UKE-Neurologe: Unfallfahrer von Eppendorf hatte einen Anfall. Verwirrung um Schweigepflicht-Entbindung der Ärzte durch Alexander S.
Hamburg. Der erste von zwei Gutachtern, die am Montag im Prozess gegen den sogenannten Todesfahrer von Eppendorf, aussagen, vertritt die Meinung, dass Alexander S. Epileptiker ist und ein epileptischer Anfall Ursache des Unfalls war. Dr. Günther Thayssen, Neurologe am UKE Neurologe: "Dieser Unfall war mit hoher Wahrscheinlichkeit anfallsbedingt."
Thayssen sagte: "Ich habe keinen Zweifel an der Diagnose Epilepsie". In dem Jahr bis zu dem Unfall habe der Angeklagte bereits mehrfach Anfälle gehabt. Thayssen geht davon aus, dass es auch am Tag des Unfalls einen Anfall gegeben habe. Der Neurologe hat keinen Zweifel, dass zum Zeitpunkt des Unfalls eine Fahrfähigkeit nicht vorlag und der Fahrer das auch wusste.
Verwirrung gab es am Montag auch um eine mögliche Entbindung der Ärzte von Alexander S. von ihrer Schweigepflicht. Alexander S. hatte dies am Freitag per Fax ans Gericht in Aussicht gestellt, nachdem er Anfang April dies noch nicht wollte. Am Montag drehte der Anwalt des Todesfahrers dies wieder zurück: Er, der Verteidiger, sei am Freitag nicht da gewesen und habe vom Vorgehen seines Mandanten nichts gewusst. Alexander S. habe offenbar im Affekt gehandelt, nachdem das Gericht inzwischen gegen seine Verlobte wegen des Verdachts auf uneidliche Falschaussage ermittelt.
Außerdem wurde am Montag bekannt, dass Alexander S. offenbar am Freitag versucht hat, die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas zu erreichen – ohne, dass sein Verteidiger davon wusste.
Laut Anklage soll der 39 Jahre alte Alexander S. am 12. März 2011 unmittelbar vor einer Kreuzung im Stadtteil Eppendorf einen Krampfanfall erlitten haben. Er war mit mindestens Tempo 100 über eine rote Ampel gerast. Sein Wagen schleuderte in eine Gruppe von Fußgängern und Radlern. Vier Menschen starben, darunter der Sozialforscher Günter Amendt und der Schauspieler Dietmar Mues. Ein Kfz-Sachverständiger hatte berichtet, dass am Unfallwagen kein technischer Defekt erkennbar gewesen sei. Es habe auch keine Bremsspuren gegeben. (jeb/dpa)