Hamburg/Karlsruhe. Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes gegen Ahmad A. Streit um Jerusalemer Tempelberg motivierte den Palästinenser offenbar.

Er handelte offenbar aus Rache. Lange war dar­über gerätselt worden, was Ahmad A. zu der unfassbaren Bluttat antrieb. Warum der 26-Jährige am 28. Juli in dem Edeka-Supermarkt an der Fuhlsbüttler Straße ein Küchenmesser aus der Verpackung riss und mit der 20 Zentimeter langen Klinge unvermittelt auf umstehende Menschen einstach. War es ein islamistisch motivierter Terrorangriff? Oder die Tat eines psychisch labilen Asylbewerbers, dem die Abschiebung drohte?

Mehr als drei Monate nach der Tat meint die Bundesanwaltschaft das Motiv für das Attentat von Barmbek zu kennen. Laut der obersten Strafverfolgungsbehörde sollten an jenem Freitagnachmittag im Sommer möglichst viele deutsche Christen sterben. Demnach motivierte der Streit um den Jerusalemer Tempelberg den Palästinenser zu der Messerattacke. Wie die Karlsruher Behörde am Freitag mitteilte, sei nun Anklage gegen Ahmad A. wegen Mordes, sechsfachen Mordversuchs und sechsfacher gefährlicher Körperverletzung erhoben worden. Die Ermittler werfen A. vor, einen Mann heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet und sechs weitere Menschen teils lebensgefährlich verletzt zu haben.

Tat als Beitrag zum weltweiten Dschihad

Ahmad A. hatte sich laut der Anklagebehörde am Tattag dazu entschlossen, „wahllos deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens zu töten“. Anlass hierfür sei seine Überzeugung gewesen, dass Muslime weltweit unterdrückt würden. Bestärkt worden sei der Palästinenser durch den im vergangenen Juli eskalierten Konflikt zwischen muslimischen Gläubigen und israelischen Sicherheitskräften um den Tempelberg in Jerusalem. „Er empfand die Zugangsbeschränkungen zur Al-Aksa-Moschee als ungerecht und unerträglich“, heißt es in der Anklageschrift. Auch Deutschland sei für ihn hierfür mitverantwortlich gewesen. „Daher sollten deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens gleichsam als Sühne sterben.“

Seine Taten habe der 26-Jährige im Kontext islamistischer Anschläge wahrgenommen und damit einen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen. „Vor diesem Hintergrund handelt es sich um eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung“, so die Bundesanwaltschaft. Belastbare Anhaltspunkte für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – etwa der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) – oder die Beteiligung weiterer Täter sieht die Bundesanwaltschaft aber nicht. Die Gruppe IS hatte sich zu dem Anschlag von Ahmad A. auch nicht bekannt. Der 26-Jährige war den Sicherheitsbehörden vor der Tat aber als Islamist bekannt, er wurde nicht als unmittelbar gefährlich eingestuft. Auch gab es Hinweise, dass er psychisch labil war.

Mehrfach gab es im Umgang mit dem Mann auch bei den Behörden größere Versäumnisse. Der 26-jährige Palästinenser war im März 2015 – also noch vor der großen Flüchtlingswelle – mit dem Zug von Norwegen kommend in Deutschland eingereist und hatte sich in Dortmund gemeldet. Von dort wurde er später nach Hamburg verteilt, wo er im Mai 2015 einen Asylantrag stellte.

Behördenpanne hatte schnelle Abschiebung verhindert

Im Rahmen dieses Asylverfahrens nahm das Bundesamt die Fingerabdrücke von Ahmad A. und stellte bei einem Abgleich mit einer europaweiten Datenbank fest: Der Mann hatte bereits in Norwegen Asyl beantragt. Nach den Regeln hätte A. in das nordeuropäische Land zurückgeschickt werden können. Allerdings wurde eine vorgeschriebene Frist um einen Tag verpasst, sodass die norwegischen Behörden sich erfolgreich weigerten, Ahmad A. zurückzunehmen.

Obwohl es später Hinweise auf die Verfassung des Mannes und sein Gedankengut gab und der Verfassungsschutz eine Empfehlung an die Polizei gab, wurde Ahmad A. nicht vom sozialpsychiatrischen Dienst intensiv untersucht.

Ahmad A. hatte in dem Supermarkt an der Fuhlsbüttler Straße mehrfach auf einen 50 Jahre alten Kunden eingestochen, der gerade für das bevorstehende Wochenende einkaufte. Er starb noch am Tatort. Anschließend stach Ahmad A. einen weiteren Kunden nieder, der später durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Beim und nach dem Verlassen des Edeka-Marktes attackierte Ahmad A. fünf weitere Menschen. Passanten verfolgten den Attentäter, bis ihn Zivilpolizisten festnehmen konnten. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren wegen der besonderen Bedeutung des Falls und des staatsgefährdenden Charakters der Tat von der Hamburger Staatsanwaltschaft übernommen. Sofern die Anklage vom Gericht zugelassen wird, könnte der Prozess im Januar beginnen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zuständig wäre einer der beiden Staatsschutzsenate am Hanseatischen Oberlandesgericht.