Hamburg. Die Verkehrsbehörde richtet die nächsten sechs Gebiete in drei Stadtteilen ein – in einigen Straßen gelten Ausnahmen.
Die Zahl der umstrittenen Anwohnerparkzonen in Hamburg wächst weiter. Nachdem die Verkehrsbehörde erst Ende November fünf neue Bewohnerparkzonen in Eppendorf und Hoheluft-Ost eingerichtet hat, sollen nun auch Anwohner in den Stadtteilen Uhlenhorst, Hohenfelde und Borgfelde leichter einen Parkplatz finden.
Neues Anwohnerparken Uhlenhorst, Hohenfelde und Borgfelde
Ab dem 6. März gibt es in den drei Stadtteilen im Bezirk Hamburg-Nord ein neues Bewohnerparkgebiet mit sechs Zonen:
- N109 Hofweg
- N110 Feenteich
- N111 Uhlenhorster Weg
- N112 Schwanenwik
- N113 Lübecker Straße
- M111Borfelde
In den neuen Anwohnerparkzonen gilt ab Anfang März dann eine allgemeine Parkscheinpflicht, wie die Verkehrsbehörde am Freitag mitteilte. Betroffene können ab dem 23. Januar online für 65 Euro oder ersatzweise direkt bei allen Standorten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) für 70 Euro einen Bewohnerparkausweis beantragen und diesen unter ihre Windschutzscheibe legen, um sich von der Parkgebühr und der Höchstparkdauer zu befreien. Besucher und Besucherinnen können Ausweise für drei Euro pro Tag beantragen.
Neues Anwohnerparken soll Parkdruck vermindern
Ziel des Anwohnerparkens ist es, dass die Menschen vor ihrer Haustür leichter einen Parkplatz finden und nicht ewig nach einem Stellplatz suchen müssen. Zudem soll so die Verkehrssicherheit erhöht werden, teilte die Behörde mit. "Das sogenannte Langzeitparken durch nicht im Gebiet wohnhafte Personen soll durch die Bewohnerparkregelung deutlich reduziert und dadurch die Chance der Bewohnerinnen und Bewohner auf einen Parkplatz in Wohnortnähe erhöht werden", heißt es weiter in der aktuellen Mitteilung.
Die Verkehrsbehörde verweist auf eine umfangreiche Erhebung, eine Anwohner-Befragung im Sommer 2022 und die Vor-Ort-Einschätzungen, die allesamt die angespannte Parksituation auf der Uhlenhorst, in Hohenfelde und Borgfelde bestätigt hätten. Durch das künftige Anwohnerparken sollen der Parkdruck spürbar abnehmen und "neue Parkkapazitäten" entstehen.
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Neues Anwohnerparken mit Ausnahmen in einigen Straßen
Bei den neuen Anwohnerparkzonen gibt es jedoch einige Ausnahmen. In Teilen der Fährhausstraße, Averhoffstraße, Hohenfelder Allee und Angerstraße sowie in der Eiffestraße, Anckelmannstraße, Ausschläger Weg und Teilen der Klaus-Groth-Straße gilt die Höchstparkdauer nicht – dort können Tagestickets (maximal 10 Euro pro Tag) erworben werden.
Zudem können Autofahrer in der Papenhuder Straße und der Lübecker Straße bis drei Stunden gebührenpflichtig parken. Bewohnerparkausweise gelten dort nicht als Parkberechtigung – dort ist lediglich das Kurzzeitparken erlaubt.
Einen Überblick über alle bislang geltenden Bewohnerparkgebiete in Hamburg gibt es hier.