Hamburg. Gemeinde hatte Bewohnern des Mehrfamilienhauses in Stellingen Nutzung untersagt. Darf sie das? Die Stadt sagt: Nein.

Der Streit um die Kirchengemeinde Langenfelde in Hamburg-Stellingen geht in die nächste Runde. Dabei geht es nun um die Frage, ob die Mieterinnen und Mieter der kircheneigenen Immobilie am Försterweg 10 die zum Haus gehörende Grünfläche nutzen dürfen oder nicht.

Die Frage ist nur ein Aspekt in einem bereits lang andauernden Streit. Übergeordnet geht es dabei um einen Zwist zwischen Kirchengemeinde und Kirchenkreis, der sich im Kern um die Kosten rund um besagtes Mehrfamilienhaus dreht.

Kirche Hamburg: Böser Streit in Stellingen – ist es ein Ziergarten oder nicht?

Nun aber zum Garten: Die Hausverwaltung hatte im Sommer 2021 den Mieterinnen und Mietern untersagt, die zum Haus gehörende Rasenfläche zu nutzten. Die Nutzung war nach Angaben der Mieter zuvor „einvernehmlich und wohlwollend“ möglich. Als Begründung gab die Kirchengemeinde auch gegenüber dem Abendblatt an, es würde sich bei der Fläche um einen Ziergarten handeln. Überdies sei die Nutzung kein Bestandteil des Mietvertrages.

Das Bezirksamt Eimsbüttel aber bewertet die Lage anders. So teilte Sprecher Kay Becker auf Abendblatt-Nachfrage mit: „Gemäß Paragraf 10 der Hamburgischen Bauordnung ist bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf dem Grundstück eine ausreichend große Spielfläche mit geeigneter Ausstattung für Kinder herzustellen.“ Grundsätzlich sei die Herstellung auch auf einem anderen geeigneten Grundstück in unmittelbarer Nähe zulässig.

Hamburg-Stellingen: Bezirksamt gibt Mietern der Kirchenimmobilie recht

Aber: „In der Baugenehmigung in diesem Fall wurde die Kinderspielfläche auf dem Grundstück nachgewiesen und ist dort auch entsprechend herzustellen.“ Den Begriff eines Ziergartens gebe es darüber hinaus im bauordnungsrechtlichen oder planungsrechtlichen Sinne nicht. Und weiter: „Die Kirchengemeinde muss die Kinderspielfläche also gemäß Baugenehmigung auf dem Grundstück (wieder)herstellen.“

In dieser Sache sei das Bezirksamt bereits tätig geworden. Wie Becker mitteilte, habe man ein sogenanntes „Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“ eingeleitet. „Dieses Verfahren besteht aus formalen Schritten und Fristen und ist noch nicht abgeschlossen.“ Ziel sei es dabei, dass die Kirchengemeinde die Kinderspielfläche gemäß Baugenehmigung auf dem Grundstück wiederherstellt.

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Mieterinnen und Mieter berichten, dass es bereits seit Jahren immer wieder Probleme mit dem Vermieter gebe. Begonnen hätten die Konflikte, als die Bewohnerinnen und Bewohner Einsicht in eine Nebenkostenabrechnung forderten, weil sie an der Korrektheit Zweifel hatten.

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Dem kam die Kirchengemeinde nicht nach. Sie begründete dies damit, dass der Kirchenkreis, der das entsprechende Konto bis 2022 verwaltete, weder Beleg noch Überweisungseinsicht gewährleisten konnte. Der Kirchenkreis wiederum hält dagegen und gibt an, dass die Gemeinde einen vollständigen Einblick hätte.

Im Ergebnis beklagt die Gemeinde derzeit den Kirchenkreis vor Gericht – der Kreis wiederum wirft der Gemeinde vor, seit Jahren keinen Jahresabschluss zu ihren Haushaltsplänen beschlossen zu haben. Kurz vor Weihnachten wurde der in Langenfelde zuständige Pastor suspendiert.

Kirche Hamburg: Streit um Garten – Gemeinde Langenfelde äußert sich nicht

Das Abendblatt hat auch die Kirche zum neuen Sachverhalt per Mail und telefonisch um Stellungnahme gebeten – ohne Erfolg.

Inzwischen haben sich die Mieterinnen und Mieter an den Mieterverein zu Hamburg gewandt. Dieser bewertet die Lage ähnlich. „Da es jahrelang geduldet war, die Rasenfläche zu nutzen, haben die Mieter nun tatsächlich quasi als Gewohnheitsrecht einen Anspruch auf Weiternutzung. Insbesondere weil die Fläche im Bauantrag vermerkt ist“, so Vorsitzender Rolf Bosse.