Hamburg. Die neue Parkzone stellt Beschäftigte vor rund 200 Euro Mehrkosten im Monat. Nun wollen Politiker die Regelung wieder abschaffen.
Die Einrichtung einer Anwohnerparkzone beim Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) hat bei den Beschäftigten der Klinik, wie berichtet, für viel Verdruss gesorgt. Vorläufiger Höhepunkt war eine Klage gegen die neue Regelung, die von der Klinikleitung kürzlich eingereicht wurde. Nun geht der Streit in die nächste Runde.
In der Altonaer Bezirksversammlung am kommenden Donnerstag bringen FDP und CDU einen gemeinsamen Antrag ein, in dem sie fordern, diese Anwohnerzone wieder abzuschaffen.
Anwohnerparken: Klinik-Mitarbeiter nicht genug berücksichtigt
Die beiden Fraktionen machen geltend, dass vor Einrichtung der Zone zwar Anwohnerinnen und Anwohner online befragt worden waren, nicht aber die Mitarbeitenden des Krankenhauses. Der daraus entstandene Interessenkonflikt sei nicht berücksichtigt worden. „Das AKK ist Fachkrankenhaus für Kinder und Jugendliche und damit Teil der kritischen Infrastruktur“, heißt es in dem Antrag. „Es befindet sich (…) mitten in einem stark verdichteten Wohngebiet mit hohem Parkdruck.“
Die Politiker rechnen vor: Rund 400 der mehr als 1000 Beschäftigten seien aufgrund von Wohnort und Schichtarbeit auf die Nutzung eines eigenen Pkws angewiesen. Zwar bestehe eine Sonderregelung, die Parken bis zu elf Stunden in dem ausgewiesenen Gebiet ermögliche. Doch dafür müssten Auto fahrende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AKK zehn Euro pro Arbeitstag aufbringen, was durchschnittlich mehr als 200 Euro monatlich entspreche.
CDU und FDP kritisieren Verkehrspolitik
„Bei der Einrichtung der Zone wurde auf die Belange der Beschäftigten, aber auch der besuchenden Eltern keine Rücksicht genommen“, sagt CDU-Fraktionschef Sven Hielscher. „Ich bin zuversichtlich, dass wir irgendwann eine Lösung für alle Beteiligten finden, aber so lange muss diese Zone verschwinden.“
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FDP-Fraktionschefin Katarina Blume ergänzt: „Die Klage zeigt, wie wenig zielführend die einseitige Privilegierung von Bewohnern gegenüber Beschäftigten, Besuchern, Handwerkern und Kunden ist. Der Senat reduziert Parkplätze ersatzlos und gaukelt Anwohnerinnen und Anwohnern eine Verbesserung ihrer persönlichen Parksituation vor.“
Anwohnerparken: Krankenhaus hatte Klage eingereicht
Vor dem Einreichen der Klage hatte die Krankenhausleitung intensive Gespräche mit Vertretern des zuständigen Landesbetriebs Verkehr (LBV) geführt, die jedoch ohne Ergebnis geblieben waren. Der ärztliche Direktor des Hauses, Prof. Philippe Stock, hatte im Gespräch mit dem Abendblatt gesagt, der Sondersituation des AKK sei bisher „in keiner Weise“ Rechnung getragen worden.“
In dem Antrag wird die Innenbehörde aufgefordert, den LBV anzuweisen, die Bewohnerparkzone aufzuheben. Wie die Abstimmung ausgeht, ist zurzeit noch völlig offen.