Hamburg. Die Zonen gelten vom 12. September an. Erleichterungen für Handwerksbetriebe und Schichtarbeitende geplant.
Einen Parkplatz zu finden soll für Anwohner künftig rund um die Eimsbütteler Osterstraße leichter werden. Vom 12. September an gibt es dort ein neues Bewohnerparkgebiet mit den fünf Zonen Lutterothstraße (E310), Emilienstraße (E311), Apostelkirche (E312), Langenfelder Damm (E313) und im Lenzweg (E314).
Anwohnerinnen und Anwohner können schon vom 8. August 2022 an online oder ersatzweise direkt bei allen Standorten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) einen für ein Jahr gültigen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit dem Kauf dieses Ausweises müssen Autofahrerinnen und Autofahrer keine Parkgebühr in den betreffenden Gebieten zahlen und sind dort auch von der Höchstparkdauer ausgenommen.
Rund um die Osterstraße entstehen fünf Bewohnerparkzonen
Ziel des Bewohnerparkens sei die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Falschparken und bei der Parkplatzsuche entstehenden Verkehr, so die Verkehrsbehörde. "In dem belebten Stadtteil soll es der herausfordernden Parksituation entgegenwirken und insgesamt zu einer fairen Aufteilung der Parkstände zwischen den verschiedenen Nutzergruppen führen". Das sogenannte Langzeitparken durch nicht im Gebiet wohnende Autofahrer solle durch die Einführung der Bewohnerparkzonen deutlich reduziert und die Chance der Bewohnerinnnen und Bewohner auf einen Parkplatz in Wohnortnähe erhöht werden.
Der Einführung der Parkzonen ist eine Erhebung und eine Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner vorausgegangen. Die Ergebnisse bestätigten die angespannte Parksituation im Gebiet Eimsbüttel Osterstraße, heißt es in der Mitteilung der Verkehrsbehörde. Sie zeigten eine deutliche Überbelegung des Parkraums zu verschiedenen Uhrzeiten und damit einen hohen Parkdruck an. Mit der Einführung von Bewohnerparkzonen in anderen Stadtteilen habe dort der Parkdruck spürbar abgenommen und neue Parkkapazitäten entstehen lassen. Diese Wirkung werde auch für die neuen Parkzonen in Eimsbüttel erwartet.
Parkausweise kosten für Anwohner zwischen 65 und 70 Euro
Anwohnerinnen und Anwohner können Parkausweise vom 8. August 2022 an online (65 Euro im Jahr) oder auch direkt an allen LBV-Standorten (70 Euro im Jahr) erwerben. Anwohner können für ihre Gäste Besucherparkausweise (3 Euro pro Tag) beantragen.
Autofahrer, die keinen Bewohnerparkausweis besitzen, müssen in den entsprechenden Zonen pro Parkvorgang ein Parkticket kaufen. Das kostet aktuell 3 Euro pro Stunde bei einer Höchstparkdauer von drei Stunden.
Ausgenommen vom Anwohnerparken: Die Osterstraße
In der Einkaufsstraße Osterstraße ist nur das Kurzzeitparken erlaubt. Bewohnerparkausweise gelten dort nicht als Parkberechtigungen. Hier darf höchstens drei Stunden geparkt werden. Diese Regelung werde zur Förderung des Einzelhandels eingeführt, heißt es.
Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Ergänzende Hinweise hierzu gibt es hier.
Erleichterungen für Handwerksbetriebe und Schichtarbeitende geplant
Die Verkehrsbehörde will weitere Erleichterungen für Handwerksbetriebe mit Betriebssitz in Bewohnerparkgebieten erarbeiten. Davon profitieren dann auch die Handwerksbetriebe mit Betriebssitz in den neuen Bewohnerparkgebieten der Osterstraße. Zur konkreten Ausgestaltung steht die Verkehrsbehörde in engem Austausch mit der Handwerkskammer.
Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg: „Zum Start des neuen Bewohnerparkgebiets sollen spezifische Kriterien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gelten, die den Betrieben das Parken am eigenen Standort wesentlich erleichtern und sicherstellen sollen, dass kein Betrieb aus dem Quartier verdrängt wird. Das begrüße ich sehr." Dieser gemeinsam vereinbarte Lösungsansatz müsse nun aber auch zügig präzisiert und umgesetzt werden.
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Gleiches gilt für Schichtarbeitende, deren Schichten nachts beginnen oder enden. Zwar kann auch in Bewohnerparkgebieten nach Bewirtschaftungszeitraum kostenlos geparkt werden. Schichten haben aber häufig einen Beginn oder ein Ende, das über diesen Zeitraum hinein- oder herausragt. Für diese Fälle würden nun gemeinsam mit den jeweiligen Betrieben weitere Möglichkeiten geprüft, so die Verkehrsbehörde.
Weitere allgemeine Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken und der Beantragung finden Sie auf der Homepage des LBV unter https://www.hamburg.de/bewohnerparken und in den dazugehörigen FAQs.