Hamburg. Er wollte mit der Waffe im Handgepäck in die Türkei fliegen. Ein Mann wurde einmal sogar mit einer Wolverine-Kralle im Gepäck erwischt.
Bundespolizisten und das Personal an der Passagierkontrolle im Hamburger Flughafen fischen regelmäßig aus dem Handgepäck der Flugreisenden, was dort keinesfalls hingehört: Das fängt bei Spielzeugpistolen an (dürfen nicht mit dem Handgepäck an Bord!) und endet auf der nach oben ziemlich offenen Gefährdungsskala irgendwo bei Elektroschockern, Macheten, sogenannten Stockdegen, Präzisionsschleudern und Schusswaffen.
Im Koffer eines 46-Jährigen fanden die Beamten schon mal eine Plastik-Klaue mit rasiermesserscharfen Klingen. Der Mann hatte versucht, das an den Charakter Wolverine aus der Comic-Verfilmung „X-Men“ angelehnte Accessoire mit nach London zu nehmen. Ist alles schon passiert am Hamburger Flughafen.
Jetzt erwischte es einen 82 Jahre alten Mann, einen türkischen Staatsangehörigen, der gegen 13 Uhr am Mittwoch nach Istanbul fliegen wollte. Der alte Herr hatte in seinem Handgepäcktrolley ein nach dem Waffengesetz verbotenes Butterflymesser bei sich. Das hatten zunächst Luftsicherheitskräfte beim Check-in bemerkt.
Flughafen Hamburg: 82-Jähriger mit Butterflymesser schweigt zum Tatvorwurf
Sie forderten daraufhin die Bundespolizei an, die das Butterflymesser aus dem Koffer des Mannes holte und sicherstellte. „Er erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte er weiterreisen“, sagte Marcus Henschel, Sprecher der Bundespolizeiinspektion am Flughafen. Zum Tatvorwurf habe sich der Mann nicht geäußert.
Zuvor saß bereits eine 31 Jahre alte Italienerin einem folgenschweren Irrtum auf – oder sie ignorierte die in Deutschland geltenden Vorschriften, die mitunter selbst für Einheimische etwas verwirrend sein können. Die Frau hatte nämlich Pfefferspray dabei. Das unterliegt in Deutschland aber dem Waffengesetz, während das mit Blick auf die Inhaltsstoffe praktisch identische Tierabwehrspray hierzulande erlaubt ist.
Flughafen Hamburg: Tierabwehrspray ist Pfefferspray, aber nicht vor dem Gesetz
Bundespolizisten entdeckten das Pfefferspray nach einem Hinweis der Sicherheitskontrolle in der Handtasche der 31-Jährigen. „Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz“, sagte Henschel. Nach dem Grund für das Mitführen des Sprays gefragt, habe die junge Dame geantwortet, sie reise häufig alleine und benötige das Pfefferspray zur Selbstverteidigung. Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erhielt sie trotzdem.
Henschel hat schon eine Reihe kurioser Funde gemacht im Handgepäck der Fluggäste, unter anderem große Gartenscheren oder auch ein Parfüm in einem Flacon, der einer Handgranate ähnelt. Da bedarf es auch keines klärenden Prüfzeichens, um zu wissen: Die Mitnahme solcher Gegenstände ist schlicht verboten.