Hamburg. Seit der Schließung hatten sich regelmäßig Gläubige vor dem IZH versammelt. Wohin sie nach Anwohnerbeschwerden nun ausweichen müssen.
Seit der Bund die Blaue Moschee in Hamburg als „bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa“ verboten hat, rollen donnerstags und freitags unmittelbar davor – auf der Fährhausstraße – Hunderte Gläubige ihre Gebetsteppiche aus. Das sorgte auf der Uhlenhorst in den vergangenen Wochen für Unmut. Autofahrer und Passanten wurden behindert, Anwohner fühlten sich durch von Lautsprechern verstärkten Predigten gestört. Doch nun hat die Polizei durchgegriffen. Das Beten auf der Straße vor der Moschee ist seit Kurzem verboten.
„Die Versammlungsbehörde hat eine beschränkende Verfügung erlassen“, sagte Polizeisprecherin Sandra Levgrün am Donnerstag auf Abendblatt-Nachfrage. „Der Veranstalter hat die Auflage bekommen, den Versammlungsort zu wechseln.“ Die Zusammenkünfte, die bei der Polizei meist unter dem Motto „Wiedereröffnung der Imam Ali Moschee!“ angemeldet worden waren und die vor Ort aber als „Gebete“ bezeichnet wurden, müssen künftig schräg gegenüber stattfinden.
Blaue Moschee: Polizei Hamburg weist Gläubigen Bereich am Alsterufer zu
Und zwar innerhalb eines von der Polizei sehr klar definierten Bereiches: auf dem Gehweg und der Bedarfsbushaltestelle an der Schönen Aussicht, gegenüber der Einmündung Karlstraße. Hier geht die Fährhausstraße in die Schöne Aussicht über. „Hier erhoffen wir uns eine geringe Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner“, so Levgrün.
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Bei den Gläubigen dürfte das nicht auf Protest stoßen. Denn einer der Prediger hatte einmal gesagt: „Wir werden uns versammeln. Wenn man es uns hier verbietet, werden wir es woanders machen – nicht um zu provozieren, sondern weil wir wissen, dass es unser Recht ist, unsere Gebete auszuführen.“