Hamburg. Polizei entdeckte im vergangenen Jahr 33.216 verbotene Gegenstände. Ein Zwölfjähriger hatte Präzisionsschleuder dabei.

Ob Ninja-Wurfsterne, Butterfly-Messer oder Handfeuerwaffen – was Hamburger an der Sicherheitskontrolle vorbei ins Flugzeug schmuggeln wollen, erstaunt sogar routinierte Bundespolizisten. „Besonders oft müssen wir aktuell während der Sommerferien einschreiten“, sagt Hans-Jürgen Hansen, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Flughafen.

33.216 verbotene und zum Teil hochgefährliche Gegenstände hat die Bundespolizei 2014 bei der Luftsicherheitskontrolle im Handgepäck der Passagiere beanstandet – trotz steigender Fluggastzahlen etwa 700 weniger als im Jahr davor. 83-mal mussten die Bundespolizisten eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz schreiben. Einer der prominentesten Tatverdächtigen ist Udo Lindenberg. Nach dem Fund eines Revolvers in seinem Handgepäck im November ermittelt die Staatsanwaltschaft noch immer gegen den Panik-Rocker.

Zu den gefährlichen Gegenständen, die Passagiere ins Flugzeug schleusen wollten, gehören beispielsweise Schusswaffen, Messer, Elektroschocker oder Reizgasdosen. Im Handgepäck eines zwölf Jahre alten Jungen entdeckten die Beamten vor wenigen Tagen eine „Präzisionsschleuder mit Unterarmstütze“, im Koffer eines 46-Jährigen eine Plastik-Klaue mit rasiermesserscharfen Klingen. Der Mann hatte versucht, das an den Charakter Wolverine aus der Comic-Verfilmung „X-Men“ angelehnte Accessoire mit nach London zu nehmen. Mitunter gehen die Passagiere auch sehr trickreich vor – da werden Schlagringe wie Schnallen am Gürtel getragen. Kurios die Antwort einer Rentnerin, die mit drei Schlagringen im Handgepäck erwischt wurde. Sie seien „ein Geschenk für die lieben Enkel in München“.

Häufig verstießen Passagiere aus Unwissenheit gegen die Vorschriften des internationalen Luftfahrtverbandes IATA, sagt Hansen. So wüssten die wenigsten, dass man nicht mehr als ein Feuerzeug an Bord nehmen dürfe oder dass Scheren oder Nagelfeilen mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimeter verboten sind. Auch der islamistische Terror zwingt die Bundespolizei, stets auf neue Bedrohungen zu reagieren. Für Aufsehen sorgte etwa die im Internet veröffentlichte Bauanleitung einer Kunststoff-Handfeuerwaffe, die mit einem 3D-Drucker gebastelt werden konnte. „Wir haben die Technik angepasst“, sagt Frank Borchert vom Bundespolizeipräsidium Potsdam. „Diese Gegenstände werden mit der aktuell eingesetzten Luftsicherheitskontrolltechnik erkannt.“