßige Polizeikontrollen nicht eindämmen lassen. Schon damals waren viele Autofahrer durch rüpelhaftes Benehmen aufgefallen.

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Und wie ist der Stand bei den Bauarbeiten? Damit sei man im Zeitplan, so Buschermöhle. Die interessierte Öffentlichkeit und Anlieger seien während des bisherigen Planungsprozesses mehrfach über die grundlegenden Ziele der Sanierung informiert worden:

  • Die Optimierung der Straßenquerschnitte
  • Der Bau von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes
  • Die Optimierung der Ampeln und der Beleuchtung
  • Die Sanierung der Fahrbahn

Um die Planungen schnellstmöglich voranzutreiben und da sich eine klare Planung abzuzeichnen beginnt, ergäben sich keine Spielräume für eine weitere öffentliche Online-Beteiligung. Die aktuelle Planungsvariante ist auf der Website des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) unter lsbg.hamburg.de/baumassnahmen-und-planungen/strassenzug-wellingsbuettel zu finden.