Hamburg. In Barmbek-Süd werden wieder einige Straßen beim Bewohnerparken ausgespart – für sie könnte es ein nagelneues Angebot geben.

Stefanie Powitz hat den Bebauungsplan gründlich studiert, ehe sie sich zum Kauf ihrer Wohnung am Grete-Zabe-Weg entschlossen hat. „Wir hatten außerdem bereits vor dem Einzug im November 2020 Kontakt mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord. Der damalige Mitarbeiter hat uns Pläne zur Verfügung gestellt, darauf ist jeder Fahrradbügel eingezeichnet, ein Hinweis auf Parkraumbewirtschaftung findet sich aber nicht.“

Inzwischen stellt sich die Sache in dem Neubaugebiet ganz anders dar. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) plant ein neues Anwohnerparkgebiet in Barmbek-Süd. Das Konzept sieht fünf Bewohnerparkzonen vor, im zweiten Quartal 2023 soll das Ganze starten.

Anwohnerparken in Hamburg – Ausnahmen in Barmbek Süd

In den Neubaugebieten Finkenau sowie der Schön-Klinik (zwischen Friedrichsberger Straße und S-Bahn Friedrichsberg) ist jedoch kein Bewohnerparken vorgesehen. Der Grete-Zabe-Weg beispielsweise bleibt ein weißer Fleck, in dieser Straße wird stattdessen das Kurzzeitparken eingeführt. Auch Elfriede-Lohse-Wächtler-Weg, Erika-Mann-Boden, Leo-Leistikow-Allee, Dorothea-Bernstein-Weg und Martha-Mucho-Weg bleiben beim Bewohnerparken außen vor.

„Wir müssen dann drei Euro pro Stunde oder zehn Euro für das Tagesticket bezahlen“, erklärt Marco Gehrke, ein Nachbar von Stefanie Powitz, die Konsequenzen des Kurzzeitparkens. Powitz hat deshalb eine Unterschriftenaktion für die Aufnahme ins Bewohnerparken initiiert, inzwischen haben ihren Angaben zufolge bereits etwa 200 Betroffene unterschrieben. Die Unterschriften wollen sie an die verkehrspolitischen Sprecher von Grünen, CDU und SPD schicken und um Unterstützung bitte.

Im Grete-Zabe-Weg soll Kurzzeitparken eingeführt werden, kein Bewohnerparken.
Im Grete-Zabe-Weg soll Kurzzeitparken eingeführt werden, kein Bewohnerparken. © HA Grafik, HA Infografik, F. Hasse | Frank Hasse

Anwohnerparken in Barmbek-Süd – schon vor zwei Jahren ein Thema

Die Parksituation ist schon lange ein großes Thema in der Region rund um die Schön-Klinik. „Bei der Sitzung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg am 22. März 2021 haben wir eine Eingabe gemacht und dort einen Antrag auf eine Bewohnerparkzone im Grete-Zabe-Weg gestellt. Grund war der enorme Parkdruck durch Besucherinnen und Besucher und Angestellte der Klinik sowie auch durch Urlauberinnen und Urlauber, die ihr Fahrzeug vermehrt kostenfrei in unmittelbarer Nähe zur S1 Richtung Flughafen geparkt haben“, sagt Stefanie Powitz.

Damals sei die Antwort gewesen, dass die Straße zunächst vom Bezirksamt „umgewidmet“ werden müsse – und dass man außerdem davon ausgehe, dass der Parkdruck mit der Zeit nachlassen würde. „Auch hier kein Wort von geplanten Parkzonen“, sagt Powitz.

Den vorhandenen Parkdruck bestätigt auch der LBV: „In der Woche (Montag bis Freitag) sind bis zu 30 Prozent der belegten Parkstände durch ortsfremde Nutzergruppen (Fremdparker:innen) vor- bzw. nachmittags belegt. Das Bewohnerparken soll den Parkdruck mindern, die Sicherheit deutlich verbessern und zu einer guten Ordnung des ruhenden Verkehrs beitragen.“

Anwohner erfuhren durch Freunde vom geplanten Bewohnerparken

Dass es nun ernst wird mit dem Bewohnerparken hätten sie nur durch Freunde aus benachbarten Straßen erfahren, kritisieren Powitz und Gehrke. Denn alle volljährigen Bewohner aus dem geplanten Gebiet waren persönlich angeschrieben worden und konnten sich bis 17. Februar an einer Online-Umfrage beteiligen.

Den Bewohnerparkausweis können Berechtigte online für 65 Euro oder direkt beim LBV für 70 Euro beantragen. Für ihren Besuch können sie Besucherparkausweise für drei Euro täglich erwerben. Powitz hat für ihren Kleinwagen einen Tiefgaragenstellplatz gemietet, kämpft aber auch für ihre Nachbarn: „Hier gibt es Wartelisten, weil es nur 120 Stellplätze für über 200 Wohneinheiten gibt.“ Auch der nächste Park+Ride-Parkplatz sei immer voll.

