Hamburg. Im Herbst sollte die Unterkunft an der Sierichstraße öffnen. Nach Beschwerden von Anwohnern muss die Sozialbehörde ihre Pläne ändern.
Die geplante Unterkunft für Flüchtlinge an der Sierichstraße in Winterhude wird nicht wie geplant in diesem Herbst eröffnet werden. Denn das Haus, das schon länger leer steht, und in eine öffentlich-rechtliche Unterkunft umgewandelt werden sollte, liegt in einem reinen Wohngebiet. Der Begriff „Wohnen“ ist gesetzlich definiert als eine „auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts“.
Um eine geplante Nutzungsänderung, die es nach Ansicht von Anwohnern bräuchte, um dort Flüchtlinge unterzubringen, gibt es seit dem Bekanntwerden der Pläne Streit. Die Nachbarn haben einen Anwalt eingeschaltet. Bislang sind in der ehemaligen Unterkunft für angehende Polizeibeamte in Hamburg keine Bautätigkeiten zu sehen. Der Vorgarten der Hausnummer 53 wirkt sehr verwahrlost.
Flüchtling in Winterhude: Fördern & Wohnen prüft neue Nutzung für Sierichstraße
Stefanie Lambernd, Sprecherin der Hamburger Sozialbehörde, bestätigt auf Abendblatt-Anfrage, dass das Gebäude derzeit noch nicht umgebaut wird. Das habe mit dem Protest der Anwohner zu tun. „Zurzeit ruhen die Verhandlungen mit den Anwohnern, weil das städtische Sozialunternehmen Fördern & Wohnen (F&W) andere Modelle der Nutzung, nämlich in erster Linie eine reine Wohnnutzung, prüft, die zugleich besondere Schutzinteressen erfüllt“, sagt die Sprecherin.
Das bedeutet, dass die Nutzungsanforderungen, die in einem reinen Wohngebiet bestehen, erfüllt werden, die Behörde aber an ihrem geplanten „zielgruppengerechten Angebot“ festhalten kann. Die Sozialbehörde möchte in dem Gebäude „Menschen geschützt unterbringen, die aus persönlichen Gründen, wie beispielsweise einer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität, einen Schutzraum benötigen“.
Flüchtlingsheim an der Sierichstraße in Winterhude: auch Streit um den Garten
Diskussionen gibt es offenbar auch noch über die Nutzung des Gartens, der zu dem Gebäude gehört. Lambernd sagt, im Falle einer Wohnnutzung sei davon auszugehen, dass der Garten von den Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden könne.
Wie schnell die Pläne vorankommen, ist unklar. Fördern & Wohnen hat die Ausschreibungen für die geplanten Umbauarbeiten bereits im Frühjahr 2024 öffentlich ausgeschrieben, um entsprechende Handwerkerfirmen zu finden. Dort steht als voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung noch Juli bis Oktober 2024. Daraus wird nun mit Sicherheit nichts. Lambernd kündigt aber an: „Die Gespräche mit den Anwohnerinnen und Anwohnern werden zeitnah fortgeführt.“
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Voraussetzung für einen Bezug einer Wohnung in der Sierichstraße soll nach Abendblatt-Informationen ein Wohnberechtigungsschein sein.