Hamburg. Am Hamburger Airport stellt die Bundespolizei regelmäßig verbotene Dinge sicher. Etliche Funde sind nur kurios, andere verboten.

  • Manches darf man im Koffer mitnehmen, im Handgepäck aber nicht
  • Vorsicht bei Schmuck oder Gürteln in Pistolenform
  • Viele Messer fallen unter das Waffengesetz

Als Fluggast sollte man eigentlich wissen, was man im Handgepäck mit ins Flugzeug mitnehmen darf, aber bei der Sicherheitskontrolle am Hamburger Flughafen werden immer wieder die abenteuerlichsten und auch verbotenen Dinge entdeckt.

Marcus Henschel, Sprecher der Bundespolizei am Airport in Fuhlsbüttel, hat für den Termin mit dem Abendblatt eine große Kiste mitgebracht, in der sich die teilweise kuriosen Gegenstände befinden, die Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle am Flughafen Passagieren in der Vergangenheit abgenommen haben.

Flughafen Hamburg: Auch Spielzeugpistolen dürfen nicht ins Handgepäck

Etliche Fluggäste bekamen dazu auch noch eine Strafanzeige. Denn es gibt einen Unterschied zwischen Dingen, die man nicht im Handgepäck, aber im aufgegebenen Koffer mitnehmen darf, und verbotenen Gegenständen.

Die kleine gelbe Wasserpistole, die Henschel aus der Wanne nimmt, ist sichtlich ein Spielzeug aus Kunststoff – und darf dennoch nicht mit an Bord. „Man könnte sie schwarz anmalen und jemand könnte sie für echt halten“, sagt er. Auch die Patronenhülse, die zum Kettenanhänger umgebaut und verziert wurde, ist im Handgepäck nicht erlaubt, ebensowenig wie der Gürtel mit der strassbesetzten Schließe in Form einer Pistole.

Handgepäckkontrolle: Gartenfreunde aufgepasst – Geräte müssen in den Koffer

Auch Gartenfreunde dürfen nicht alle Geräte mit an Bord nehmen. Und so liegen auch Rosenscheren und ein Gartengrubber, eine Harke mit Krallen, in Henschels Kiste. Und die Blumensamen in Form einer sogenannten Seedbomb sind zwar für sich gesehen ungefährlich, aber der Hersteller hat das mit der Bombe zu ernst genommen. Die Samen, die in einer Verpackung stecken, die wie eine Handgranate aussieht, haben den Rahmen des Erlaubten sprichwörtlich gesprengt.

Bundespolizist Marcus Henschel zeigt zwei verbotene Gegenstände – die gelbe Spielzeugpistole und ein Multifunktionsgerät.
Bundespolizist Marcus Henschel zeigt zwei verbotene Gegenstände – die gelbe Spielzeugpistole und ein Multifunktionsgerät. © FUNKE Foto Services | Michael Rauhe

Henschel betont, dass alles, was nach einer Waffe aussieht, im Handgepäck verboten ist: „Auch ein Parfumflakon in Form einer Handgranate zählt zu den sogenannten Anscheinswaffen und darf nicht mit ins Handgepäck.“

Airport Hamburg: Bundespolizei nimmt Fluggästen immer wieder Verbotenes ab

Auch ein Schlagring, der laut Waffengesetz verboten ist, gehört zu dem Sammelsurium. Besonders fies sieht ein sogenanntes Fingermesser aus. Man legt es um den Zeigefinger wie einen Ring und kann seinem Gegenüber damit schlimme Verletzungen zufügen. „Das hatte ein Fluggast in seiner Handyhülle versteckt“, sagt Henschel. „Sein Argument: ‚Er brauche das, um bei einem Autounfall notfalls den Gurt aufschneiden zu können.“

Gürtel mit einer strassverzierten Pistolenschnalle,  Gartenschere, Einhandmesser, Patronenhülse als Anhänger, Fingermesser, Schlagring – diese teilweise verbotenen Dinge hatten Fluggäste am Flughafen Hamburg im Handgepäck.
Gürtel mit einer strassverzierten Pistolenschnalle, Gartenschere, Einhandmesser, Patronenhülse als Anhänger, Fingermesser, Schlagring – diese teilweise verbotenen Dinge hatten Fluggäste am Flughafen Hamburg im Handgepäck. © FUNKE Foto Services | Michael Rauhe

Fingermesser fallen allerdings wie Butterfly- oder Einhandmesser unter das Waffengesetz, sagt Henschel, daher spiele die Klingenlänge keine Rolle. „Es ist nicht nur im Handgepäck nicht erlaubt. Auch wenn man es beispielsweise im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle auffinden würde, wäre eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz die Folge.“ Und das Messer werde in jedem Fall durch die Polizeikräfte sichergestellt.

Flughafen Hamburg: Auch Wunderkerzen sind an Bord nicht erlaubt

Dieses verbotene Fingermesser wurde einem Passagier am Hamburger Flughafen abgenommen. Er hatte es in einer Handyhülle versteckt.
Dieses verbotene Fingermesser wurde einem Passagier am Hamburger Flughafen abgenommen. Er hatte es in einer Handyhülle versteckt. © FUNKE Foto Services | Michael Rauhe

Doch nicht nur Stichwaffen sorgen bei der Kontrolle für Probleme. Auch Pfefferspray ist laut Henschel in jeder Form verboten – auch wenn es wie hier in einem harmlos wirkenden pinkfarbenen Stick daherkommt. Handelt es sich aber um ein Produkt zur Tierabwehr mit einem entsprechenden Prüfzeichen, fällt es nicht unter das Waffengesetz und darf zwar nicht ins Hand-, aber zumindest ins Aufgabegepäck.

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Ebenso harmlos wirken die Wunderkerzen aus der Kiste, aber auch jede Form von Feuerwerk darf nicht mit ins Flugzeug, egal in welchem Gepäck. Auch für Junggesellinnenabschiede werde da keine Ausnahme gemacht.