Ärger um das Anwohnerparken in Quartieren in Barmbek-Süd

Bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende heißt es: „Im vorgesehenen Bewohnerparkgebiet Barmbek-Süd befinden sich Wohnquartiere, die auf Grundlage von den Bezirken neu erlassener Bebauungspläne entwickelt wurden – Barmbek-Süd 12, Barmbek-Süd 36 und Uhlenhorst 12. Deren Entstehung geht auf einen breit angelegten Planungsprozess zurück. Die Bebauungspläne wurden mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-, der Grünen- sowie der CDU-Fraktion beschlossen, der Senat setzt damit die breit getragenen Beschlüsse der Bezirksversammlung um“, sagt Behördensprecher Dennis Heinert.

Von Beginn der Planungen an sei es bei diesen Quartieren das Ziel gewesen, dem öffentlichen Raum eine hohe Aufenthaltsqualität beizumessen und hierfür – in Relation zu der Anzahl der Wohnungen – verhältnismäßig wenige Stellplätze im öffentlichen Raum vorzusehen, so der Sprecher. Dementsprechend würden die Parkstände ausschließlich als Besucherstellplätze vor allem für Pflege- und Lieferdienste, Handwerkerinnen und Handwerker sowie andere Kurzzeitparkende zur Verfügung stehen.

Bewohner sollen in Tiefgaragen parken – aber zu wenig Plätze

„Für Kraftfahrzeuge der Bewohnerinnen und Bewohner wurden von vornherein Tiefgaragen für das dauerhafte Abstellen von privaten Fahrzeugen vorgesehen.“ Das Parken im öffentlichen Raum sei in den Bebauungsplänen nicht vorgesehen gewesen. „Daher wurden die in den Plangebieten neu erstellten Straßen vom Bewohnerparken ausgenommen.“

Heinert teilt weiter mit: „Um das Kurzzeitparken vor Ort zu ermöglichen, ist aktuell eine längere Höchstparkdauer bis zum Ende der Bewirtschaftungszeit (20 Uhr) vorgesehen. Von 20 bis 9 Uhr ist das Abstellen von Fahrzeugen des Weiteren auch ohne zeitliche Beschränkung und gebührenfrei möglich.“ Das bedeute, dass die Anwohner auch länger als nur drei Stunden parken dürfen, um nicht gegen Abend noch einmal umparken zu müssen.

Anwohnerparken: Behörde prüft Wochenticket als Alternative

Doch es scheint auch eine neue Variante möglich zu sein. Der Landesbetrieb Verkehr prüft nach Angaben von Heinert derzeit die Möglichkeit der Einführung eines sogenannten Wochentickets. Die Regelung könnte nach Abstimmung mit der jeweiligen örtlichen Straßenverkehrsbehörde der Polizei umgesetzt werden, sagt der Sprecher. „Eine finale Entscheidung hierzu gibt es allerdings noch nicht.“

Laut der neuesten Hamburger Parkgebührenordnung liegen die Preise für ein Wochenticket je nach Parkzone zwischen 24 und 30 Euro. „Für das Parken an bis zu sieben aufeinander folgenden Tagen beträgt die Gebühr bis zum Ende der täglichen Bewirtschaftungszeit an ausgewählten Parkscheinautomaten demnach einmalig 30 Euro in den Zonen II und III beziehungsweise einmalig 24 Euro in Zone IV“, heißt es darin.

Eine Anwendung des Wochentickets in der Gebührenzone 1 (City) sei schon aufgrund der Parkgebührenordnung ausgeschlossen. Die Festsetzung der Gebührenzonen erfolge durch die zuständige Behörde. Zone 1 sind Regionen mit dem höchsten Parkdruck.

Bislang kommt das Wochenticket noch nicht zur Anwendung

Das Wochenticket ist seit der letzten Novellierung vom 1. Januar 2023 in der Parkgebührenordnung enthalten, kam laut Heinert aber bislang noch nirgends in der Stadt zur Anwendung. „Die Regelung geht auf eine Initiative des LBV zurück, basierend auf den Erfahrungen aus der Planung des Parkraum-Managements und dem, was der LBV bei seinen Kontrollen vor Ort feststellt. Ziel des Tickets ist mehr Flexibilität und die Chance, aufkommende Konflikte zu reduzieren, beispielsweise in Neubauquartieren, in denen kein Bewohnerparken möglich ist“, so Heinert.

Dafür in Frage kämen Gebiete, in denen nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung ausreichend freier Parkraum vorhanden ist. Der Grete-Zabe-Weg könnte laut Dennis Heinert wegen des knappen Tiefgaragenangebots für das Wochenticket in Frage kommen.

Erfolg in Eppendorf für Bewohner des Julius-Reincke-Stiegs

In Eppendorf ist nach dem Protest von Anwohnern unterdessen deren Anliegen in Bewegung gekommen. Der LBV hat entschieden, den Bewohnenden des Julius-Reincke-Stiegs in Eppendorf die Teilnahme am Bewohnerparken in der Zone N 108 zu ermöglichen.

Hintergrund dafür sei der geringere Anteil an Wohneinheiten in Relation zur Gesamtmenge der Antragsberechtigten in dieser Zone. Parken müssen die Anwohner allerdings in den umliegenden Straßen. In der kleinen Straße bleiben die wenigen Parkplätze weiterhin Pflege- und Lieferdiensten, der Kita, sowie Handwerkern etc. vorbehalten.