Hamburg. Die Linke spricht von einem besonderen „Geschmäckle“ bei den Regelungen in Eppendorf und Hoheluft-Ost. Was das Bezirksamt dazu sagt.
Wie passt es zusammen, dass die Gewerbetreibenden in den Bewohnerparkgebieten von Eppendorf und Hoheluft-Ost keine Ausnahmegenehmigungen für ihre Fahrzeuge erhalten – wohl aber die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bezirksamts Hamburg-Nord? Das wollte die Bezirksfraktion der Linke wissen – und hat dazu zwei Anfragen gestellt.
In ihrer ersten Antwort hatte die Bezirksverwaltung mitgeteilt, dass der Landesbetrieb Verkehr den Beschäftigten der Stadt für die Wahrnehmung von „dringend erforderlichen Außendiensteinsätzen“ generell Ausnahmegenehmigungen erteile.
Ihre Autos gälten in diesen Fällen als Einsatzfahrzeuge und dürften in Bewohnerparkgebieten und Halteverbotszonen sowie gebührenfrei an Parkscheinautomaten parken. Wie viele Mitarbeitende des Amts Ausnahmeanträge gestellt hatten, wurde nicht beantwortet.
Anwohnerparken: Linke hakt bei Ausnahmen nach
Beim Nachhaken erfuhr Die Linke jetzt, dass insgesamt 123 Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden, darunter rund 40 für „ausschließliche“ Nutzfahrzeuge wie Lkw, Pritschenwagen oder Traktoren. Darüber hinaus ständen den Mitarbeitenden, unter anderem in einer Tiefgarage, 166 Stellplätze zur Verfügung, von denen 153 für 40 Euro im Monat vermietet seien.
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„Angesichts der Probleme der Gewerbetreibenden, deren Existenz durch das Bewohnerparken bedroht ist, hat die hohe Zahl der Ausnahmegenehmigungen für Bezirksmitarbeitende durchaus ein ,Geschmäckle’“, sagt Keyvan Taheri von den Linken.
Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz begründet die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen beim Anwohnerparken damit, dass das Bezirksamt außer den Nutzfahrzeugen keinen eigenen Fuhrpark habe. „Um missbräuchliche Nutzungen wie das private Parken zu erschweren, gelten die Ausnahmegenehmigungen aber in der Regel nicht innerhalb eines 500-Meter-Radius um Dienstgebäude der Stadt“, sagt er. Ab 2024 baue der Bezirk einen Fuhrpark auf, damit keine Privatautos mehr für Dienstfahrten genutzt werden müssten.