Hamburg. Privatleute hatten in ein Vorhaben investiert, das nie realisiert wurde. Ihr Vorwurf: Sie wurden nicht genug über Risiken informiert.
Etliche Kleinanleger hatten in das Vorhaben am HamburgerStadtpark investiert: Ein Haus mit acht bis zwölf Wohnungen und eine Gewerbefläche mit Tiefgaragen sollten hier entstehen. Doch das Projekt floppte, die Kleinanleger bekamen nicht die versprochene Rendite und der Großteil ihres Geldes war weg.
Investiert hatten sie über die Hamburger Firma Exporo AG. Ein Dienstleister, der Crowdfundings – also Finanzierungen durch zahlreiche Anleger – vermittelt. Der Vorwurf der Geldgeber: Exporo habe sie über das tatsächliche Risiko der Anlage nicht richtig informiert.
Immobilien Hamburg: Bauprojekt am Stadtpark landet vor Landgericht
Drei entsprechende Zivilklagen auf Schadenersatz wurden am Mittwoch bei einem Gütetermin vor dem Landgericht Hamburg verhandelt – bisher allerdings ohne Ergebnis. Nach rund zwei Stunden stand fest: Die Parteien lehnen einen Vergleich ab. Der Prozess soll in einigen Wochen fortgesetzt werden.
Konkret geht es um zwei Punkte: Zum einen hatte Exporo in einem entsprechenden Exposé mit der sogenannten „erstrangigen Grundschuld“ geworben und der Kapitalanlage das Rating A gegeben. Erstrangige Grundschuld bedeutet, dass die Anleger im Falle eines Verkaufs oder einer anderen Verwertung der Immobilie als Erste bedient werden.
Prozess um Bauprojekt am Hamburger Stadtpark: Rolle des Treuhänders ist unklar
Doch laut Anwalt Tobias Pielsticker, der die Kläger vertritt, sei dies hier nicht der Fall gewesen, da der Käufer des Projektes bereits Raten nach Baufortschritt gezahlt hatte und damit noch vor die Grundschuld gerückt war. „Die zugesicherte Sicherheit der erstrangigen Grundschuld war damit von Anfang an hinfällig“, so Pielsticker. Die Anleger gaben vor Gericht an, die erstrangige Grundschuld sei für sie ausschlaggebend für das Investment gewesen.
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Zum anderen geht es um den Punkt, dass den Käufern suggeriert worden sein soll, die Sicherheiten würden treuhänderisch durch die Elbtreuhand Service GmbH gehalten werden. Dass dies tatsächlich nicht so war, soll ebenfalls nicht korrekt kommuniziert worden sein. Tatsächlich – so die Kläger – soll eine Hamburger Firma, ein sogenanntes Familiy Office, die Treuhänderin gewesen sein.
Immobilien Hamburg: Anleger gehen leer aus – was Exporo dazu sagt
Dieses Family Office war allerdings selbst über einen ihrer Kunden – einen Fußballweltmeister von 2014 – in das Projekt involviert. Dazu Rechtsanwalt Pielsticker: „Hier muss man davon ausgehen, dass diese Firma nicht in der eigentlichen Funktion der Treuhänderin für die Anlegerinnen tätig werden konnte.“
Die Exporo AG als Beklagte verwies vor Gericht darauf, sie habe allgemein auf die Risiken des Crowdfundings hingewiesen. Nach Ansicht des Gerichts müssten die Anlegerinnen und Anleger aber nicht nur auf das allgemeine, sondern auch auf das konkrete Risiko hingewiesen werden. Der Prozess soll im Februar mit einer mündlichen Verhandlung fortgesetzt werden.