Hamburg. Die Verkehrsbehörde richtet die nächsten fünf Gebiete ein – auch in Hoheluft-Ost. Einige prominente Straßen sind aber ausgenommen.
Das Netz der umstrittenen Anwohnerparkzonen in Hamburg wird immer dichter. Nachdem die Verkehrsbehörde erst im August fünf neue Gebiete rund um die Osterstraße eingerichtet hat, sollen nun auch Anwohner in Eppendorf und Hoheluft-Ost bevorzugt einen Parkplatz finden. Die neuen Zonen erstrecken sich entlang prominenter Straßen wie dem Lokstedter Weg und dem Eppendorfer Weg. Das Universitäts-Klinikum Eppendorf (UKE) und die Eppendorfer Landstraße sind dagegen ausgenommen.
Neues Anwohnerparken in Eppendorf und Hoheluft-Ost
Ab Montag, dem 21. November, gilt in den fünf neuen Bewohnerparkzonen
- N106 Hoheluft-Ost,
- N107 Kellinghusenstraße,
- N108 Tarpenbekstraße,
- E315 Nedderfeld und
- E316 Süderfeld
eine allgemeine Parkscheinpflicht, wie die Verkehrsbehörde am Donnerstag mitteilte. Anwohner können online für 65 Euro oder ersatzweise direkt bei allen Standorten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) für 70 Euro einen Bewohnerparkausweis beantragen und diesen unter ihre Windschutzscheibe legen, um sich von der Parkgebühr und der Höchstparkdauer zu befreien. Besucher und Besucherinnen können Ausweise für drei Euro pro Tag beantragen.
Anwohnerparken ist in Hamburg umstritten
Das Konzept soll den Menschen die zumeist langwierige Parkplatzsuche am Abend erleichtern und den Parkdruck in vielen Stadtteilen insgesamt mindern. Von dem Effekt ist die Verkehrsbehörde überzeugt: "Die Evaluation zur Wirkung des Bewohnerparkens in vier Hamburger Bewohnerparkgebieten hat bestätigt, dass durch die Einführung der Bewohnerparkregelung der Parkdruck spürbar abgenommen hat und neue Parkkapazitäten entstehen", heißt es dort.
In manchen Vierteln sorgt das Anwohnerparken aber für Ärger, denn nicht zuletzt Gewerbetreibende fühlten sich davon benachteiligt. Für sie soll es nun Ausnahmegenehmigungen geben, sofern bestimmte Kriterien des Landesbetriebs Verkehr (LBV) erfüllt sind:
- Notwendigkeit des Fahrzeugs zur Aufrechterhaltung des Betriebs,
- gegebenenfalls alternativ vorhandene Verkehrsmittel,
- Eignung der beantragten Fahrzeuge für den Transportzweck (schwerere Güter) und Entfernung zum nächsten Parkplatz.
Dabei werde jeder Einzelfall individuell überprüft, heißt es.
Wer in den neuen Zonen weder lebt noch ein Gewerbe betreibt, muss beim Abstellen des Wagens künftig einen Parkschein zum Preis von derzeit 3 Euro je Stunde ziehen, wobei die Höchstparkdauer drei Stunden beträgt. Die Parkscheinpflicht gilt täglich in der Zeit von 9 und 20 Uhr. Es gibt aber Sonderregelungen und Ausnahmen für gleich mehrere Straßenzüge.
Das sind die Ausnahmen vom Anwohnerparken
So gelte die Höchstparkdauer in Teilen der Frickestraße, Geschwister-Scholl-Straße, Löwenstraße und Martinistraße sowie an der Süderfeldstraße, Buchenallee, am Butenfeld und Offakamp nicht, dort können stattdessen Tagestickets gezogen werden.
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In den Straßenzügen Martinistraße, Lokstedter Steindamm (Höhe UKE), Nedderfeld, Julius-Reincke-Stieg und Heinrich-Kock-Weg bestehe die Möglichkeit, im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 20 Uhr bis zu drei Stunden gebührenpflichtig oder mit einem Tagesticket zu parken. Bewohnerparkausweise gelten dort nicht als Parkberechtigung.
Ebenso gilt der Bewohnerparkausweis nicht an der Eppendorfer Landstraße, am Eppendorfer Baum und am Straßenbahnring. Dort ist laut LBV lediglich das Kurzzeitparken für höchstens drei Stunden erlaubt. Das Neubauquartier Süderfeldpark und der Julius-Reincke-Stieg seien wegen vorhandener Tiefgaragenstellplätze vom Bewohnerparken ausgenommen.
Einen Überblick über alle bislang geltenden Bewohnerparkgebiete in Hamburg gibt es hier.